Archäologische Untersuchungen in Dürbheim
Gemeinde muss nach dem Denkmalschutzgesetz die Kosten für Grabungen tragen
- Auf einem Dürbheimer Gewerbebauplatz unterhalb der Firma MST-Instrumente stehen archäologische Grabungen an. Damit soll abgeklärt werden, ob die Fläche bedenkenlos erschlossen und bebaut werden kann. Der Gemeinderat hat der Kostenübernahme zugestimmt.
„Da kommen wir nicht drum herum“, sagte Bürgermeister Andreas Häse im Vorfeld der Abstimmung im Rat. Das Gebiet liegt auf der im Bebauungsplan ausgewiesenen Fläche eines Kulturdenkmals aus der Hallstattzeit. „Deshalb sollten wir unbedingt vor einer Vergabe abklären, ob alles frei ist. Nicht dass wir dann wieder einen Dürbheimer Krieger finden.“
In den Siebzigerjahren war im Wohngebiet „Häuslensrein“eine Grabstelle aus dem siebten oder achten Jahrhundert gefunden worden. Unter anderem fanden sich die Überreste eines wohlhabenden Kriegers.
Gemeinde muss zahlen
Die Gemeinde hatte im Juni 2017 Kontakt mit dem Archäologischen Landesamt aufgenommen und gleichzeitig wegen eines weiteren angrenzenden Flurstücks angefragt. Das Amt informierte die Gemeinde darüber, dass Eigentümer und Pächter die Untersuchungen nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes dulden und die Kosten dafür tragen müssten.
Dem Denkmalschutz wird bei Bauvorhaben in Baden-Württemberg ein hoher Stellenwert zugemessen. Es sei „Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen“, heißt es im Landesdenkmalschutzgesetz. Ebenso gehört die Abwendung von Gefahr für Denkmäler zu den Aufgaben der Behörden.
Ein ursprünglich anberaumter Termin für die Untersuchungen im Herbst konnte laut Häse vom Landesamt nicht eingehalten werden. Die Arbeiten sollen jetzt vom 12. bis zum 16. März durchgeführt werden. Die Kosten für alle Arbeiten auf beiden Flurstücken liegen laut Haushaltsplan voraussichtlich bei 20 000 Euro.
Höhere Kosten bei Funden
Dabei muss es allerdings nicht bleiben. Und zwar für den Fall, dass die Archäologen tatsächlich etwas entdecken. Häse: „Dann müssten wir noch weiter in die Tiefe gehen und es würde teurer werden. Das Landesamt glaubt aber selbst nicht, dass etwas gefunden wird.“Die Gemeinde ist verpflichtet, am Ende die tatsächlich entstandenen Kosten zu tragen. Bei einem Fund steht der Erhalt der Denkmalsubstanz und des Fundorts an erster Stelle.
Falls das nicht möglich ist, muss der Dokumentwert erhalten werden. Das geschieht durch Ausgrabungen, bei denen die Funde dokumentiert und geborgen werden.
Im Kreis der Ratsmitglieder wurden weitere Alternativen angedacht, unter anderem die Ausweisung eines anderen Grundstücks. Wie Häse erläuterte, wären die Kosten für die Erschließung durch Straßen und Infrastruktur bei allen Alternativen höher, als die für die Grabungen.