Check24 bessert Kundeninformationen nach
(dpa/ank) Nach einem gerichtlichen Rüffel informiert das Onlineportal Check24 seine Kunden früher als bisher, dass das Unternehmen Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsverträgen erhält. Auf der Webseite werden nach Angaben des Unternehmens die Ergebnisse eines Versicherungs-Preisvergleichs nun erst sichtbar, wenn der Interessent vorher die sogenannte Erstinformation über die Maklertätigkeit per Zwangsdownload erhalten hat.
Damit reagiert Check24 auf eine Entscheidung des Landgerichts München. Die Richter hatten kürzlich ein Ordnungsgeld in Höhe von 15 000 Euro angedroht, falls Check24 die Erstinformation nicht verbesserte. Den Antrag gestellt hatte der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK), der seit Jahren mit Check24 im juristischen Clinch liegt. Die Makler werfen dem Portal unfaire Konkurrenz vor. Ein Ende der Streitigkeiten ist nicht in Sicht. Zum einen ist der BVK mit der Umsetzung der Erstinformation von Check24 nämlich nicht zufrieden. „Dies entspricht nach wie vor nicht den Anforderungen des Urteils des OLG München“, sagte ein BVK-Sprecher auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“. Zum anderen pocht Check24 darauf, dass alle im Internet tätigen Versicherungsmakler und Portale ihre Kunden in gleicher Weise informieren. Deswegen mahnt das Unternehmen drei BVKMitglieder ab – denen Check24 vorwirft, ihrerseits bei der Onlinevermittlung von Versicherungen nicht ausreichend auf die Maklertätigkeit hinzuweisen. Falls die betreffenden Makler nicht reagieren, will das Onlineportal nach Angaben eines Sprechers vom Montag gerichtliche Schritte einleiten. Der BVK sieht in der Ankündigung eine „Retourkutsche“und verweist darauf, dass es sich um „Einzelfälle“und „individuelle Fehler“handele.