Essener Tafel wieder für alle
Verein beendet Aufnahmestopp für Ausländer
(dpa) - Bundesweit sorgte die Essener Tafel für teils scharfe Debatten, nun hat sie ihren Aufnahmestopp für Ausländer nach knapp drei Monaten wieder aufgehoben. Der Vorstand des Trägervereins beschloss am Dienstag einstimmig, dass Berechtigungskarten künftig wieder unabhängig von der Nationalität vergeben werden sollen. Der Beschluss trete am Mittwochnachmittag in Kraft, sagte der Vereinschef Jörg Sartor. Weil die Ausgabe neuer Ausweise nur mittwochmorgens stattfindet, wird der Beschluss damit erst kommende Woche wirksam.
Seit dem 10. Januar hatte die Hilfsorganisation Ausländer als Neukunden bei der Essensausgabe abgelehnt und damit eine Diskussion über Armut in Deutschland ausgelöst. Die Tafel hatte den Schritt mit einem 75Prozent-Anteil an Ausländern begründet. Der Anteil sei mittlerweile auf etwa 45 Prozent gesunken, erklärte Vereinschef Sartor.
(AFP) - Die Kommunen haben im vergangenen Jahr einen Rekordüberschuss von 10,7 Milliarden Euro erwirtschaftet. Das teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit. Die Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände habe sich weiter verbessert. Bereits seit 2012 überstiegen deren Einnahmen die Höhe ihrer Ausgaben.
Auf der Einnahmenseite gab es laut Bundesamt ein Plus von 4,6 Prozent auf 258,4 Milliarden Euro, bedingt vor allem durch steigende Steuereinnahmen und Zuschüsse durch das Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten und zur weiteren Entlastung von Bundesländern und Kommunen. Die Ausgaben stiegen mit 2,5 Prozent deutlich langsamer auf 247,7 Milliarden Euro. Dabei machten sich die niedrigeren Zinszahlungen für Schulden sowie ein Rückgang bei den sozialen Leistungen um 0,2 Prozent bemerkbar. Der Rückgang erklärte sich durch die um 33,9 Prozent auf 3,7 Milliarden Euro gefallenen Kosten für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Es muss klären, ob Puigdemont, der aufgrund eines Europäischen Haftbefehls bisher in Festhaltegewahrsam in der JVA Neumünster sitzt, in Auslieferungshaft genommen wird. Mit einer Entscheidung hierüber ist in einigen Tagen zu rechnen. Es muss einen Haftgrund geben – wie zum Beispiel Fluchtgefahr – und es muss geklärt werden, ob die Auslieferung nicht „von vornherein unzulässig erscheint“. Die Anordnung der Haft soll erst einmal sicherstellen, dass eine Auslieferung überhaupt ermöglicht wird. Gegen die Anordnung der Auslieferungshaft sind Rechtsmittel nicht möglich.
Wie geht es dann weiter?