„Wir für Sie“geht gestärkt ins zweite Jahr
Nachbarschaftshilfe hat 215 Mitglieder in sieben Gemeinden – Stelle für Buchhalterin
- Das erste Jahr der Nachbarschaftshilfe „Wir für Sie“ist geschafft: Der Verein hat mittlerweile 215 Mitglieder und ist in den Gemeinden Hausen ob Verena, Gunningen, Talheim, SeitingenOberflacht, Eßlingen, Möhringen und Durchhausen unterwegs. Bei der Jahreshauptversammlung sagte der Vorsitzende Hartmut Wanderer, man wolle die Nachbarschaftshilfe nun noch bekannter machen.
Der Verein will zudem die Zusammenarbeit mit anderen Nachbarschaftsvereinen vertiefen und die Helfer schulen. Neu ist auch, dass es künftig eine Buchhalterin geben wird, die sich um die Finanzen kümmert. Der Posten des Kassierers fällt damit weg.
Aufträge kamen nach und nach
Anfangs, so Wanderer rückblickend, sei die Arbeit etwas schleppend verlaufen. Nach und nach seien jedoch die Aufträge gekommen. Schon im ersten Jahr leisteten die Helfer insgesamt 1571 Stunden und der befürchtete Abmangel blieb aus. Die Mitgliedsbeiträge der Gemeinden und anderer Mitglieder führten dazu, dass in der Kasse ein Plus zu verzeichnen war, obwohl die von den zu Betreuenden erhobenen Entgelte nicht ganz ausreichen, um die Kosten für die Einsatzkräfte und die Verwaltung des Vereines zu decken.
Die Abrechnung der Helfereinsätze und die Statistik machten Heike Mink, unterstützt von Monika Fuchs von der Geschäftsstelle SeitingenOberflacht.
Einige Satzungsänderungen
Die Satzung wurde geändert und auf den neusten Stand gebracht. Hier wurde beschlossen, dass die Beitragsordnung bezüglich der Zuwendungen der Kirchen angepasst wird. Ebenfalls geändert und beschlossen wurde, dass bei einer Auflösung des Vereines jetzt nur noch die Gemeinden Nutznießer sein werden und die Kirchen aus dieser Klausel rausgenommen wurden.
Die Nachbarschaftshilfe bietet folgende Leistungen an: die Begleitung zu Arztbesuchen, Behörden oder Kirchen, Hilfe und Begleitung von Kindern im Altagsgeschäft sowie Kinderbetreuung in Notlagen, Betreuung zur Entlastung pflegender Angehöriger im niederschwelligen Bereich, Hilfe bei Einkäufen und Besorgungen und bei leichten hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, etwa Wäschepflege, Gartenarbeit, Räumdienste, Kochen oder Wohnungsreinigungen für Notfälle.