„Er liebte seinen Sohn abgöttisch“
Vierter Prozesstag: Wie es zum Familiendrama in Villingendorf kam – Ärztin für Psychiatrie als Zeugin geladen
- Hätte man den Dreifach-Mord von Villingendorf am 14. September 2017 verhindern können? Die Indizien mehren sich. Am gestrigen vierten Prozesstag vor dem Landgericht Rottweil wurde deutlich, dass Drazen D., der Angeklagte, schon Jahre vorher psychisch auffällig gewesen und unkontrollierte Gewalt-Exzesse verübt haben soll.
Bereits im November 2007 begab sich der Angeklagte wegen Angst-Attacken, depressiven Phasen und Alkoholproblemen zu einer Fachärztin für Psychiatrie in Radolfzell, die ihn mit Unterbrechungen bis 2015 behandelte. Zwischendurch ließ er sich, teilweise auf eigenen Wunsch und um sich selbst zu schützen, mehrfach in die Psychiatrie Reichenau einweisen. Am Anfang sei sie von „Persönlichkeitsproblemen“ausgegangen, sagte die Ärztin, am Schluss aber habe „der Verdacht auf eine schizophrene Psychose bestanden“, nachdem Halluzinationen aufgetreten seien und der Patient „Stimmen gehört“habe.
Eine Folge seien äußerst brutale Gewaltausbrüche gewesen, vor allem nachdem Drazen D. Alkohol getrunken hatte. Das belegen zwei Urteile des Amtsgerichts Konstanz, die gestern bekannt wurden.
Im Jahr 2010 stürmte Drazen D. in einen Radolfzeller Swingerclub, wo seine Lebensgefährtin, die im vierten Monat von ihm schwanger war, immer noch bei ihrem geschiedenen Mann arbeitete, und schlug unter anderem mit einem Küchenbeil wild auf den Ex-Mann der Frau ein. Der Kontrahent erlitt schwere Gesichtsverletzungen. Das Gericht bescheinigte, der Täter sei „gewillt, keine Strafe mehr zu begehen“, erkannte auf verschiedene mildernde Umstände und sprach eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung aus.
Exzesse unter Alkohol
Noch in der Bewährungszeit kam es im April 2012 zum nächsten Exzess. Unter dem Einfluss einer Flasche Wodka schleifte D. seine Lebensgefährtin und Mutter des mittlerweile geborenen Sohnes an den Haaren durch die Wohnung, schlug sie und richtete sie übel zu. Die Frau konnte sich retten und verständigte die Polizei. Doch vor Gericht machte sie als Verlobte von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Trotz allem sprach das Amtsgericht Konstanz wieder nur eine Bewährungsstrafe aus und attestierte ihm gute Perspektiven.
Erst nach zahlreichen weiteren Ausfällen trennte sich die Frau schließlich. Dem Mann wurde von Amts wegen verboten, sich ihr zu nähern und seinen Sohn zu sehen. Das traf ihn zutiefst. „Er hat dieses Kind abgöttisch geliebt“, sagte sein früherer Chef aus Mahlstetten gestern.
Am 19. August traf Drazen D. den Jungen zusammen mit der Mutter zufällig auf einem Supermarkt-Parkplatz in Singen. „In vier Wochen bringe ich euch alle um“, soll er ihnen gedroht haben, so die Zeugenvernehmung.
Drei Tage später kündigte er in Mahlstetten seine Arbeitsstelle mit der Begründung, er müsse „familiäre Dinge“regeln. Am 14. September, davon ist der Staatsanwalt, der die Anklage verlas, überzeugt, erschoss er seinen Sohn, seinen Nebenbuhler und dessen Cousine.