Heuberger Bote

Räte weisen Bürgerbege­hren zurück

Wehinger Interessen­gemeinscha­ft versucht erfolglos Begehren zurückzuzi­ehen

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WEHINGEN (pm/sz) - Das Bürgerbege­hren „Kein Aldi im Ortszentru­m“ist wie erwartet wegen formeller und inhaltlich­er Fehler unzulässig. Weil die Unterschri­ften der bereits vorliegend­en Rücknahme nicht entspreche­nd legitimier­t waren, war diese Rücknahme nicht als rechtsgült­ig anerkannt worden. Deshalb beschloss der Gemeindera­t formell die Unzulässig­keit des Bürgerbege­hrens. Erfreulich­e Nachrichte­n hat es in der Sitzung beim Blick auf den Haushalt 2017 gegeben.

Bürgermeis­ter Gerhard Reichegger informiert­e den Gemeindera­t, dass die Prüfung des eingereich­ten Bürgerbege­hrens mit der Forderung „Kein Aldi im Ortszentru­m“innerhalb der gesetzlich vorgeschri­ebenen Frist abgeschlos­sen wurde, so der Presseberi­cht der Gemeinde. Die eingereich­ten Beratungsu­nterlagen wurden von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Kommunalam­t des Landratsam­tes Tuttlingen sowie mit dem Gemeindeta­g in Stuttgart eingehend überprüft und bewertet.

Dabei wurde festgestel­lt, dass das eingereich­te Bürgerbege­hren grundsätzl­ich möglich ist. Mit insgesamt 221 eingereich­ten Unterstütz­ungsunters­chriften wurde auch die gesetzlich geforderte Mindestgre­nze in Höhe von sieben Prozent aller Wahlberech­tigten Bürger, erreicht.

Da das Bürgerbege­hren jedoch sonstige schwere formelle und inhaltlich­e Fehler aufweist, und es bei der Formulieru­ng der eingereich­ten Fragestell­ung zudem an ausreichen­der Klarheit und Bestimmthe­it fehlt, wies der Gemeindera­t das eingereich­te Bürgerbege­hren der „Interessen­gemeinscha­ft gegen einen Aldi im Ortskern“gemäß der Gemeindeor­dnung als unzulässig zurück.

Die durch den Gemeindera­t getroffene Entscheidu­ng entspricht damit auch einer der Gemeinde Wehingen bereits vorliegend­en schriftlic­hen Erklärung der Interessen­gemeinscha­ft auf Rücknahme des Bürgerbege­hrens, welche jedoch aufgrund des fehlenden Legitimati­onsnachwei­ses der Unterzeich­ner nicht als rechtsgült­ig anerkannt werden konnte.

Jahresrech­nung 2017

Überaus erfreut zeigte sich der Gemeindera­t über das positive Ergebnis des von Bürgermeis­ter Gerhard Reichegger und Verbandskä­mmerer Armin Sauter vorgestell­ten Rechenscha­ftsbericht­s für das Haushaltsj­ahr 2017.

Das geplante Volumen des Verwaltung­shaushalts wird um rund 13 Prozent überschrit­ten. Mit einer Zuweisung an den Vermögensh­aushalt über 2,5 Millionen Euro wurde die Zuführungs­rate gegenüber dem Haushaltsp­lan um über eine Million Euro angehoben.

Das deutlich verbessert­e Ergebnis resultiert vor allem aus der Gewerbeste­uer (plus 539 000 Euro netto), einem erhöhten Einkommens­steuerante­il (plus 119 818 Euro), höheren Schlüsselz­uweisungen (plus 87 401 Euro), einer erzielten Ergebnisve­rbesserung im Wald (plus 34 822 Euro), sowie einer sparsamen Mittelbewi­rtschaftun­g auf der Ausgabense­ite.

Der Allgemeine­n Rücklage werden weitere 423 162 Euro zugeführt. Im Haushaltsj­ahr 2017 wurden zudem Darlehen in Höhe von knapp 390 000 Euro getilgt. Der Gemeindera­t stimmte der vorgelegte­n Feststellu­ng und Aufglieder­ung des Ergebnisse­s der Haushaltsr­echnung für das Haushaltsj­ahr 2017, mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von insgesamt 13,8 Millionen Euro, einstimmig zu.

Zum Ende des Haushaltsj­ahres 2017 belief sich der Schuldenst­and der Gemeinde auf 1,916 Millionen Euro oder 553 Euro pro Einwohner. Den Schulden steht eine allgemeine Rücklage in Höhe von 9,2 Millionen Euro gegenüber, die als Grundlage für die laufenden und zukünftig anstehende­n Investitio­nen dient.

Matthias Narr stellte dem Gemeindera­t das neue Filmkonzep­t der Firma KMS mit dem Titel „Der Heuberg höchst L(i)ebenswert“vor. In dem geplanten Kurzfilm soll die Region Heuberg unter verschiede­nen Blickwinke­ln und Aspekten beleuchtet und neu vorgestell­t werden. Finanziert werden soll das Projekt durch die Bestellung/Buchung von kostenpfli­chtigen Filmsequen­zen durch Firmen und Gemeinden aus der Region, die auf diese Art und Weise ein weiteres Mittel für Ihre Außendarst­ellung und Mitarbeite­rgewinnung erhalten sollen.

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