Fehlendes Fahrradlicht wird Marihuana-Gärtner zum Verhängnis
36-Jähriger erhält Bewährungsstrafe für Cannabis-Anbau in seiner Wohnung
- Sein grüner Daumen hat einem 36-Jährigen ordentlich Ärger eingebracht. In seiner Wohnung hatte er Marihuana angebaut. Zum Verhängnis wurde dem Mann dabei ein fehlendes Fahrradlicht. Vor dem Amtsgericht Tuttlingen ist er am Montag zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
November 2017. Alles beginnt mit einer banalen Durchfahrtskontrolle der Polizei. Ein 36-jähriger Tuttlinger ist mit dem Fahrrad unterwegs. Er hat kein Licht an seinem Rad. Ein Grund für die Polizeibeamten, den Mann anzuhalten. Eigentlich nur eine kleine Ordnungswidrigkeit. Doch als die Beamten mit dem Mann sprechen, fällt ihnen noch etwas anderes auf. „Ich habe einen süßlichen Geruch festgestellt“, erzählt der Polizeiobermeister mehr als ein halbes Jahr später im Amtsgericht. Die Beamten kontrollieren den Rucksack des Mannes und werden fündig: fast 50 Gramm Marihuana.
Überraschung in Wohnung
Gramm aus mehreren Ernten.
Ein Hobby, dass den Tuttlinger am Montag vor Gericht brachte. „Das wirkt auf mich wie eine sehr etablierte Anlage“, sagte Richter Thomas Straub. Sein Mandant habe sich Bücher besorgt und sich im Internet über die Materie informiert, berichtet der Anwalt Ulli Herbert Boldt. „Heutzutage ist es kein Problem mehr, an solche Informationen zu kommen.“Aus einer Mutterpflanze habe sein Mandant die Setzlinge gewonnen. Außerdem habe es Probleme mit Schädlingen gege- ben.
„Er wollte für sich halt gute Qualität für wenig Geld. Das war die Motivation“, sagt der Anwalt gleich zu Beginn der Verhandlung. Der angeklagte Tuttlinger sagt er. „Was ist mit Pillen oder Kokain?“, will Richter Straub wissen. „Ne, auf Chemie stehe ich nicht“, entgegnet der Angeklagte. Doch seit der Durchsuchung habe er nichts mehr konsumiert. Ein Gespräch bei der Suchtberatung brauche er nicht. „Ich habe damit kein Problem aufzuhören. Wenn ich mir das in den Kopf setze, mache ich das.“
Minderschwerer Fall
Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu zehn Monaten Haft, die auf Bewährung ausgesetzt wurden. Damit blieb das Gericht wegen der minderen Schwere des Falles unter der Forderung von einem Jahr der Staatsanwaltschaft. „Es gibt gar nicht viel zu sagen, weil der Sachverhalt klar auf dem Tisch liegt“, sagt Thomas Straub bei der Verkündung des Urteils. „Wir sind an die unterste Grenze gegangen von dem, was möglich war.“Denn: Auf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz in nicht geringer Menge stehen in der Regel Strafen von nicht unter einem Jahr. Zugute kommen dem Angeklagten, dass er kooperativ gewesen sei und der Droge nun entsagt habe. Neben der Bewährungsstrafe muss der Tuttlinger nun nachweisen, dass er dauerhaft auf die Droge verzichtet, mehrere Beratungsgespräche absolvieren und 2000 Euro an eine karitative Einrichtung überweisen. Der Angeklagte verzichtete auf weitere Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig.