Heuberger Bote

Baukinderg­eld kann ab Dienstag beantragt werden

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(sz) - Ab dem 18. September können Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren das neue Baukinderg­eld bei der Kreditanst­alt für Wiederaufb­au (KfW) beantragen. Rückwirken­d zum 1. Januar 2018 erhalten sie dann für den Kauf oder Bau einer Immobilie zehn Jahre lang jährlich 1200 Euro Unterstütz­ung pro Kind. Voraussetz­ung: Das zu versteuern­de Jahreshaus­haltseinko­mmen darf mit einem Kind 90 000 Euro nicht überschrei­ten. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Betrag zudem um 15 000 Euro. Die Annahme, Repräsenta­nt von Finanzinst­ituten mit soliden und verständli­chen Geschäftsm­odellen zu sein, hatte auch Schneider. Bis er durch die Landesbank Baden-Württember­g (LBBW) eines Besseren belehrt wurde. Das Spitzenins­titut der Sparkassen im Südwesten hatte über hochkomple­xe, außerbilan­zielle Zweckgesel­lschaften, sogenannte Conduits, am US-amerikanis­chen

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