Auch im Homeoffice gilt das Arbeitszeitgesetz
Die Arbeit im Homeoffice ist praktisch. Sie kann aber auch dazu verleiten, die geregelten Arbeitszeiten aus dem Blick zu verlieren. Der Arbeitgeber darf aber nicht verlangen, dass Mitarbeiter zu Hause ohne Pause oder übermäßig lange am Bildschirm tätig sind. Denn die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes sind auch im Homeoffice einzuhalten, erklärt die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW).
Die Regeln für Pausen, Höchstarbeitsund Mindestruhezeiten sowie Sonn- und Feiertage gelten für jeden Mitarbeiter, egal wo er arbeitet, heißt es im Magazin „BGHW aktuell“(Ausgabe September 2018). So dürfen Beschäftigte laut Gesetz maximal zehn Stunden am Stück arbeiten – und dabei müssen sie zwischendurch Pausen einlegen. (dpa)