Bundesstraßen bald wieder Städte-Sache
Land macht den Weg durch neue Regelung frei und reicht Geld vom Bund weiter
(kab) - Städte, Gemeinden und Landkreise dürfen bald wieder den Ausbau von Bundesstraßen selbst planen. Das sieht eine neue Regelung aus dem Verkehrsministerium vor, die der „Schwäbischen Zeitung“vorliegt. Das war in den vergangenen zwei Jahren nicht möglich, weil eine entsprechende Verwaltungsvorschrift zum Jahr 2017 ausgelaufen war. Das Land will das Geld, das es vom Bund für die Planung bekommt, an die Kommunen weiterreichen. Die Höhe der Zahlungen soll zudem steigen.
- Die Bundesstraße ist nur zweispurig, sie führt mitten durch den Ort? Daran können die Kommunen bald etwas ändern. Sie dürfen nach fast zweijähriger Unterbrechung Bundesstraßen bald wieder selbst planen. Eine entsprechende Regelung aus dem Verkehrsministerium liegt der „Schwäbischen Zeitung“vor. Darauf haben drei Landkreise in der Region gewartet.
Welche Bundesstraßen ausgebaut werden, entscheidet der Bund. Nur für Projekte, die es in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) schaffen, gibt es Geld aus Berlin. Der Plan wird alle 15 Jahre neu erstellt. Im Südwesten sind es 66 neue Maßnahmen, die bis 2030 nun zumindest begonnen werden sollen. Alle Straßen gleichzeitig zu planen gehe nicht, hatte Minister Hermann bei einer Straßenbaukonferenz im März gesagt – zumal es noch Altlasten aus dem vorigen BVWP gebe. Deshalb stellte er eine Liste vor, welche Bundesstraße wann dran sein soll. Das Geld kommt zwar vom Bund, aber für Planung und Ausbau ist das Land zuständig.
Manche Kommunalpolitiker wollen kein Jahrzehnt warten, bis ihre Bundesstraßen endlich dran sind. Die Kreistage von Ravensburg und Sigmaringen haben längst beschlossen, eine gemeinsame PlanungsGmbH zu gründen. Auch der Bodenseekreis soll mit ins Boot – dort steht eine Entscheidung aus. Man warte noch auf die Verwaltungsvorschrift des Landes, hieß es am Dienstag aus dem Landratsamt.
Das dürfte nicht mehr lange dauern. Das Verkehrsministerium hat die Verwaltungsvorschrift mit dem Innen- und dem Finanzministerium abgestimmt. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hatte sich zunächst gegen die Neuregelung gewehrt, wie zu vernehmen war. Denn jeder Ingenieur, der für Kommunen Straßen plant, fehle den Straßenbaubehörden des Landes. Ingenieure sind sehr rar.
Noch diese Woche sollen die grünschwarzen Regierungsfraktionen Rückmeldung geben, bevor das Kabinett die neue Regelung „noch dieses Jahr“in Kraft setzt, erklärt ein Sprecher von Minister Hermann. Künftig können die Kommunen wieder „in eigener Regie“Bauprojekte planen, wie es heißt. Seit die Vorgängerfassung dieser Verwaltungsvorschrift Ende 2016 auslief, war das nicht möglich.
Sigmaringens Landrätin Stefanie Bürkle (CDU) äußert sich erfreut über die Nachricht, dass die Verwaltungsvorschrift nun kommen soll. Eineinhalb Jahre warte sie nun schon darauf. „Damit kann es auch für uns weitergehen und wir können konkret in die Planungen einsteigen.“Die grüne Landtagsabgeordnete aus Sigmaringen, Andrea Bogner-Unden, warnt indes: „Auf die Umsetzung der Planung gibt es keinen Anspruch.“Darüber müssten sich die Kommunen im Klaren sein, wenn sie viel Geld investierten.
Mehr Geld aus Berlin
Nach allgemeiner Expertenmeinung macht die Planung bei Bundesstraßen etwa zehn Prozent an den Gesamtkosten aus. Der Bund stellt aber nur drei Prozent zur Verfügung. Zwei der drei Prozent will das Land an die Kommunen weiterreichen, ein Prozent behält es für einen späteren Arbeitsschritt. In einem Brief habe das Bundesverkehrsministerium angekündigt, auf fünf Prozent aufzustocken, sagt ein Sprecher Hermanns. „Bei einer Erhöhung auf fünf Prozent gehen wir davon aus, dass dann auch 3,5 Prozent bei der kommunalen Seite ankommen“, erklärt Thomas Dörflinger, Verkehrsexperte der CDUFraktion. Der Biberacher gilt als Antreiber der Verwaltungsvorschrift.
Die kommunalen Spitzenverbände hatten auf einen Planungsfonds mit zehn Millionen Euro vom Land gedrängt – ohne Erfolg. „Das ist schon enttäuschend“, sagt Paul Klee vom Landkreistag.
Neu geregelt werden zudem die sogenannten Betreuungskosten. Die fallen an, weil Ingenieure in den Straßenbaubehörden des Landes die Kommunen bei deren Planung unterstützen. Die Kosten werden nicht mehr pauschal berechnet, sondern konkret am Aufwand der Ingenieure. Dadurch sollen die Kosten für die Kommunen deutlich sinken.