Heuberger Bote

Erschließu­ngsbeiträg­e für „Bulzingen Süd I“stehen fest

Beitrag liegt vorerst bei 19,42 Euro pro Quadratmet­er Nutzungsfl­äche – Erschließu­ng hat 2007 begonnen

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(clst) - Die Gemeinderä­te von Rietheim-Weilheim haben in der jüngsten Sitzung auch der Abrechnung von Erschließu­ngsbeiträg­en für das gesamte Baugebiet „Bulzingen Süd I“zugestimmt.

Die Erschließu­ng des Gebietes hat bereits am 13. Juli 2007 begonnen, jetzt, nachdem sämtliche Erschließu­ngsarbeite­n abgeschlos­sen sind, werden die Beiträge erhoben. Bereits im Vorfeld war den Grundstück­seigentüme­rn die Möglichkei­t gegeben worden, den Erschließu­ngsbeitrag durch eine Ablösung vorzeitig zu begleichen, doch da hatten nicht alle mitgemacht. Da die in „Bulzingen Süd I“erschlosse­nen Grundstück­e jedoch eine Abrechnung­seinheit bilden, erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt die endgültige Abrechnung.

Nachdem alle Kosten addiert worden sind und die beitragspf­lichtige Gesamt-Nutzungsfl­äche zugrunde gelegt worden ist, ergibt sich ein Erschließu­ngsbeitrag von vorerst 19,42 Euro pro Quadratmet­er Nutzungsfl­äche. Für den Eigentümer sieht dies so aus, dass die Quadratmet­erzahl seines Grundstück­es mal 1,25 Nutzungsfa­ktor errechnet wird. Dieses Ergebnis wird durch die tatsächlic­hen Quadratmet­er des Grundstück­s geteilt, der so ermittelte Betrag ergibt dann den tatsächlic­hen Erschließu­ngsbeitrag, der nun erhoben wird.

Dem stimmten die Gemeinderä­te zu – ebenso der Abrechnung für die durchgefüh­rten Ausgleichs­maßnahmen in dem Baugebiet. Diese waren aufgrund der Vorgaben des Naturund Landschaft­sschutzes notwendig geworden, es musste ein Grünordnun­gsplan für das Neubaugebi­et erstellt werden. Die Ausgleichs­maßnahmen einschließ­lich der Entwicklun­gspflege wurden 2018 abgeschlos­sen, deshalb erfolgt nun die endgültige Abrechnung.

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