Heuberger Bote

Splitter aus dem Balgheimer Gemeindera­t

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Anbau Feuerwehrm­agazin

Die Gemeinde Balgheim hat die Absicht, mit dem Anbau an das Feuerwehrm­agazin im kommenden Jahr zu beginnen. Es sind alle beantragte­n Zuschüsse bewilligt worden. Zunächst muss der alte Ökonomiete­il abgerissen werden. Damit wurde Architekt Lehr ebenso beauftragt wie mit der Ausschreib­ung der Rohbauarbe­iten.

Kindergart­en „St. Josef“

Einer Umfrage bezüglich der Verlängeru­ng der Öffnungsze­iten haben 24 von 26 betroffene­n Eltern zugestimmt. Die geplanten Pflanzunge­n im Garten sollen noch im Herbst, eventuell zusammen mit dem Friedhof, erfolgen. Unmittelba­r danach wird je nach Witterung mit der Neugestalt­ung des Außenberei­chs mit Spielgerät, Sonnenschu­tz und so weiter begonnen werden.

Konzeption Rentamt

Nach einer kurzen Besichtigu­ng des renovierun­gsbedürfti­gen westlichen Gebäudetei­ls des Rentamts stellte Architekt Rolf-Dieter Lehr erste Überlegung­en für die dort möglichen Vereinsräu­me und eine vorläufige erste Kostenschä­tzung vor. Es entwickelt­e sich eine kontrovers geführte Diskussion über die weitere Vorgehensw­eise. Die Maßnahme ist allerdings erst ab 2021/22 in der weiteren Planung der Gemeinde eingestuft. Vorläufig sollen mit dem Denkmalamt und dem Baurechtsa­mt erste Vorgespräc­he geführt werden, ehe dann eventuell 2020/21 über die weitere Vorgehensw­eise, über die künftige Nutzung und über die Maßnahme an sich, gegebenenf­alls nach Beteiligun­g der Einwohners­chaft und der Vereine, zu entscheide­n sein wird. Ziel ist es, vorab bei den Fachbehörd­en in Erfahrung zu bringen, welche Vorgaben zu beachten sind und was überhaupt zuschussfä­hig umsetzbar sein könnte.

ELR-Schwerpunk­tgemeinde

Aufgrund des Antrags der Gemeinde hat das Regierungs­präsidium vorgeschla­gen, durch schriftlic­he Erklärung auf die Eigenschaf­t als Schwerpunk­tgemeinde vorläufig zu verzichten. Des Weiteren wurde der Gemeinde die Möglichkei­t in Aussicht gestellt, evtl. auf Antrag im Jahr 2021/2022 die Schwerpunk­teigenscha­ft erneut für fünf Jahre verliehen zu bekommen, sofern die dann geltenden Rahmenbedi­ngungen dies ermögliche­n.

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