Stadt muss Zwangsräumung verschieben
Familie soll aus baufälligem Haus in Wohncontainer ziehen - Nicht rollstuhlgerecht
- Der Fall um die Trossinger Familie, die sich seit Jahren mit der Stadt wegen ihrem Verbleib in einer baufälligen städtischen Wohnung streitet, findet noch immer keinen Abschluss.
Eigentlich hätte die Familie im Oktober in eine der Obdachlosenunterkünfte Am Trosselbach umziehen sollen. Daraus wird jetzt allerdings nichts. Nachdem die Stadt nämlich den entsprechenden Wohncontainer besichtigt habe, sei sie zu dem Schluss gekommen, dass er nicht rollstuhlgerecht sei, sagte Susan Sauter von der Stadtverwaltung auf Nachfrage gegenüber unserer Zeitung. „Wir hatten versucht, den Container umzubauen, aber das hat sich als nicht praktikabel erwiesen.“Der Vater ist schwer krank, auch die Mutter ist gesundheitlich schwer angeschlagen.
Die Stadt hat inzwischen neue Wohncontainer in Auftrag gegeben, die bis zum Frühjahr fertig sein sollen. „Solange kann die Familie im jetzigen Haus bleiben und hat weiter Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen“, erläutert Susan Sauter. 2019 soll das Haus definitiv abgerissen werden. Wie Bürgermeister Clemens Maier im April festgestellt hatte, seien die Wände feucht, es gebe Schimmelbildung und die Außenwände seien beständig nass, weshalb die Familie ausziehen muss. „Zwei Gutachter haben einen Sanierungsbedarf von 290 000 Euro ermittelt. Die Sanierung ist deshalb unwirtschaftlich“, lautete Maiers Aussage. Stattdessen sollen nach dem Abriss auf dem Grundstück Parkplätze entstehen. Für diese Maßnahme sowie den Abriss einen benachbarten Hauses sind im Haushaltsplanentwurf für 2019 130 000 Euro eingestellt.
Die Vorgeschichte
Ursprünglich hatte die Stadt gehofft, die Familie in einer Wohnung im betreuten Wohnen unterbringen zu können, was auf Ablehnung stieß, weil dann die erwachsene Tochter nicht mit in die Wohnung ziehen kann. Diese lebt bei ihren Eltern.
Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, nachdem Medien über die Familie berichtet hatten. Bürgermeister Maier hatte daraufhin in einem Gespräch mit unserer Zeitung die Umstände näher erläutert. Bereits im September 2013 wurde demnach das Ehepaar informiert, dass der Mietvertrag gekündigt werde. Die Sache ging vor Gericht, die Stadt erhielt Recht. Im Juni 2016 wurden die Bewohner vom Gerichtsvollzieher erneut aufgefordert die Wohnung innerhalb von zweieinhalb Monaten zu verlassen. Es folgte eine Berufung, schließlich ein Vergleich vor dem Landgericht Rottweil: Räumungsfrist bis 31. Januar 2017.
Weil die Familie keine Ersatzwohnung fand, wurde ihre Wohnung zur Obdachlosenunterkunft erklärt. Im Februar 2018 kündigte die Stadt an, dass das Gebäude abgerissen und die Familie in der Obdachlosenunterkunft Am Trosselbach eingewiesen würde, wenn sie keine andere Wohnung findet. Bis Frühjahr 2019 hat sie dazu jetzt noch Zeit.