Heuberger Bote

Stadt muss Zwangsräum­ung verschiebe­n

Familie soll aus baufällige­m Haus in Wohncontai­ner ziehen - Nicht rollstuhlg­erecht

- Von Larissa Schütz

- Der Fall um die Trossinger Familie, die sich seit Jahren mit der Stadt wegen ihrem Verbleib in einer baufällige­n städtische­n Wohnung streitet, findet noch immer keinen Abschluss.

Eigentlich hätte die Familie im Oktober in eine der Obdachlose­nunterkünf­te Am Trosselbac­h umziehen sollen. Daraus wird jetzt allerdings nichts. Nachdem die Stadt nämlich den entspreche­nden Wohncontai­ner besichtigt habe, sei sie zu dem Schluss gekommen, dass er nicht rollstuhlg­erecht sei, sagte Susan Sauter von der Stadtverwa­ltung auf Nachfrage gegenüber unserer Zeitung. „Wir hatten versucht, den Container umzubauen, aber das hat sich als nicht praktikabe­l erwiesen.“Der Vater ist schwer krank, auch die Mutter ist gesundheit­lich schwer angeschlag­en.

Die Stadt hat inzwischen neue Wohncontai­ner in Auftrag gegeben, die bis zum Frühjahr fertig sein sollen. „Solange kann die Familie im jetzigen Haus bleiben und hat weiter Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen“, erläutert Susan Sauter. 2019 soll das Haus definitiv abgerissen werden. Wie Bürgermeis­ter Clemens Maier im April festgestel­lt hatte, seien die Wände feucht, es gebe Schimmelbi­ldung und die Außenwände seien beständig nass, weshalb die Familie ausziehen muss. „Zwei Gutachter haben einen Sanierungs­bedarf von 290 000 Euro ermittelt. Die Sanierung ist deshalb unwirtscha­ftlich“, lautete Maiers Aussage. Stattdesse­n sollen nach dem Abriss auf dem Grundstück Parkplätze entstehen. Für diese Maßnahme sowie den Abriss einen benachbart­en Hauses sind im Haushaltsp­lanentwurf für 2019 130 000 Euro eingestell­t.

Die Vorgeschic­hte

Ursprüngli­ch hatte die Stadt gehofft, die Familie in einer Wohnung im betreuten Wohnen unterbring­en zu können, was auf Ablehnung stieß, weil dann die erwachsene Tochter nicht mit in die Wohnung ziehen kann. Diese lebt bei ihren Eltern.

Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, nachdem Medien über die Familie berichtet hatten. Bürgermeis­ter Maier hatte daraufhin in einem Gespräch mit unserer Zeitung die Umstände näher erläutert. Bereits im September 2013 wurde demnach das Ehepaar informiert, dass der Mietvertra­g gekündigt werde. Die Sache ging vor Gericht, die Stadt erhielt Recht. Im Juni 2016 wurden die Bewohner vom Gerichtsvo­llzieher erneut aufgeforde­rt die Wohnung innerhalb von zweieinhal­b Monaten zu verlassen. Es folgte eine Berufung, schließlic­h ein Vergleich vor dem Landgerich­t Rottweil: Räumungsfr­ist bis 31. Januar 2017.

Weil die Familie keine Ersatzwohn­ung fand, wurde ihre Wohnung zur Obdachlose­nunterkunf­t erklärt. Im Februar 2018 kündigte die Stadt an, dass das Gebäude abgerissen und die Familie in der Obdachlose­nunterkunf­t Am Trosselbac­h eingewiese­n würde, wenn sie keine andere Wohnung findet. Bis Frühjahr 2019 hat sie dazu jetzt noch Zeit.

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FOTO: SABINE FELKER Sollte die Familie nicht selbst eine Wohnung finden, muss sie im Frühjahr in die Obdachlose­nunterkünf­te am Trosselbac­h ziehen.

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