Das Geld geht nur in Ballungsgebiete
IHK kritisiert Förderrichtlinie des Landes fürs betriebliche Mobilitätsmanagement
(pm) - Das Fazit der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg zum Förderprogramm des Landes zum betrieblichen und behördlichen Mobilitätsmanagement fällt gemischt aus. Zwar würden erstmals Unternehmen unterstützt, die ihren Mitarbeitern den Umstieg auf alternative Verkehrsmittel erleichtern wollen. Allerdings profitierten davon nur Unternehmen mit Hauptund Nebensitz in einigen Ballungsräumen. Der ländliche Raum bleibt außen vor, kritisiert die IHK.
IHK-Hauptgeschäftsführer Thomas Albiez: „Das neue Mobilitätsprogramm des Landes greift zwar unsere zentrale Forderung aus der Verbändeanhörung Anfang des Jahres auf. Denn endlich werden jetzt nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern auch Unternehmen gefördert, die neue Mobilitätsangebote für ihre Beschäftigten schaffen wollen. Bei allem Verständnis für objektive Förderkriterien ist es dennoch schade, dass kaum Unternehmen aus ländlichen Räumen wie der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg davon profitieren – nicht einmal aus dem Raum Schramberg mit der bestehenden Umweltzone.“
Denn eine Voraussetzung zur Förderung sei, dass die betreffenden Unternehmensstandorte in Städten und Gemeinden liegen, in denen eine Überschreitung des Grenzwertes von 40 Gramm pro Kubikmeter Stickoxid vorliegt. Schramberg liege mit einem Grenzwert von 36 Gramm je Kubimeter nur minimal, VillingenSchwenningen mit lediglich 13 Gramm pro Kubikmeter deutlich unter dem Förderkriterium.
Unternehmen in anderen Kommunen wie Heidenheim oder Leinfelden-Echterdingen seien dagegen wegen der lokalen Grenzwertüberschreitung von nur einem Prozentpunkt förderfähig. In Frage kämen vielfältige Maßnahmen wie etwa JobTickets, Mitfahrangebote, Radverkehrsförderung, Fuhrpark- und Parkraummanagement sowie Geschäftsoder Dienstreisemanagement. Nach Ansicht der IHK biete das Programm durchaus die Möglichkeit, den bestehenden Flickenteppich an Einzelmaßnahmen und Pilotprojekten in ein systematisches Mobilitätsmanagement zu überführen.
„Die vielfältigen Möglichkeiten für nachhaltige Mobilität auch im ländlichen Raum sind nicht zuletzt durch unser abgeschlossenes Projekt „3mobil“hinlänglich bekannt (wir berichteten mehrfach). Nachdem das Land Unternehmen und Berufspendler jetzt als relevante Zielgruppe erkannt hat, muss der nächste Schritt die flächendeckende Ausweitung der Förderung sein. Schließlich befinden sich landesweit mehr als zwei Drittel der Einpendler und Arbeitsplätze im ländlichen Raum, wo Parkraumproblematik und damit der Veränderungsdruck hin zu alternativen Mobilitätsangeboten im Vergleich zu urbanen Ballungsräumen um ein Vielfaches geringer sind“, sagt Albiez.
Gleichwertige Lebensverhältnisse
Die Landesregierung hat Ende 2016 den ressortübergreifenden Kabinettsausschuss Ländlicher Raum gebildet, um landesweit gleichwertige Lebensverhältnisse zu fördern. Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg hat im Rahmen der Verbändeanhörung zu Mobilitätsfragen Ende Februar dieses Jahres die Interessen der Wirtschaft aus dem ländlichen Raum vertreten. Mobilität sei, so die IHK, ein wichtiger Baustein und Grundvoraussetzung für die Entwicklung des ländlichen Raumes, in dem ein Großteil der Wertschöpfung im Land Baden-Württemberg erwirtschaftet wird.