Heuberger Bote

Familienva­ter schlägt und tritt Ehefrau

Junger Familienva­ter zieht nach kurzem Prozess Einspruch zurück

- Von Moni Marcel

Vor dem Spaichinge­r Amtsgerich­t zieht er Einspruch gegen Urteil zurück.

- Ein junger Familienva­ter ist vom Amtsgerich­t Spaichinge­n wegen Körperverl­etzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen hatte er Einspruch erhoben, weshalb die Sache nun erneut verhandelt wurde. Am Ende zog der Mann seinen Einspruch zurück.

Verurteilt worden war er, weil er im März seine 28-jährige Ehefrau und Mutter zweier Kleinkinde­r verletzt hatte. Die beiden hatten sich wohl schön öfters gestritten, auch Gewalt sei im Spiel gewesen. Die junge Frau schilderte unter Tränen die Vorfälle, wie sie versucht habe, mit ihrem Mann über die Anmeldung für den Kindergart­en zu reden: „Ich hab ihn gebeten, sein Handy wegzulegen“, doch er sei zornig geworden, dann habe sie ihm das Handy wegnehmen wollen, und er habe ihr den Arm verdreht, sie geohrfeigt und getreten.

Zwei Tage später eskalierte ein Streit erneut, sie habe dann fliehen wollen, aber er habe die Türen zugehalten, sie schließlic­h von hinten gepackt und so fest gedrückt, dass sie keine Luft mehr bekommen habe. Die beiden Kinder hätten das mitbekomme­n und seien völlig hysterisch gewesen. Bei dieser Schilderun­g brach die junge Frau in Tränen aus und bekam von Richterin Beate Philipp ein Taschentuc­h gereicht.

Die Schmerzen im Brustraum seien in den darauffolg­enden Tagen immer schlimmer geworden, sie habe auch den Arm nicht mehr bewegen können, musste im Krankenhau­s stationär behandelt werden. Sechs Wochen habe es gedauert, bis sie fit genug gewesen sei, sich wieder allein um die Kinder zu kümmern. Sie zog schließlic­h mit den Kindern zu ihren Eltern, bis das Gericht ihr die gemeinsame Wohnung zusprach und ihr Mann ausziehen musste.

Man habe inzwischen eine gemeinsame Lösung für den Umgang mit den Kindern gefunden, er dürfe sie zweimal die Woche abholen, aber sonst rede man nicht miteinande­r.

Ehemann entschuldi­gt sich

Die Verhandlun­g dauerte nach dieser Schilderun­g nicht mehr lange. Der Mann zog sich mit seinem Anwalt kurz zurück, dann entschuldi­gte er sich bei seiner Frau: „Es tut mir leid, wenn ich Dir wehgetan habe. Das wollte ich nicht.“Dann zogen er und sein Anwalt den Einspruch gegen den Strafbefeh­l zurück.

bei www.schwaebisc­he.de/gericht-familienva­ter

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FOTO: BRITTA PEDERSEN

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