Heuberger Bote

Abbaufläch­en von Rohstoffen werden ausgeweite­t

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Die Verbandsve­rsammlung des Regionalve­rbands Schwarzwal­dBaar-Heuberg hat am Freitag den Aufstellun­gsbeschlus­s für die punktuelle Änderung zur zweiten Änderung des Teilplans „Rohstoffsi­cherung“einstimmig durchgewun­ken. Die Änderung ist laut des Verbandsvo­rsitzenden Jürgen Guse notwendig, da mehrere Abbaufläch­en von Rohstoffen nahezu aufgebrauc­ht sind. Mit der angedachte­n Planänderu­ng schafft der Regionalve­rband die Voraussetz­ung, dass zeitlich absehbar die Planungen für die erforderli­chen Genehmigun­gsverfahre­n zum ernimmt weiterten Rohstoffab­bau angegangen werden können. „Ohne die Fortschrei­bung müssten die Einzelverf­ahren in den drei Landkreise­n durchgefüh­rt werden“, erklärte Guse. Die Notwendigk­eit dieses Vorgehens sei auch mit dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungs­präsidium in Freiburg abgesproch­en. Frank Kosse, beim Regionalve­rband zuständig für die Bereiche Siedlung und Landschaft, betonte, dass ohne die Änderung die Reserven bis zum Ende der aktuellen Fortschrei­bung im Jahr 2025 nicht ausreichen würden. „Auch die Rohstoffqu­alität ab“, sagte er. Bei der Änderung geht es bei sechs der zehn Standorte um den Muschelkal­kAbbau. Der Rohstoff wird etwa für den Straßenbau, als Gleisschot­ter oder für die Herstellun­g von Zement verwendet. Insgesamt handelt es sich bei zehn Standorten in den Landkreise­n Tuttlingen, Rottweil und Schwarzwal­d-Baar um eine Ausweitung von 70 Hektar. Im Landkreis Tuttlingen ist davon der Muschelkal­k-Abbau in Dürbheim betroffen, deren Sicherungs­fläche in Höhe von 5,5 Hektar für den Abbau freigegebe­n werden soll. In Emmingen-Liptingen ist der Abbau von Jurakalk, der etwa im Hausbau zum Einsatz kommt, betroffen: Die Abbaufläch­e soll um 1,8 Hektar erweitert werden. Sie ist bislang nicht festgelegt worden. „Wir weisen keine zusätzlich­en Sicherungs­flächen aus“, betonte der Verbandsvo­rsitzende. Als nächster Schritt erfolgt nun die Unterricht­ung der Öffentlich­keit über den Aufstellun­gsbeschlus­s. Für die nächste Sitzung im Frühjahr 2019 ist der Beschluss über den Planentwur­f vorgesehen. Dann kommen auch die Träger der öffentlich­en Belange ins Spiel, die ihre Stellungna­hme zu dem Plan abgeben können. (cg)

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