Abbauflächen von Rohstoffen werden ausgeweitet
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands SchwarzwaldBaar-Heuberg hat am Freitag den Aufstellungsbeschluss für die punktuelle Änderung zur zweiten Änderung des Teilplans „Rohstoffsicherung“einstimmig durchgewunken. Die Änderung ist laut des Verbandsvorsitzenden Jürgen Guse notwendig, da mehrere Abbauflächen von Rohstoffen nahezu aufgebraucht sind. Mit der angedachten Planänderung schafft der Regionalverband die Voraussetzung, dass zeitlich absehbar die Planungen für die erforderlichen Genehmigungsverfahren zum ernimmt weiterten Rohstoffabbau angegangen werden können. „Ohne die Fortschreibung müssten die Einzelverfahren in den drei Landkreisen durchgeführt werden“, erklärte Guse. Die Notwendigkeit dieses Vorgehens sei auch mit dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium in Freiburg abgesprochen. Frank Kosse, beim Regionalverband zuständig für die Bereiche Siedlung und Landschaft, betonte, dass ohne die Änderung die Reserven bis zum Ende der aktuellen Fortschreibung im Jahr 2025 nicht ausreichen würden. „Auch die Rohstoffqualität ab“, sagte er. Bei der Änderung geht es bei sechs der zehn Standorte um den MuschelkalkAbbau. Der Rohstoff wird etwa für den Straßenbau, als Gleisschotter oder für die Herstellung von Zement verwendet. Insgesamt handelt es sich bei zehn Standorten in den Landkreisen Tuttlingen, Rottweil und Schwarzwald-Baar um eine Ausweitung von 70 Hektar. Im Landkreis Tuttlingen ist davon der Muschelkalk-Abbau in Dürbheim betroffen, deren Sicherungsfläche in Höhe von 5,5 Hektar für den Abbau freigegeben werden soll. In Emmingen-Liptingen ist der Abbau von Jurakalk, der etwa im Hausbau zum Einsatz kommt, betroffen: Die Abbaufläche soll um 1,8 Hektar erweitert werden. Sie ist bislang nicht festgelegt worden. „Wir weisen keine zusätzlichen Sicherungsflächen aus“, betonte der Verbandsvorsitzende. Als nächster Schritt erfolgt nun die Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Aufstellungsbeschluss. Für die nächste Sitzung im Frühjahr 2019 ist der Beschluss über den Planentwurf vorgesehen. Dann kommen auch die Träger der öffentlichen Belange ins Spiel, die ihre Stellungnahme zu dem Plan abgeben können. (cg)