„Schwenninger Weg Ost“beschäftigt Irndorfer Räte
Diskussion um Entwässerungsmulde für Niederschlagwasser – Neubaugebiet soll reines Wohngebiet werden
(hör) – In seiner letzten Sitzung in diesem Jahr hat der Gemeinderat Irndorf noch eine umfangreiche Tagesordnung abgearbeitet. Dazu zählte auch der Beschluss des geänderten Bebauungsplans „Schwenninger Weg Ost“.
Der Bebauungsplan „Schwenninger Weg Ost“beschäftigt den Irndorfer Gemeinderat schon das ganze Jahr über.
Nach der ersten Offenlegung haben das Regierungspräsidium Freiburg, das Landratsamt und der Gemeindeverwaltungsverband weitere Forderungen und Empfehlungen ausgesprochen. Bernadette Siemensmeyer vom Planungsbüro 360° hat den entsprechend geänderten Plan dem Gemeinderat zum Beschluss für eine zweite Offenlegung vorgelegt.
Entwässerungsmulde
Lebhafte Diskussionen löste die vorgeschriebene Entwässerungsmulde für Niederschlagwasser bei den Räten aus. Siemensmeyer hatte als dezentrale Entwässerungsmulde einen drei Meter breiten öffentlichen Grünstreifen ausgewiesen, der direkt an der Straße entlangführt.
Dass dadurch die südlich der Straße gelegenen Grundstücke etwas kleiner wurden, kam gleichzeitig der Mahnung des Regierungspräsidiums entgegen, möglichst flächensparend zu bebauen. Einige Gemeinderäte sahen aber gerade in der Großzügigkeit der Baugrundstücke einen Standortvorteil für ihre Gemeinde. Sie hätten deshalb eine größere, zentrale Entwässerungsmulde bevorzugt und dafür ein Baugrundstück geopfert, um die anderen Bauplätze möglichst groß zu belassen.
Bürgermeister Frank bewertete dagegen die aktuelle Grundstücksgrößen zwischen 518 und 910 Quadratmetern immer noch als „Luxus“im Vergleich mit anderen Kommunen. Mit vier Ja- und drei Gegenstimmen wurde der Bebauungsplan wie vorgestellt angenommen.
Zuvor hatten die Gemeinderäte zur Kenntnis genommen, dass das Neubaugebiet ausdrücklich als reines Wohngebiet ausgewiesen werden muss, um das beschleunigte Genehmigungsverfahren in Anspruch nehmen zu können. Nur wenige Ausnahmen seien erlaubt, für „der Versorgung dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften“.
Außerdem muss die Gemeinde für die zum Teil entfallende „Magere Flachland-Mähwiese“im Norden des Baugebiets vor der geschützten Hecke eine Ausgleichsfläche schaffen. Dafür wird eine gemeindeeigene Ackerfläche außerhalb des Baugebiets in eine entsprechende Wiese umgewandelt. Wegen des hohen Fledermausaufkommens müssen zudem in der Hauptflugachse der Tiere weitere Gehölze eingeplant werden.