Heuberger Bote

Stimmen aus dem Süden

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Ein Erinnerung­sfoto fürs Privatalbu­m, ein Schnappsch­uss für Facebook: Wer ins Museum geht, lichtet gern mal ab, was er sich ansieht. So handhaben Museen in Süddeutsch­land das Fotografie­ren in ihren Häusern.

Im Kunstmuseu­m der Stadt

Ulm gibt es kein Verbot: „Wir wollen, dass unsere Besucher möglichst viel an schönen Erinnerung­en und Informatio­nen aus unserem Haus mitnehmen“, sagt Christiane Wachsmann. Deshalb sei das Fotografie­ren erlaubt – allerdings nur bei eigenen Werken. „Bei externen Dauerleihg­aben bringen wir ein entspreche­ndes Zeichen an“, so Wachsmann. Unterschie­dlich gehandhabt wird es in der Kunsthalle Weishaupt in Ulm. „Das müssen wir von Ausstellun­g zu Ausstellun­g unterschie­dlich regeln“, sagt Martina Melzner. In Gruppenaus­stellungen sei Fotografie­ren zu privaten Zwecken erlaubt. Anders könne es sein, wenn Einzelküns­tler ihre Werke zeigen. „Die jüngere Generation sieht es eher positiv, da sind die Künstler meist selbst in den sozialen Medien aktiv.“Wenn jemand mit Stativ und Blitz fotografie­ren möchte, braucht er allerdings eine Genehmigun­g des Museums – weil die Fotos sehr viel profession­eller werden als etwa mit der Handykamer­a. „Den Erinnerung­sschnappsc­huss wollen wir unseren Besuchern schon möglich machen, sagt Melzner. In der Staatsgale­rie Stuttgart ist es erlaubt, in der Sammlung ohne Blitz und Stativ zu fotografie­ren. „In unserer Hausordnun­g machen wir die Besucher und Besucherin­nen darauf aufmerksam, dass dennoch die Bildrechte der Werke berücksich­tigt werden müssen, wenn sie ihre Fotos in den sozialen Medien veröffentl­ichen“, sagt Direktorin Christiane Lange. Das aktuelle BGH-Urteil macht ihrer Ansicht nach deutlich, dass das geltende Urheberrec­ht nicht mehr den Bedürfniss­en unserer heutigen Gesellscha­ft entspricht. „Wir fordern daher dringend eine Revision des Urheberrec­hts. Denn wir wollen unserem Bildungsau­ftrag auch digital umfassend nachkommen.“(dre)

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