Richter ächzen unter Mehrarbeit durch Abgasskandal
Rottweiler Richter beklagen, dass ihre Entscheidungen wegen späterer Vergleiche letztlich keine Relevanz haben
- Kein Verständnis haben die Richter des Rottweiler Landgerichts für den Verfahrensablauf im sogenannten Abgasskandal. Beim Jahrespressegespräch am Donnerstag in Rottweil kritisierten sie das Procedere, das zeitlich aufwendig sei und letztlich kein Ergebnis bringe. 200 Verfahren waren 2018 beim Landgerichtsbezirk Rottweil eingegangen, zu dem die Amtsgerichte in Tuttlingen, Spaichingen, Rottweil, Oberndorf, Horb und Freudenstadt gehören.
„Wir wissen, dass fast alle Entscheidungen, die wir treffen, faktisch keinen Bestand haben“, schildert Thilo Rebmann, Vizepräsident des Landgerichts, das Dilemma. „Wir müssen uns durch dicke Akten des Dickichts des VW-Skandals kämpfen, um zu sehen, in welche Kategorie das Verfahren einzuordnen ist.“Es sei „misslich, dass die Parteien in der Regel nicht auf das mündliche Verfahren verzichten“. Über hunderte Seiten müssten Ausführungen gemacht werden bis zum ersten Termin. Später komme es dann doch zum Vergleich. „Für die Richter der ersten Instanz ist es nicht verständlich, warum hier regelmäßig eine Entscheidung gefällt werden muss, während die Parteien sich regelmäßig vor der Verhandlung in der zweiten Instanz vergleichen.“Wie Landgerichts-Präsident Dietmar Foth sagt, sei „inzwischen auch der ein oder andere Fall, der Daimler betrifft“eingegangen.
Mehrarbeit verursacht einer ohnehin überlasteten Zunft auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018 zu Fixierungen von Personen in Psychiatrischen Krankenhäusern. Danach ist bei Fixierungen von mehr als einer halben Stunde eine richterliche Entscheidung notwendig. Dazu gibt es neben dem Tagdienst am Landgericht einen richterlichen Bereitschaftsdienst abends und am Wochenende. „Die Richter müssen in die Klinik fahren, bevor sie eine Entscheidung fällen können“, erläutert Foth. Werktags stünden wöchentlich zwei bis drei Fälle an, dazu im Schnitt zwei bei Bereitschaftsdiensten. Deshalb seien „nochmals deutlich höhere Präsenzzeiten notwendig“. Die Neuerung bei den Fixierungen binde „überdurchschnittlich viel Arbeitszeit“, es müsse „erhebliches Personal eingesetzt werden“. Im Regelfall wird die Fixierung laut Foth genehmigt. Das Justizministerium habe inzwischen 30 zusätzliche Personalstellen angemeldet für Baden-Württemberg. „Aber die Frage ist, wie die verteilt werden.“
Die Personaldeckung am Landgericht sei 2018 zurückgegangen: Von 101 Prozent des Bedarfs in 2017 auf 92 Prozent. Hingegen nahmen die Eingangszahlen der Zivilkammern um 22 Prozent zu auf 1355 erstinstanzliche Zivilsachen – Folge des VWSkandals. Jeder Zivilrichter hatte im vergangenen Jahr im Schnitt 165 Verfahren zu bearbeiten. Bei den erstinstanzlichen Strafkammern des Landgerichts gingen im vergangenen Jahr 33 neue Verfahren ein – ein Anstieg von 27 Prozent. In Rottweil sei es, anders als an anderen Landgerichten in Baden-Württemberg, gelungen, die Situation zu vermeiden, dass wegen unverhältnismäßig langer Dauer der Untersuchungshaft dringend Tatverdächtige „aus der U-Haft entlassen werden mussten, weil eine zeitnahe mündliche Verhandlung wegen Personalengpässen nicht möglich war“.
„Rückstände aufgearbeitet“
Bei der Umsetzung der Notariatsreform seien „Rückstände an den meisten Amtsgerichten inzwischen weitgehend aufgearbeitet worden“. Seit Januar 2018 gibt es freie Notare für Beurkundungen und Nachlass- und Betreuungsabteilungen an den Amtsgerichten. „In unserem Bezirk ist es weitgehend ohne Beschwerden abgelaufen“, bilanziert Foth. „Es wird sich in den nächsten Monaten normalisieren.“Es sei „nicht einfach gewesen, die Notare zu integrieren“– aber überwiegend habe es gut funktioniert, wie sich diese mit der neuen Situation arrangiert hätten. „Das Publikum hat manchmal noch Probleme damit, wo was zu finden ist“, sagt Foth. „Die Leute gehen teilweise noch zu den Notariaten und werden an die Amtsgerichte weiter verwiesen.“Auch Zuständigkeiten seien nicht immer klar: „Wer mit einer Nachlasssache zum Amtsgericht Spaichingen kommt, wird nach Tuttlingen verwiesen, weil das dortige Gericht zuständig ist.“