Weg frei für schnellere Arzttermine
Bundesrat billigt Terminservicegesetz, Hilfen für einkommensschwache Familien – und bezieht Position gegen Dumpinglöhne
(dpa) - Mehr Unterstützung für einkommensschwache Familien, weniger Terminfrust für Kassenpatienten: Der Bundesrat hat den Weg für mehrere Vorhaben der Großen Koalition frei gemacht, von denen Millionen Bürger profitieren sollen. Ein Überblick über die Beschlüsse:
Familien: Kinder und Familien mit niedrigen Einkommen können ab Mitte des Jahres mit mehr staatlichen Leistungen rechnen. Der Bundesrat billigte das sogenannte Starke-Familien-Gesetz. Der Kinderzuschlag von zuletzt 170 Euro steigt auf 185 Euro im Monat und soll leichter zu beantragen sein. Das Schulstarterpaket soll von 100 auf 150 Euro erhöht werden. Eigenanteile der Eltern unter anderem für Mittagessen in Kitas und Schulen entfallen.
Patienten: Damit Kassenpatienten größere Chancen auf schnellere Termine bekommen, müssen Praxisärzte künftig mindestens 25 statt 20 Stunden in der Woche für gesetzlich Versicherte anbieten. Bei Augenärzten, Frauenärzten und Hals-Nasen-Ohren-Ärzten muss es mindestens fünf Stunden als offene Sprechstunde ohne feste Termine geben. Die telefonische Vermittlung über Terminservicestellen, die in den Ländern bisher unterschiedlich arbeiten, soll bis Anfang 2020 stark ausgebaut werden. Sie sollen bundesweit unter der Telefonnummer 116 117 täglich rund um die Uhr erreichbar sein – auch online.
Verbraucher: Amtliche Erkenntnisse zu Lebensmittelskandalen und Hygieneverstößen sollen künftig sechs Monate lang publik gemacht werden – und das schnell. Die Behörden sollen darüber „unverzüglich“öffentlich informieren. Diese Klarstellung soll verhindern, dass es wie bisher teils monatelange Verzögerungen zwischen dem Feststellen von Verstößen und der Veröffentlichung gibt.
Tabak: Auf Zigarettenschachteln kommen bald neue Sicherheitslabel. Damit sollen Warenströme EU-weit zurückverfolgt und Produkte auf Echtheit überprüft werden können, um Schmuggel zu bekämpfen. Für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gelten die EU-Vorgaben bereits ab 20. Mai, für sonstige Tabakerzeugnisse dann ab 20. Mai 2024.
Soziales: Wer ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr macht, kann dies künftig auch unter 27 in Teilzeit tun, wenn es aus einem wichtigen persönlichen Grund nicht in Vollzeit geht. Bisher hatten nur Ältere einen solchen Anspruch. Die neue Möglichkeit soll auch für Bundesfreiwilligendienstler (Bufdis) gelten.
Energie: Um den stockenden Ausbau der Stromnetze für die Energiewende voranzubringen, sollen schnellere Genehmigungsverfahren und höhere Entschädigungen für Flächen kommen. Betriebsrenten: Nach dem Willen des Bundesrats sollen Betriebsrentner entlastet werden. Die Länderkammer forderte die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie die bisherige Doppelverbeitragung beendet werden kann. Zur Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen war 2004 beschlossen worden, Betriebsrenten nicht nur in der Anspar-, sondern auch in der Auszahlphase im Alter mit dem vollen Krankenkassenbeitrag zu belasten. Aus Sicht der Länder sollen diese Beiträge in der Auszahlungsphase halbiert werden.
Paketboten: Der Bundesrat verlangt ein schärferes Vorgehen gegen schlechte Arbeitsbedingungen und Ausbeutung bei Paketzustellern. In einer Entschließung riefen die Länder die Bundesregierung auf, für Zusteller die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge einzuführen. Damit wäre der eigentliche Auftraggeber dafür zuständig, dass Subunternehmer die Beiträge entrichten.