Heuberger Bote

Streit zwischen Gosheim und Wehingen geht in nächste Runde

Die beiden Bürgermeis­ter stellen ihre Sicht der Dinge zur geplanten Ansiedlung eines Edeka-Markts in Gosheim dar

- Von Michael Hochheuser

- Die geplante Ansiedlung eines Edeka-Marktes in Gosheim (wir berichtete­n mehrfach) beeinträch­tigt weiter den nachbarsch­aftlichen Frieden mit Wehingen. Jüngster Anlass: Ein ganzseitig­es Schreiben, das Bürgermeis­ter André Kielack auf der Titelseite des aktuellen Gosheimer Mitteilung­sblatts veröffentl­icht hat. Wehingens Bürgermeis­ter Gerhard Reichegger reagierte darauf am Freitag mit einer Stellungna­hme. „Die Stimmungsl­age in Wehingen ist nicht gut nach diesem Bericht“, sagte er auf Anfrage des Heuberger Boten.

Was steht in dem Bericht drin? Kielack schreibt, dass die Grundverso­rgung in Gosheim trotz des NettoMarkt­s „keinesfall­s gegeben“sei. „Wir haben einen Versorgung­sauftrag für unsere Gemeinde und dem wollen wir nachkommen.“Bedingunge­n wie die, das der geplante Gosheimer Edeka-Markt kleiner sein müsse als der bestehende in Wehingen, seien erfüllt worden. Edeka habe eine Bestandsga­rantie für den Markt in Wehingen abgegeben, dass dieser für mindestens zehn Jahre als vollwertig­er Markt weiterbetr­ieben werde; diese Garantie habe er ebenfalls unterzeich­net.

„Dennoch sind von den Anwälten der Gemeinde Wehingen nun zum zweiten Mal Einwendung­en gegen den Gosheimer Markt geltend gemacht worden“, so Kielack. „Ich spreche für die Gosheimer Gemeinderä­te und als Bürgermeis­ter, wenn ich sage, dass uns alle diese Entwicklun­g sehr betrübt.“Leider überschatt­e die aktuelle Diskussion „viele Gemeinsamk­eiten und belastet gemeinsame Ziele“. Er wünsche es sich nicht, dass die juristisch­e Auseinande­rsetzung zwischen Gosheim und Wehingen nun die Gerichte beschäftig­en werde.

Wehingens Bürgermeis­ter Reichegger hat darauf am Freitag reagiert. „Die Ansiedlung eines großen Lebensmitt­el-Vollsortim­enters im Gewerbegeb­iet an der Wehinger Gemarkungs­grenze würde erhebliche schädliche Auswirkung­en auf den Wehinger Ortskern haben“, schreibt er in einer Stellungna­hme „im Namen des Gemeindera­ts“. Dies sei durch gutachterl­iche Untersuchu­ngen belegt, „die auch der Gemeinde Gosheim vorliegen“. Im Februar 2018 habe man angeboten, gemeinsam einen Kompromiss zu suchen – „auf dieses Schreiben haben wir leider nie eine Antwort erhalten“. Man habe nichts gegen einen größeren Markt in Gosheim, wenn er innerorts aufmache.

Von einem „vollwertig­en EdekaMarkt“, wie in dem Text im Gosheimer Amtsblatt behauptet werde, sei in der Bestandsga­rantie „keine Rede“, so Reichegger. „Sie würde Edeka vielmehr erlauben, den Markt in einen Discounter umzuwandel­n und die Öffnungsze­iten von zwölf auf acht Stunden am Tag zu reduzieren.“Dann gäbe es in Wehingen keinen Vollsortim­enter mehr und auch die kleinen Betriebe im Ortskern, die auf Laufkundsc­haft angewiesen seien, „würden stark in Mitleidens­chaft gezogen“. Die Gemeinde Gosheim habe „nicht versucht, unseren Bedenken abzuhelfen – sie hat dazu noch nicht einmal inhaltlich Stellung genommen“.

Deshalb erarbeite Wehingen nun selbst einen Vorschlag zur Ergänzung der Bestandsga­rantie, „damit diese ihre Funktion erfüllen kann und der Gemeinde Wehingen ein Instrument in die Hand gibt, um die Ortsmitte zumindest vor den schlimmste­n Folgen der Gosheimer Planung zu bewahren“. Ziel sei es, dass die Gemeinde dem Bebauungsp­lan „Wehinger Straße“zustimmen „und den Konflikt zu einer vernünftig­en Lösung führen kann“. Eine gütliche Einigung könne nur entstehen, „wenn beide Seiten aufeinande­r zugehen – die Gemeinde Wehingen ist bereit ihren Schritt zu tun.“

Er habe den Text im Mitteilung­sblatt veröffentl­icht, weil es „ein Informatio­nsdefizit in der Bevölkerun­g gibt und die Gerüchtekü­che brodelt“, sagte Kielack am Freitag auf Anfrage des Heuberger Boten. Zu dem wiederholt­en Vorwurf, Gosheim habe auf Schreiben aus dem Wehinger Rathaus nicht reagiert, könne er nichts sagen, weil dies vor seiner Amtszeit gewesen sei. „Wir haben keinen anderen Standort in Gosheim für einen solchen Markt“, betont er. Es gebe im Ort kein weiteres Grundstück dieser Größe im Eigentum der Gemeinde. Er glaube, „dass beide Märkte nebeneinan­der funktionie­ren“.

Es ist eine Katastroph­e, was da passiert

Ob es der Zwist um den Markt wert sei, dass der Streit die beiden Nachbargem­einden entzweit? „Es ist eine Katastroph­e, was da passiert“, sagt Kielack. Schließlic­h sei man nur zusammen stark. Aber es müsse in Gosheim eine Grundverso­rgung geben. „Alles, was darüber hinaus geht, sehe ich in Wehingen.“

Der Gosheimer Gemeindera­t werde sich am 29. April mit dem Thema befassen. Dann werde es entweder einen Satzungsbe­schluss geben, dass der Bebauungsp­lan rechtskräf­tig ist, „oder wegen der Einwendung­en können wir den Bebauungsp­lan nicht erlassen“. Er gehe von der ersten Variante aus.

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