Heuberger Bote

Ungestörte­s Queren trotz roter Ampel

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Fußgänger kennen das. Kaum bei Grün an der Ampel auf die Straße getreten, springt sie auf Rot um. Was tun? Zurück oder einfach weitergehe­n? „Sind Fußgänger bereits bei Grün auf die Fahrbahn getreten, und sei es auch nur einen Schritt, ist die Rechtslage eindeutig“, erklärt Philipp Kosok, Referent für Verkehrspo­litik beim Verkehrscl­ub Deutschlan­d (VCD). „Sie dürfen die Fahrbahn vollständi­g überqueren und müssen nicht zurückgehe­n.“

Die sogenannte Räumzeit sorgt dafür, dass zwischen dem Rot für Fußgänger und dem Grün für die Autofahrer noch einige Sekunden vergehen. „Autofahrer müssen jedoch in jedem Fall Rücksicht nehmen und die Fußgänger ungestört queren lassen“, äußert sich Kosok. Die rechtliche Situation sei klar auf der Seite der Fußgänger.

Doch in der Praxis werde die Situation von Fußgängern als unangenehm empfunden und erzeuge ein Unsicherhe­itsgefühl. Die gültigen Richtlinie­n ließen den Verkehrspl­anungsbehö­rden einen großen Spielraum, welche Gehgeschwi­ndigkeit der Fußgänger angenommen wird, um die Dauer der Grünzeit und der Räumzeit zu bestimmen, erklärt Kosok. Üblich seien an vielen Kreuzungen 1,2 m/s.

„Für einen fitten Menschen ist das kein Problem.“Die meisten Menschen mit Einschränk­ungen bewegten sich aber eher mit 0,8 bis 1,0 m/s oder noch langsamer. Der VCD plädiert dafür, die meisten Ampelphase­n zumindest für eine Gehgeschwi­ndigkeit von 1,0 m/s zu planen, um diesen Fußgängern zu helfen. Auch Mittelinse­ln könnten langsamere Menschen unterstütz­en.

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FOTO: DPA Ampelphase­n sind für ältere Menschen häufig zu kurz.

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