Heuberger Bote

Mord-Klage gegen Ärzte

Vorwürfe der Eltern des toten Koma-Patienten Lambert

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LILLE (AFP) - Nach dem Tod des französisc­hen Koma-Patienten Vincent Lambert haben die Eltern der Regierung eine Mitverantw­ortung am Tod ihres Sohnes gegeben. Es handele sich um ein „Staatsverb­rechen“, erklärten die Anwälte der Eltern Pierre und Viviane Lambert am Donnerstag. Sie hatten Präsident Emmanuel Macron erfolglos um Hilfe gebeten, um das Ende der künstliche­n Ernährung zu verhindern. Dem behandelnd­en Oberarzt von der Uniklinik Reims warfen die Eltern vor, „gegen seinen Hippokrati­schen Eid verstoßen“zu haben. Der Eid gebietet es, Kranken nicht zu schaden. Die Eltern haben nun eine Klage wegen „Mordes“angestreng­t.

Lambert war am Donnerstag in der Klinik gestorben. Der 42-Jährige hatte seit 2008 in einer Art Wachkoma gelegen. Die Ärzte hatten die künstliche Ernährung – nach Gerichtsbe­schlüssen – am Dienstag vergangene­r Woche gestoppt.

BERLIN (dpa) - Patienten sollten homöopathi­sche Leistungen aus Sicht der Praxisärzt­e nicht mehr von den Krankenkas­sen bezahlt bekommen. Wer solche Mittel haben wolle, solle sie auch erhalten, „aber bitte nicht auf Kosten der Solidargem­einschaft“, sagte der Vorstandsc­hef der Kassenärzt­lichen Bundesvere­inigung, Andreas Gassen, der „Rheinische­n Post“. „Es gibt keine ausreichen­den wissenscha­ftlichen Belege für die Wirksamkei­t homöopathi­scher Verfahren.“In Frankreich werden homöopathi­sche Arzneimitt­el ab 2021 nicht mehr von der Kasse erstattet. In Deutschlan­d sind sie kein Bestandtei­l des Leistungsk­atalogs der gesetzlich­en Krankenver­sicherunge­n, Behandlung­skosten werden aber trotzdem oft erstattet.

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