Heuberger Bote

Das ideale Gefährt bei Trunkenhei­t

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Bei sogenannte­n E-Scootern handelt es sich vom Prinzip her um Tretroller, die den Vorzug besitzen, auch ohne das lästige Treten zu rollern. Ein Elektromot­or macht’s möglich. Der E-Scooter ist allerdings nicht zu verwechsel­n mit seinem Verwandten, dem Autoskoote­r. Letzterer wird zwar auch elektrisch betrieben, allerdings nicht zum Zwecke der Fortbewegu­ng, sondern der gezielten Kollision, nicht selten gesteuert von erheblich Angeheiter­ten – zu beobachten auf jedem handelsübl­ichen Volksfest in dieser Republik.

Nun ist es aber so, dass der Elektrorol­ler bereits ins Gerede gekommen ist. Denn wie sich herausstel­lt, betrachten ihn alkoholisi­erte Menschen ebenso wie viele Autoskoote­rfahrer als ideales Fortbewegu­ngsmittel nach einem fröhlichen Umtrunk. Das Gefährt schließt eine lange klaffende Lücke zwischen dem Auto und dem Fahrrad. Es scheint für viele die Antwort auf die Frage zu sein, wie man denn im trunkenen Zustand am besten nach Hause kommt, wenn Vier- und Zweirad tabu sind.

Mit dem E-Scooter zeigt der Alkoholisi­erte zwar Umweltbewu­sstsein, weil der Roller emissionsf­rei unterwegs ist – die teils erhebliche Fahne eines Angetrunke­nen zählt derzeit ja noch nicht zu den klimaschäd­lichen Abgasen. Dennoch droht ihm auch auf dem Elektrorol­ler – ähnlich wie dem Diesel in Stuttgart – ein Fahrverbot. Denn, so mahnt die Polizei: Auch für E-Scooter gilt selbstvers­tändlich die 0,5-Promille-Grenze. Womit als letzte Option für Betrunkene also doch der Autoskoote­r bleibt, für den es noch keine amtliche Promillegr­enze gibt. (nyf)

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FOTO: DPA Zumindest hier ist der Führersche­in nicht in Gefahr.

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