So können Vereine an Geld kommen
Stadt wird auch 2020 wieder Zuschüsse für Investitionen zahlen – doch es gibt zahlreiche Ausnahmen
(pm) - Auch im nächsten Jahr können Vereine wieder Zuschüsse für Investitionen erhalten. Die entsprechenden Anträge müssen bis zum 20. September eingereicht werden, wie die Stadt Tuttlingen nun mitteilt.
Der Gemeinderat wird Ende des Jahres, für das neue Haushaltsjahr 2020, Investitionskostenzuschüsse an Vereine und Organisationen beschließen. Hierzu ist es vorbehaltlich der Haushaltsberatung vorgesehen, dieselben Prozentsätze wie in den vergangenen Jahren zu gewähren. Derzeit liegt die Höhe der Gewährung bei zehn Prozent beziehungsweise 50 Prozent für städtische Musikvereine. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern, die bei der Abrechnung vom Bauleiter bestätigt wurden, werden mit 5,50 Euro je Stunde anerkannt.
Nicht gefördert werden unter anderem der Bau von Wirtschaftsräumen und Küchen sowie die Beschaffung dazugehöriger Geräte, Sportgeräte, Trikots, Noten, Unterhaltungsund Instandsetzungskosten, PC und Lizenzen. Sport- und Hilfsgeräte, die bereits in den Sporthallen und Sportfreianlagen zur Verfügung stehen, sowie Sportgeräte, deren Einzelbeschaffungswert nicht die Grenze von 2000 Euro überschreiten, sind nicht förderfähig. Der Erwerb von Grundstücken und die damit zusammenhängenden Kosten sind ebenfalls nicht förderfähig. Ersatzbeschaffungen werden erst nach der gewöhnlichen Nutzungsdauer anerkannt.
Die Anträge für einen Investitionskostenzuschuss müssen der Stadtkämmerei bis spätestens Freitag, 20. September, vorliegen beziehungsweise in den Geschäftsstellen der Stadtteile eingereicht werden.
Dem Zuschussantrag sind dabei in einfacher Fertigung beizufügen: Begründung der Maßnahme, Baubeschreibung, detaillierte Kostenberechnung, Finanzierungsplan mit Nachweis des Eigenkapitals, Angaben zu den voraussichtlichen Eigenleistungen sowie Bauzeitplan (bei größeren Objekten). Ohne diese Unterlagen ist eine Bearbeitung der Zuschussanträge nicht möglich.
Bewilligte Zuschüsse sind an die jeweils angemeldeten Investitionen gebunden. Sofern bei der Abrechnung andere, neue oder zusätzliche Investitionen sowie Mehrkosten geltend gemacht werden, können diese nicht bezuschusst werden. Investitionsmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits begonnen oder getätigt wurden, werden ebenfalls nicht mehr bezuschusst.
Die Investitionskostenzuschüsse 2020 werden laut einer Pressemitteilung der Stadt voraussichtlich im Dezember diesen Jahres vom Verwaltungsund Finanzausschuss des Gemeinderats und in den Stadtteilen vom jeweiligen Ortschaftsrat beraten.
Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.