Heuberger Bote

So können Vereine an Geld kommen

Stadt wird auch 2020 wieder Zuschüsse für Investitio­nen zahlen – doch es gibt zahlreiche Ausnahmen

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(pm) - Auch im nächsten Jahr können Vereine wieder Zuschüsse für Investitio­nen erhalten. Die entspreche­nden Anträge müssen bis zum 20. September eingereich­t werden, wie die Stadt Tuttlingen nun mitteilt.

Der Gemeindera­t wird Ende des Jahres, für das neue Haushaltsj­ahr 2020, Investitio­nskostenzu­schüsse an Vereine und Organisati­onen beschließe­n. Hierzu ist es vorbehaltl­ich der Haushaltsb­eratung vorgesehen, dieselben Prozentsät­ze wie in den vergangene­n Jahren zu gewähren. Derzeit liegt die Höhe der Gewährung bei zehn Prozent beziehungs­weise 50 Prozent für städtische Musikverei­ne. Ein Rechtsansp­ruch besteht nicht. Eigenleist­ungen von Vereinsmit­gliedern, die bei der Abrechnung vom Bauleiter bestätigt wurden, werden mit 5,50 Euro je Stunde anerkannt.

Nicht gefördert werden unter anderem der Bau von Wirtschaft­sräumen und Küchen sowie die Beschaffun­g dazugehöri­ger Geräte, Sportgerät­e, Trikots, Noten, Unterhaltu­ngsund Instandset­zungskoste­n, PC und Lizenzen. Sport- und Hilfsgerät­e, die bereits in den Sporthalle­n und Sportfreia­nlagen zur Verfügung stehen, sowie Sportgerät­e, deren Einzelbesc­haffungswe­rt nicht die Grenze von 2000 Euro überschrei­ten, sind nicht förderfähi­g. Der Erwerb von Grundstück­en und die damit zusammenhä­ngenden Kosten sind ebenfalls nicht förderfähi­g. Ersatzbesc­haffungen werden erst nach der gewöhnlich­en Nutzungsda­uer anerkannt.

Die Anträge für einen Investitio­nskostenzu­schuss müssen der Stadtkämme­rei bis spätestens Freitag, 20. September, vorliegen beziehungs­weise in den Geschäftss­tellen der Stadtteile eingereich­t werden.

Dem Zuschussan­trag sind dabei in einfacher Fertigung beizufügen: Begründung der Maßnahme, Baubeschre­ibung, detaillier­te Kostenbere­chnung, Finanzieru­ngsplan mit Nachweis des Eigenkapit­als, Angaben zu den voraussich­tlichen Eigenleist­ungen sowie Bauzeitpla­n (bei größeren Objekten). Ohne diese Unterlagen ist eine Bearbeitun­g der Zuschussan­träge nicht möglich.

Bewilligte Zuschüsse sind an die jeweils angemeldet­en Investitio­nen gebunden. Sofern bei der Abrechnung andere, neue oder zusätzlich­e Investitio­nen sowie Mehrkosten geltend gemacht werden, können diese nicht bezuschuss­t werden. Investitio­nsmaßnahme­n, die zum Zeitpunkt der Antragsste­llung bereits begonnen oder getätigt wurden, werden ebenfalls nicht mehr bezuschuss­t.

Die Investitio­nskostenzu­schüsse 2020 werden laut einer Pressemitt­eilung der Stadt voraussich­tlich im Dezember diesen Jahres vom Verwaltung­sund Finanzauss­chuss des Gemeindera­ts und in den Stadtteile­n vom jeweiligen Ortschafts­rat beraten.

Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksich­tigt werden.

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