Ex-Präsident der Musikhochschule muss hinter Gitter
(dpa) - Wegen sexueller Nötigung muss der frühere Präsident der Münchner Musikhochschule ins Gefängnis. Damit bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch das Urteil des Landgerichts München. Eine Vergewaltigung, die eine weitere Frau ihm vorwirft, sah das Gericht allerdings nicht als erwiesen an.
Siegfried Mauser hatte nach Feststellung des BGH eine Sängerin in den Jahren 2007, 2009 und 2013 in seinem Büro zu sexuellen Handlungen gezwungen. Das Landgericht hatte ihn deshalb im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Dieses Urteil wird nun rechtskräftig.
In einem weiteren Fall wurde hingegen der Freispruch für Mauser bestätigt. Eine weitere Frau, die sich 2004 auf eine Assistentenstelle beworben hatte, warf Mauser Vergewaltigung vor. Die Revision der Bundesanwaltschaft gegen den Freispruch vom Vergewaltigungsvorwurf blieb erfolglos. Nach dem zum Tatzeitpunkt geltenden alten Sexualstrafrecht hätte sich das Opfer ausreichend wehren müssen. Das war damals Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung.
Mauser führte von 2003 bis 2014 die Münchner Musikhochschule. Er hatte bei der mündlichen BGH-Verhandlung beteuert, er verabscheue Gewalt. Er habe aber Menschen enttäuscht. Die Hochschule entschuldigte sich am Mittwoch für das Leid, das der Ex-Rektor den Frauen zugefügt hat. „So etwas darf sich an unserer Hochschule nicht wiederholen“, betonte der jetzige Präsident Bernd Redmann.