Sollbruchstellen machen Karl-Storz-Kreisel sicher
Berechnungen des Archtikten lassen große Konstruktion auf Kreisverkehr außerorts zu
- Nachdem wir in unserer Ausgabe vom Dienstag, 8. Oktober, über die Gestaltung von Verkehrsinseln berichtet haben, erreichten uns einige Leseranfragen, die darauf hinweisen, dass sich der Karl-Storz-Kreisel nicht im Innerortsbereich, sondern außerorts befindet.
Während die Mittelinseln von Kreisverkehren innerorts laut Angaben des Ministeriums für Verkehr frei gestaltet werden können, gelten im Außerortsbereich strengere Regeln. Dort dürfen sich unter anderem keine starren Gegenstände auf den Mittelinseln befinden. Denn wie berichtet, verfolgt das Verkehrssicherheitskonzept „Vision Zero“das Ziel, dass langfristig nach Möglichkeit niemand bei Verkehrsunfällen getötet oder schwer verletzt wird.
Auf Nachfrage unserer Zeitung teilt Tuttlingens Stadtsprecher Arno Specht mit, dass sich der Kreisverkehr im sogenannten Verflechtungsbereich befinde. Das heißt, dass dort der Innerorts- in den Außerortsbereich übergeht. „In diesem Bereich gelten die strengeren Regeln“, schildert er im Gespräch mit unserer Zeitung, da dort die Vorgaben für den Außerortsbereich gelten.
Specht erläutert aber, dass das Konstrukt auf dem Kreisel zwar massiv aussehe, der Architekt des Gebildes im Vorfeld aber sehr umfangreiche Berechnungen angestellt habe, um die Vorgaben zu erfüllen. Basierend auf dem Ergebnis, der „tausende von Seiten“sei das Material des Kunstwerks bestimmt und entsprechende Sollbruchstellen eingearbeitet worden, schildert Specht im Gespräch. Das heißt, dass sich die Kuppel im Ernstfall – also im Falle eines Aufpralls – so zusammenfaltet, dass kein großer Schaden entstehen sollte.