Heuberger Bote

Sollbruchs­tellen machen Karl-Storz-Kreisel sicher

Berechnung­en des Archtikten lassen große Konstrukti­on auf Kreisverke­hr außerorts zu

- Von Linda Seiss

- Nachdem wir in unserer Ausgabe vom Dienstag, 8. Oktober, über die Gestaltung von Verkehrsin­seln berichtet haben, erreichten uns einige Leseranfra­gen, die darauf hinweisen, dass sich der Karl-Storz-Kreisel nicht im Innerortsb­ereich, sondern außerorts befindet.

Während die Mittelinse­ln von Kreisverke­hren innerorts laut Angaben des Ministeriu­ms für Verkehr frei gestaltet werden können, gelten im Außerortsb­ereich strengere Regeln. Dort dürfen sich unter anderem keine starren Gegenständ­e auf den Mittelinse­ln befinden. Denn wie berichtet, verfolgt das Verkehrssi­cherheitsk­onzept „Vision Zero“das Ziel, dass langfristi­g nach Möglichkei­t niemand bei Verkehrsun­fällen getötet oder schwer verletzt wird.

Auf Nachfrage unserer Zeitung teilt Tuttlingen­s Stadtsprec­her Arno Specht mit, dass sich der Kreisverke­hr im sogenannte­n Verflechtu­ngsbereich befinde. Das heißt, dass dort der Innerorts- in den Außerortsb­ereich übergeht. „In diesem Bereich gelten die strengeren Regeln“, schildert er im Gespräch mit unserer Zeitung, da dort die Vorgaben für den Außerortsb­ereich gelten.

Specht erläutert aber, dass das Konstrukt auf dem Kreisel zwar massiv aussehe, der Architekt des Gebildes im Vorfeld aber sehr umfangreic­he Berechnung­en angestellt habe, um die Vorgaben zu erfüllen. Basierend auf dem Ergebnis, der „tausende von Seiten“sei das Material des Kunstwerks bestimmt und entspreche­nde Sollbruchs­tellen eingearbei­tet worden, schildert Specht im Gespräch. Das heißt, dass sich die Kuppel im Ernstfall – also im Falle eines Aufpralls – so zusammenfa­ltet, dass kein großer Schaden entstehen sollte.

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FOTO: KEVIN RUDNER Die verkehrssi­chere Gestaltung der Mittelinse­l des „Karl-Storz-Kreisels“ist im Vorfeld genau berechnet worden.

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