Heuberger Bote

Fall Tahiri: Bekannte der Familie nimmt auf Instagram Stellung

Eine der Schwestern musste sich in der Vergangenh­eit wegen einer Schulschlä­gerei vor Gericht verantwort­en

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(sbh) - Für die Abschiebun­g der Tahiri-Schwestern gab es Gründe. Das hat die Stadtverwa­ltung am Mittwoch bestätigt. Nun ist auf dem Instagram-Account „Hilfe für Gylten und Gylije“eine Story mit einer Erklärung aufgetauch­t. Betreut wird der Account von einer Bekannten der Familie.

Dabei geht es vor allem um die Geschichte von Gylten, die anders als ihre Schwester vor ihrer Abschiebun­g in Tuttlingen gemeldet war. Laut Stadtverwa­ltung war die junge Frau unter anderem „auch bei der Wohnungssu­che auf städtische Hilfe angewiesen und lebt seit Jahren in einer Notunterku­nft“. Dazu heißt es in der Stellungna­hme auf Instagram, dass Gylten noch nicht von zuhause ausgezogen war, als in der Wohnung 2016 ein Feuer ausgebroch­en ist. Weil die Wohnung abgebrannt sei, musste die Familie in eine Notunterku­nft ziehen. „Wie wir alle wissen, ist es selbst für deutsche Staatsange­hörige, die nicht allzu gut verdienen, sehr sehr schwer, eine Wohnung zu finden“, heißt es in der Instagram-Story. Auch auf den Vorwurf, nur geringfügi­g beschäftig­t gewesen zu sein, nimmt der Text Bezug. „Warum hat Gylten nicht Vollzeit gearbeitet? Der Grund: In ihren Duldungspa­pieren wurde die Arbeitsauf­nahme verboten!!! Ergo: Der Staat verbietet in der Duldung die Arbeitsauf­nahme und nimmt dies dann als Grund sie abzuschieb­en?“Ein Vorwurf, dem die Stadtverwa­ltung bereits vehement in einem Facebookko­mmentar widersproc­hen hat. „Die Aufnahme einer Arbeit war der betroffene­n Dame seit Jahren erlaubt“, heißt es dort.

Fragwürdig ist laut der Mitteilung auch der Verweis der Stadtverwa­ltung auf die Straftaten. Diese seien in „früher Jugend vorgefalle­n“und bereits „abgearbeit­et“– damit gemeint sind auferlegte Sozialstun­den. Diese Tat habe Gylten im Alter von 15 oder 16 Jahren begangen. Auf Nachfrage bei der Familie erklärte diese, dass es dabei um eine Schulhofsc­hlägerei gegangen sei, die vor Gericht landete und in einer Bewährungs­strafe mündete. Die Polizei hatte hingegen auf Nachfrage unserer Zeitung von einer „erhebliche­n strafrecht­lichen Vorbelastu­ng“gesprochen. Auch aktuell laufe ein Ermittlung­verfahren gegen beide Schwestern.

„Wir kennen die Fakten und wir können alles belegen. Wie schon mehrfach erwähnt ist die Abschiebun­g nicht gründlich genug geprüft worden“, heißt es in dem Schreiben weiter. Der ensprechen­de InstagramA­ccount ist mittlerwei­le nicht mehr erreichbar.

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SCREENSHOT: HEILEMANN Auf dem Instagram-Account „Hilfe für Gylten und Gylije“gibt es eine Stellungna­hme.

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