Fall Tahiri: Bekannte der Familie nimmt auf Instagram Stellung
Eine der Schwestern musste sich in der Vergangenheit wegen einer Schulschlägerei vor Gericht verantworten
(sbh) - Für die Abschiebung der Tahiri-Schwestern gab es Gründe. Das hat die Stadtverwaltung am Mittwoch bestätigt. Nun ist auf dem Instagram-Account „Hilfe für Gylten und Gylije“eine Story mit einer Erklärung aufgetaucht. Betreut wird der Account von einer Bekannten der Familie.
Dabei geht es vor allem um die Geschichte von Gylten, die anders als ihre Schwester vor ihrer Abschiebung in Tuttlingen gemeldet war. Laut Stadtverwaltung war die junge Frau unter anderem „auch bei der Wohnungssuche auf städtische Hilfe angewiesen und lebt seit Jahren in einer Notunterkunft“. Dazu heißt es in der Stellungnahme auf Instagram, dass Gylten noch nicht von zuhause ausgezogen war, als in der Wohnung 2016 ein Feuer ausgebrochen ist. Weil die Wohnung abgebrannt sei, musste die Familie in eine Notunterkunft ziehen. „Wie wir alle wissen, ist es selbst für deutsche Staatsangehörige, die nicht allzu gut verdienen, sehr sehr schwer, eine Wohnung zu finden“, heißt es in der Instagram-Story. Auch auf den Vorwurf, nur geringfügig beschäftigt gewesen zu sein, nimmt der Text Bezug. „Warum hat Gylten nicht Vollzeit gearbeitet? Der Grund: In ihren Duldungspapieren wurde die Arbeitsaufnahme verboten!!! Ergo: Der Staat verbietet in der Duldung die Arbeitsaufnahme und nimmt dies dann als Grund sie abzuschieben?“Ein Vorwurf, dem die Stadtverwaltung bereits vehement in einem Facebookkommentar widersprochen hat. „Die Aufnahme einer Arbeit war der betroffenen Dame seit Jahren erlaubt“, heißt es dort.
Fragwürdig ist laut der Mitteilung auch der Verweis der Stadtverwaltung auf die Straftaten. Diese seien in „früher Jugend vorgefallen“und bereits „abgearbeitet“– damit gemeint sind auferlegte Sozialstunden. Diese Tat habe Gylten im Alter von 15 oder 16 Jahren begangen. Auf Nachfrage bei der Familie erklärte diese, dass es dabei um eine Schulhofschlägerei gegangen sei, die vor Gericht landete und in einer Bewährungsstrafe mündete. Die Polizei hatte hingegen auf Nachfrage unserer Zeitung von einer „erheblichen strafrechtlichen Vorbelastung“gesprochen. Auch aktuell laufe ein Ermittlungverfahren gegen beide Schwestern.
„Wir kennen die Fakten und wir können alles belegen. Wie schon mehrfach erwähnt ist die Abschiebung nicht gründlich genug geprüft worden“, heißt es in dem Schreiben weiter. Der ensprechende InstagramAccount ist mittlerweile nicht mehr erreichbar.