Schelte für IG Metall und Politik
Villinger Rechtsgespräche: Markus Fink kristisiert Bundesarbeitsminister
(sbo) - Die 19. Villinger Rechtsgespräche haben erneut Akteure aus Wirtschaft, Politik und Rechtswesen zu Südwestmetall gelockt. Im Vorfeld gab es von Geschäftsführer Markus Fink jedoch Schelte für die IG Metall und den Bundesarbeitsminister.
Der frisch eingesetzte Geschäftsführer der Bezirksgruppe Schwarzwald-Hegau nutzte seine Begrüßung zu den Rechtsgesprächen vor rund 100 Gästen in der Geschäftsstelle in Villingen, um Kritik an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zu üben. Sein Bericht mit Handlungsempfehlungen im Zusammenhang mit dem derzeit anstehenden Strukturwandel der Industrie würde sich nicht damit beschäftigen, wie neue Arbeitsplätze geschaffen und Beschäftigte gestärkt werden.
Auch beim Thema Arbeitszeit sieht man dringenden Handlungsbedarf. „Anstatt Handlungsspielräume im Arbeitsgesetz zu öffnen, setzt der Bericht nur auf neue gesetzliche Verpflichtungen“, so Fink, der damit auf die Einführung von Arbeitszeitkonten anspielt. Heil sollte klar sein, „dass unsere Unternehmen mit einem Arbeitszeitrecht aus dem vergangenen Jahrtausend in dem sich rasant beschleunigenden Strukturwandel nicht bestehen können." Der Geschäftsführer forderte deshalb mehr Spielraum und Flexibilität für Unternehmen und Beschäftigte.
Doch auch für die Gewerkschaft IG Metall gab es Kritik. So habe der vergangene Tarifabschluss auch in der Region bei vielen Mitgliedern von Südwestmetall einen „nachhaltigen Flurschaden“hinterlassen. Fink betont, dass die Unternehmen durch „erzwungene, viel zu hohe Entgeltsteigerungen“verärgert wurden. Die IG Metall habe in den vergangenen Jahren „jegliches Augenmaß verloren“, womit sie „die Axt an den Flächentarifvertrag“legen würde.
Seither habe sich das Konjunkturbild eingetrübt. Fink: „Die Metallund Elektroindustrie befindet sich nach zwei Quartalen schrumpfender Produktion inzwischen in der Rezession.“Die „fetten Jahre“seien erst einmal vorbei, weswegen bei der kommenden Tarifrunde "eine Überforderung der Unternehmen vermieden werden solle.
Befasst haben sich die 19. Villinger Rechtsgespräche mit dem Arbeitsentgelt sowie dem Urlaubsrecht. Hauptreferent war hierbei der Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts, Rüdiger Link, der sich an mehreren exemplarischen Fallbeispielen und Rechtssprechungen entlang hangelte.
So konnte für die Gäste unter anderem Einblick in die Themen Mindestlohn bei einem Orientierungspraktikum, der Darlegungslast bei Überstunden sowie die Vererbbarkeit des Urlaubsanspruchs gegeben werden.