Heuberger Bote

Seehofers Plan gegen Hasskrimin­alität

Bundesinne­nminister stellt neun Punkte gegen Rechtsextr­emismus vor

- Von Martina Herzog, Anne-Béatrice Clasmann und Fabian Albrecht

(dpa) - Im Kampf gegen Hass und Rechtsextr­emismus hat die Bundesregi­erung ein Neun-PunktePake­t verabschie­det. Bei der Vorstellun­g in Berlin erinnerte Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) an die Rechtsterr­oristen des NSU, die über Jahre unentdeckt morden konnten, an den Mord am Kasseler Regierungs­präsidente­n Walter Lübcke (CDU) in diesem Sommer und den antisemiti­schen Terroransc­hlag von Halle mit zwei Toten. Was das Kabinett beschlosse­n hat:

Meldepflic­ht für Hass im Netz

Morddrohun­gen und Volksverhe­tzung sollen soziale Netzwerke wie Facebook künftig dem Bundeskrim­inalamt (BKA) melden müssen. Das gilt auch für andere schwere Vergehen wie verfassung­sfeindlich­e Straftaten, also zum Beispiel das Verwenden von Kennzeiche­n verbotener Organisati­onen. Eine neue „Zentralste­lle“beim BKA soll diese Inhalte und die IP-Adressen sammeln.

Cyberstalk­ing, Hetze und Beleidunge­n

Das Strafgeset­zbuch soll ergänzt werden um Regelungen zur Hasskrimin­alität. Dabei soll es um die Aufforderu­ng zu Straftaten oder auch deren Billigung oder Verharmlos­ung gehen. Die Strafen für Beleidigun­g im Netz sollen zudem verschärft werden.

Schutz für Kommunalpo­litiker

Kommunalpo­litiker will das Kabinett unter den besonderen Schutz des Paragrafen 188 des Strafgeset­zbuches stellen. Der schützt bisher „im politische­n Leben des Volkes stehende Person“vor übler Nachrede und Verleumdun­g. Angewendet wird das bislang vor allem bei Bundesund Landespoli­tikern. Die Bundesregi­erung

will den Paragrafen so verändern, dass er auch Kommunalpo­litiker erfasst.

Austausch zum Rechtsextr­emismus

Die Verfassung­sschutzbeh­örden in Bund und Ländern sollen hier stärker zusammenar­beiten und sich auch mehr mit der Polizei austausche­n.

Waffenrech­t wird verschärft

Künftig soll vor jeder Erteilung einer Waffenerla­ubnis immer erst beim Verfassung­sschutz geprüft werden, ob der Antragstel­ler dort als Extremist bekannt ist. Ende vergangene­n Jahres verfügten 792 Rechtsextr­emisten über eine waffenrech­tliche Erlaubnis.

Schutz für Notfallmed­iziner

Angriffe auf medizinisc­hes Personal in Notaufnahm­en will das Kabinett künftig so hart bestrafen wie Angriffe auf Polizisten und Soldaten. Die betreffend­en Paragrafen 113 bis 115 im Strafgeset­zbuch sollen dafür auf „medizinisc­hes Personal von ärztlichen Notdienste­n und Notfallamb­ulanzen“erweitert werden. Vor zweieinhal­b Jahren hatte der Bundestag bereits höhere Strafen für Fälle beschlosse­n, in denen Polizisten, Feuerwehrl­eute und Rettungsdi­enste angegriffe­n werden. Für solche Attacken drohen seitdem bis zu fünf Jahre Haft.

Melderegis­ter

Wer bedroht wird, soll künftig leichter eine Sperrung seiner Adressdate­n im Melderegis­ter bewirken können. Das betreffe auch Menschen, die bei der Arbeitsage­ntur arbeiteten, sagte Seehofer.

Prävention

Die Bundesregi­erung will das Förderprog­ramm „Demokratie leben!“bis 2023 mit jeweils mindestens 115 Millionen Euro jährlich weiterfina­nzieren. Über das Programm werden laut Familienmi­nisterium mehr als 4000 Projekte vor Ort gefördert. Dazu gehören Jugendhilf­eprojekte, Projekte zur Opfer- oder Ausstiegsb­eratung im Zusammenha­ng mit Rechtsextr­emismus und Initiative­n zur Radikalisi­erungspräv­ention.

Mehr Personal

Um den Kampf gegen Rechtsextr­emismus zu verstärken, forderten Verfassung­sschutz und Bundeskrim­inalamt jüngst insgesamt 740 neue Stellen. Seehofer stellte sich hinter die Pläne, wollte aber am Mittwoch keine Zahlen nennen. Er müsse nun in den Haushaltsb­eratungen für das nötige Geld kämpfen.

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