Seehofers Plan gegen Hasskriminalität
Bundesinnenminister stellt neun Punkte gegen Rechtsextremismus vor
(dpa) - Im Kampf gegen Hass und Rechtsextremismus hat die Bundesregierung ein Neun-PunktePaket verabschiedet. Bei der Vorstellung in Berlin erinnerte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) an die Rechtsterroristen des NSU, die über Jahre unentdeckt morden konnten, an den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) in diesem Sommer und den antisemitischen Terroranschlag von Halle mit zwei Toten. Was das Kabinett beschlossen hat:
Meldepflicht für Hass im Netz
Morddrohungen und Volksverhetzung sollen soziale Netzwerke wie Facebook künftig dem Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen. Das gilt auch für andere schwere Vergehen wie verfassungsfeindliche Straftaten, also zum Beispiel das Verwenden von Kennzeichen verbotener Organisationen. Eine neue „Zentralstelle“beim BKA soll diese Inhalte und die IP-Adressen sammeln.
Cyberstalking, Hetze und Beleidungen
Das Strafgesetzbuch soll ergänzt werden um Regelungen zur Hasskriminalität. Dabei soll es um die Aufforderung zu Straftaten oder auch deren Billigung oder Verharmlosung gehen. Die Strafen für Beleidigung im Netz sollen zudem verschärft werden.
Schutz für Kommunalpolitiker
Kommunalpolitiker will das Kabinett unter den besonderen Schutz des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches stellen. Der schützt bisher „im politischen Leben des Volkes stehende Person“vor übler Nachrede und Verleumdung. Angewendet wird das bislang vor allem bei Bundesund Landespolitikern. Die Bundesregierung
will den Paragrafen so verändern, dass er auch Kommunalpolitiker erfasst.
Austausch zum Rechtsextremismus
Die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern sollen hier stärker zusammenarbeiten und sich auch mehr mit der Polizei austauschen.
Waffenrecht wird verschärft
Künftig soll vor jeder Erteilung einer Waffenerlaubnis immer erst beim Verfassungsschutz geprüft werden, ob der Antragsteller dort als Extremist bekannt ist. Ende vergangenen Jahres verfügten 792 Rechtsextremisten über eine waffenrechtliche Erlaubnis.
Schutz für Notfallmediziner
Angriffe auf medizinisches Personal in Notaufnahmen will das Kabinett künftig so hart bestrafen wie Angriffe auf Polizisten und Soldaten. Die betreffenden Paragrafen 113 bis 115 im Strafgesetzbuch sollen dafür auf „medizinisches Personal von ärztlichen Notdiensten und Notfallambulanzen“erweitert werden. Vor zweieinhalb Jahren hatte der Bundestag bereits höhere Strafen für Fälle beschlossen, in denen Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienste angegriffen werden. Für solche Attacken drohen seitdem bis zu fünf Jahre Haft.
Melderegister
Wer bedroht wird, soll künftig leichter eine Sperrung seiner Adressdaten im Melderegister bewirken können. Das betreffe auch Menschen, die bei der Arbeitsagentur arbeiteten, sagte Seehofer.
Prävention
Die Bundesregierung will das Förderprogramm „Demokratie leben!“bis 2023 mit jeweils mindestens 115 Millionen Euro jährlich weiterfinanzieren. Über das Programm werden laut Familienministerium mehr als 4000 Projekte vor Ort gefördert. Dazu gehören Jugendhilfeprojekte, Projekte zur Opfer- oder Ausstiegsberatung im Zusammenhang mit Rechtsextremismus und Initiativen zur Radikalisierungsprävention.
Mehr Personal
Um den Kampf gegen Rechtsextremismus zu verstärken, forderten Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt jüngst insgesamt 740 neue Stellen. Seehofer stellte sich hinter die Pläne, wollte aber am Mittwoch keine Zahlen nennen. Er müsse nun in den Haushaltsberatungen für das nötige Geld kämpfen.