Gartenhaus-Streit: Kolbinger droht mit Prozess
Hans Schreiber wehrt sich gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr und will notfalls klagen
- Der Streit um ein 40 Jahre altes Kolbinger Gartenhaus geht in die nächste Runde. Eigentümer Hans Schreiber hat dem Gemeindeverwaltungsverband DonauHeuberg nun sogar mit einem Gerichtsverfahren gedroht. Die Behörde reagiert gelassen und will sich wenigstens teilweise auf Schreiber zu bewegen.
„Es ist ein Skandal, wenn eine Baurechtsbehörde auf Grund einer Lüge noch eine Verwaltungsgebühr von 50 Euro festsetzt“, schreibt der Kolbinger an den Gemeindeverwaltungsverband. Sollte er den Betrag bezahlen müssen, werde er Hauptamtsleiter Andreas Hässler wegen falscher Vorgaben anzeigen. „Das heißt, dass wir uns vor Gericht sehen“, kündigt Schreiber in dem Brief, der unserer Redaktion vorliegt, an.
Der möglicherweise bald Beklagte nimmt den Inhalt des Schreibens gelassen. „Ich hoffe nicht, dass wir uns vor Gericht sehen“, sagt er im Gespräch mit unserer Redaktion. Die Antwort Schreibers gilt für ihn erst einmal als Widerspruch gegen die vorherigen Bescheide. „Er hat sich geäußert. Das ist der klassische Weg in einem Widerspruchsverfahren.“
An der Tatsache ändert dies aus Sicht von Hässler aber nichts. Weiterhin
müsse Schreiber den Bau des Gartenhauses belegen und anhand von Plänen die Genehmigungsfähigkeit nachweisen. Sollte der Kolbinger weiter Widerspruch gegen die Anweisungen des Verwaltungsverbands
einlegen, werde die Angelegenheit an die übergeordnete Stelle, die Baurechtsbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg, weitergegeben. Immerhin willigte Hässler im Gespräch mit unserer Zeitung ein, dass man sich auf dem Grundstück in Kolbingen treffen könnte, um das Haus auszumessen. Allerdings müsse dann auch noch die Nutzung des Gartenhauses geklärt werden.
Der Streit zwischen Bürger und Behörde hatte sich entzündet, weil Schreiber bei seinem Gartenhaus, das seit 40 Jahren steht, das Dach saniert hatte. Dies war von der Behörde bemerkt und als Neubau ausgelegt worden. Und damit habe Schreiber eine Genehmigung beantragen müssen. Dies liegt auch an der vermuteten Größe von 50 Kubikmetern. Dieser Wert war eine Schätzung des Gemeindeverwaltungsverbands. Nur bis zu einer Größe von 40 Kubikmetern könne man ein Gartenhaus ohne Verfahren errichten, wenn der Raum nur zum Unterstellen von Gegenständen genutzt werde, so Hässler. Schreiber hatte aber in einem Antwortschreiben an den Verband erklärt, er lasse sich nicht vorschreiben, wie er seinen Garten anlegen, wo er zu grillen und zu feiern habe.
Da Schreiber trotz der Aufforderung der Behörde, die Bauarbeiten an der Hütte einzustellen, die Sanierung des Daches abgeschlossen hatte, soll er eine Verwaltungsgebühr von 50 Euro bezahlen. Dagegen und die Aufforderung, Pläne vorzulegen, will er sich weiter wehren. Notfalls vor Gericht.