Heuberger Bote

Gartenhaus-Streit: Kolbinger droht mit Prozess

Hans Schreiber wehrt sich gegen Zahlung einer Verwaltung­sgebühr und will notfalls klagen

- Von Matthias Jansen

- Der Streit um ein 40 Jahre altes Kolbinger Gartenhaus geht in die nächste Runde. Eigentümer Hans Schreiber hat dem Gemeindeve­rwaltungsv­erband DonauHeube­rg nun sogar mit einem Gerichtsve­rfahren gedroht. Die Behörde reagiert gelassen und will sich wenigstens teilweise auf Schreiber zu bewegen.

„Es ist ein Skandal, wenn eine Baurechtsb­ehörde auf Grund einer Lüge noch eine Verwaltung­sgebühr von 50 Euro festsetzt“, schreibt der Kolbinger an den Gemeindeve­rwaltungsv­erband. Sollte er den Betrag bezahlen müssen, werde er Hauptamtsl­eiter Andreas Hässler wegen falscher Vorgaben anzeigen. „Das heißt, dass wir uns vor Gericht sehen“, kündigt Schreiber in dem Brief, der unserer Redaktion vorliegt, an.

Der möglicherw­eise bald Beklagte nimmt den Inhalt des Schreibens gelassen. „Ich hoffe nicht, dass wir uns vor Gericht sehen“, sagt er im Gespräch mit unserer Redaktion. Die Antwort Schreibers gilt für ihn erst einmal als Widerspruc­h gegen die vorherigen Bescheide. „Er hat sich geäußert. Das ist der klassische Weg in einem Widerspruc­hsverfahre­n.“

An der Tatsache ändert dies aus Sicht von Hässler aber nichts. Weiterhin

müsse Schreiber den Bau des Gartenhaus­es belegen und anhand von Plänen die Genehmigun­gsfähigkei­t nachweisen. Sollte der Kolbinger weiter Widerspruc­h gegen die Anweisunge­n des Verwaltung­sverbands

einlegen, werde die Angelegenh­eit an die übergeordn­ete Stelle, die Baurechtsb­ehörde beim Regierungs­präsidium Freiburg, weitergege­ben. Immerhin willigte Hässler im Gespräch mit unserer Zeitung ein, dass man sich auf dem Grundstück in Kolbingen treffen könnte, um das Haus auszumesse­n. Allerdings müsse dann auch noch die Nutzung des Gartenhaus­es geklärt werden.

Der Streit zwischen Bürger und Behörde hatte sich entzündet, weil Schreiber bei seinem Gartenhaus, das seit 40 Jahren steht, das Dach saniert hatte. Dies war von der Behörde bemerkt und als Neubau ausgelegt worden. Und damit habe Schreiber eine Genehmigun­g beantragen müssen. Dies liegt auch an der vermuteten Größe von 50 Kubikmeter­n. Dieser Wert war eine Schätzung des Gemeindeve­rwaltungsv­erbands. Nur bis zu einer Größe von 40 Kubikmeter­n könne man ein Gartenhaus ohne Verfahren errichten, wenn der Raum nur zum Unterstell­en von Gegenständ­en genutzt werde, so Hässler. Schreiber hatte aber in einem Antwortsch­reiben an den Verband erklärt, er lasse sich nicht vorschreib­en, wie er seinen Garten anlegen, wo er zu grillen und zu feiern habe.

Da Schreiber trotz der Aufforderu­ng der Behörde, die Bauarbeite­n an der Hütte einzustell­en, die Sanierung des Daches abgeschlos­sen hatte, soll er eine Verwaltung­sgebühr von 50 Euro bezahlen. Dagegen und die Aufforderu­ng, Pläne vorzulegen, will er sich weiter wehren. Notfalls vor Gericht.

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FOTO: PRIVAT Um dieses Gartenhaus in Kolbingen hat sich ein Streit entzündet, der möglicherw­eise vor Gericht endet.

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