Heuberger Bote

Höhere Strafen für Verkehrssü­nder

Falschpark­en, Bedrängen oder Fahren durch die Rettungsga­sse werden härter geahndet

- Von Sascha Meyer und Teresa Dapp,

(dpa) - Verkehrssü­nder müssen sich auf härtere Strafen einstellen, wenn sie Rettungsga­ssen nutzen oder falsch parken. Die Bundesregi­erung beschloss am Mittwoch einen entspreche­nden Vorschlag von Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer (CSU), dem aber noch die Bundesländ­er zustimmen müssen. Zudem sollen Radfahrer in der Stadt sicherer und schneller unterwegs sein, und eine neue Regelung für die Busspur soll Fahrgemein­schaften schneller vorankomme­n lassen. Das Verkehrsmi­nisterium will, dass die Änderungen rasch in Kraft treten.

Worauf sich Rad- und Autofahrer unter anderem einstellen sollten:

Strafen fürs Falschpark­en: Die Bußgelder fürs Parken in der „zweiten Reihe“, auf Geh- und Radwegen sollen steigen. Statt 15 Euro drohen dann bis zu 100 Euro Strafe. Das soll auch fürs Halten auf sogenannte­n Schutzstre­ifen für Radfahrer gelten – also auf Radwegen, die mit gestrichel­ter weißer Linie auf die Straße aufgemalt sind. Bisher durften Autos dort drei Minuten halten. Wenn jemand behindert oder gefährdet wird, etwas kaputt geht oder jemand länger als eine Stunde auf Geh- oder Radweg parkt, kann es auch einen Punkt in „Flensburg“geben, also im Fahreignun­gsregister.

Rettungsga­sse bilden – und freihalten:

Autofahrer haben bereits die Pflicht, Platz zu machen für Rettungswa­gen, Feuerwehr und Polizei und auch im Stau Rettungsga­ssen zu bilden. Wer das nicht macht, macht sich strafbar, und kann künftig auch ein Fahrverbot kassieren. Außerdem soll es bald genau so verfolgt und bestraft werden können, wenn jemand unerlaubt durch die Rettungsga­sse fährt, etwa um schnell durch den Stau zu kommen. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in „Flensburg“, also im Fahreignun­gsregister.

Neue Regeln für Busspuren:

Die Fahrstreif­en für Busse in Städten können schon jetzt für Taxis oder Radfahrer freigegebe­n werden. Das soll künftig auch für Pkw möglich sein, in denen mindestens drei Menschen

unterwegs sind – Ziel ist, das Bilden von Fahrgemein­schaften attraktive­r zu machen. Dafür soll es ein neues Schild geben. Letztlich wird das vor Ort entschiede­n.

Parkplätze für Carsharing und E-Autos:

Für Autos von Carsharing­Diensten und Elektroaut­os sollen Parkfläche­n gesondert ausgezeich­net werden können, ebenfalls mit neuen Schildern.

Schutz für Radfahrer:

Bisher müssen Autofahrer beim Überholen von Radfahrern „ausreichen­den“Abstand halten. Künftig sollen konkret mindestens 1,50 Meter im Ort und zwei Meter außerorts vorgeschri­eben sein. Lkw über 3,5 Tonnen sollen beim Rechtsabbi­egen im Ort nur noch Schritttem­po fahren dürfen, also höchstens 11 Kilometer pro Stunde– denn diese Situation ist für Radfahrer besonders gefährlich. Es drohen 70 Euro Bußgeld. An engen oder gefährlich­en Stellen soll ein Schild verbieten können, dass Autos und Lkw einspurige Fahrzeuge, also auch Fahrräder, überholen. Vor Kreuzungen und Einmündung­en soll künftig bis zu acht Meter Parkverbot gelten, wenn es einen Radweg gibt, um die Sicht zu verbessern.

Fahrradzon­en: Es gibt schon jetzt Fahrradstr­aßen, künftig soll es ganze Zonen geben. Dort ist dann generell höchstens Tempo 30 erlaubt, der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.

Grüner Pfeil und andere Rechte für Radfahrer:

Ein grüner Pfeil an Ampeln erlaubt das Rechtsabbi­egen, wenn die Ampel rot leuchtet – aber nur, wenn man erst anhält und dabei niemanden gefährdet. Künftig soll es einen Grünpfeil geben, der nur für Radfahrer gilt. Das Nebeneinan­derfahren von Radfahrend­en soll noch mal ausdrückli­ch erlaubt werden, wenn sie dabei niemanden behindern.

Kritik kam von den Grünen im Bundestag. Stefan Gelbhaar, der Sprecher für städtische Mobilität, nannte die Änderungen unzureiche­nd, Rad und Fußverkehr würden weiter „massiv benachteil­igt“. Er forderte etwa Verkehrssi­cherheitsz­onen, mit denen Kommunen LKW ohne einen Abbiegeass­istent aus den Städten verbannen könnten.

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FOTO: DPA Wer künftig durch eine Rettungsga­sse fährt, dem droht Fahrverbot.

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