75-Jähriger bezeichnet Anwalt als Clown
(anl) - Ein 75-Jähriger hat sich am Dienstagmorgen vor dem Amtsgericht in Sigmaringen wegen Beleidigung erklären müssen. Das Verfahren ist vorläufig eingestellt worden.
Der aus dem Raum Stetten am kalten Markt stammende Mann gab an, dass er aufgrund einer Operation am Gehirn mit Aggressionsproblemen zu kämpfen habe. Für seine Taten, bei denen er auch einen Anwalt einer Klinik als Clown bezeichnete, sei er nicht schuldfähig, so seine Behauptung. Ein Attest seines Hausarztes, das er in der Verhandlung verlas, bescheinigte ihm genau das. Richterin Linda Blazko nahm das zur Kenntnis, merkte aber an, dass hierfür ein Antrag gestellt werden müsse. Das war nicht der Fall.
Der 75-Jährige erzählte, dass er dem Geschädigten eine schriftliche Entschuldigung zusandte, die auch ein Angebot enthielt, sich zusammenzusetzen, um über den Vorfall zu sprechen. Zudem merkte er immer wieder an, an den Folgen der Operation zu leiden, die 2017 gewesen war. „Ich bin ein Pflegefall“, sagte er dem Gericht.
Der leitende Staatsanwalt Jens Gruhl stellte nach der Erklärung des Angeklagten den Antrag, das Verfahren einzustellen, da sich der Mann einsichtig zeigte. Dem Antrag stimmte die Verteidigung zu. Gegen eine Summe von 500 Euro, die an den Weißen Ring zu zahlen ist, ist das Verfahren nun vorläufig eingestellt worden. Sollte der 75-Jährige das Geld nicht zahlen, könne das Verfahren wegen Beleidigung wieder aufgenommen werden, erklärte Richterin Linda Blazko.