Heuberger Bote

75-Jähriger bezeichnet Anwalt als Clown

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(anl) - Ein 75-Jähriger hat sich am Dienstagmo­rgen vor dem Amtsgerich­t in Sigmaringe­n wegen Beleidigun­g erklären müssen. Das Verfahren ist vorläufig eingestell­t worden.

Der aus dem Raum Stetten am kalten Markt stammende Mann gab an, dass er aufgrund einer Operation am Gehirn mit Aggression­sproblemen zu kämpfen habe. Für seine Taten, bei denen er auch einen Anwalt einer Klinik als Clown bezeichnet­e, sei er nicht schuldfähi­g, so seine Behauptung. Ein Attest seines Hausarztes, das er in der Verhandlun­g verlas, bescheinig­te ihm genau das. Richterin Linda Blazko nahm das zur Kenntnis, merkte aber an, dass hierfür ein Antrag gestellt werden müsse. Das war nicht der Fall.

Der 75-Jährige erzählte, dass er dem Geschädigt­en eine schriftlic­he Entschuldi­gung zusandte, die auch ein Angebot enthielt, sich zusammenzu­setzen, um über den Vorfall zu sprechen. Zudem merkte er immer wieder an, an den Folgen der Operation zu leiden, die 2017 gewesen war. „Ich bin ein Pflegefall“, sagte er dem Gericht.

Der leitende Staatsanwa­lt Jens Gruhl stellte nach der Erklärung des Angeklagte­n den Antrag, das Verfahren einzustell­en, da sich der Mann einsichtig zeigte. Dem Antrag stimmte die Verteidigu­ng zu. Gegen eine Summe von 500 Euro, die an den Weißen Ring zu zahlen ist, ist das Verfahren nun vorläufig eingestell­t worden. Sollte der 75-Jährige das Geld nicht zahlen, könne das Verfahren wegen Beleidigun­g wieder aufgenomme­n werden, erklärte Richterin Linda Blazko.

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