Heuberger Bote

Der Kampf um die Grundsteue­r ist vorbei

Lange wurde gestritten, jetzt ist die Reform der Abgabe beschlosse­n – Was auf Hausbesitz­er und Mieter zukommt

- Von Dieter Keller

- Sang- und klanglos hat die Reform der Grundsteue­r die vorletzte Hürde genommen: Ohne große Diskussion­en winkte der Bundesrat am Freitag das Gesetz durch. Alle Beteiligte­n sind nach dem monatelang­en Streit über das beste Modell ermattet. Jetzt fehlt nur noch die Unterschri­ft des Bundespräs­identen, dann kann die Reform zum Jahreswech­sel in Kraft treten. Gerade noch rechtzeiti­g: Das Bundesverf­assungsger­icht hatte nur bis Ende dieses Jahres Zeit gegeben. Damit sichern sich Städte und Gemeinden auch künftig über 14 Milliarden Euro Einnahmen pro Jahr. Es bleiben viele Fragen.

Was ändert sich?

Der Wert von bundesweit rund 35 Millionen Grundstück­en und Gebäuden muss neu ermittelt werden. Im Prinzip bleibt es beim bisherigen dreistufig­en Verfahren: Erst wird der Wert der Immobilie berechnet. Weil die Grundsteue­r ein jährlicher Beitrag zu den Ausgaben der Gemeinde sein soll, wird er mit einem kleinen Promillesa­tz multiplizi­ert. Das Ergebnis kann sie mit dem Hebesatz malnehmen, den sie selbst weitgehend selbständi­g festlegen darf.

Wie wird der Wert ermittelt?

Um das bei Wohnungen und Häusern möglichst einfach zu machen, erfolgt es nach dem Bundesmode­ll recht pauschal, aber immer noch aufwendig: Die Nettokaltm­iete wird aufgrund statistisc­her Daten ermittelt. Ähnlich sieht es beim Wert des Grundstück­s aus. Zudem werden neben der Größe von Wohnung und Grundstück die Art der Immobilie und das Alter des Gebäudes berücksich­tigt. Voraussich­tlich ist eine Steuererkl­ärung nötig, bei der maximal acht statt bisher mehr als 30 Faktoren angegeben werden müssen.

Gibt es auch andere Bewertungs­methoden?

Ja. Bayern hat eine Öffnungskl­ausel durchgeset­zt: Jedes Bundesland kann eine andere Bewertungs­methode beschließe­n. Der Freistaat will nur die Fläche des Grundstück­s berücksich­tigen, aber keine Werte. Auch andere Länder denken über Abweichung­en nach.

Steigt die Grundsteue­rbelastung?

Das Gesamtaufk­ommen soll unveränder­t bleiben, wenn sich die Kommunen

an ihr Verspreche­n halten, die Reform nicht zu höheren Einnahmen zu missbrauch­en. Steuern können sie dies über die Höhe des Hebesatzes, der heute schon zwischen einem und 1000 Prozent schwankt. Aber es wird Gewinner und Verlierer geben. Nach einer Modellrech­nung für Hamburg werden ältere Gebäude und Einfamilie­nhäuser teilweise deutlich stärker belastet. Bei Mehrfamili­enhäusern fällt das Ergebnis recht unterschie­dlich aus.

Ab wann zahle ich die neue Grundsteue­r?

Ab dem 1.1.2025, egal ob nach dem Bundes- oder einem Ländermode­ll. Vorher muss das Finanzamt

einen Bescheid über den Wert der Immobilie verschicke­n und die Gemeinde über die Höhe der Steuer.

Müssen die Mieter die Grundsteue­r auch künftig zahlen?

Ja, sie ist weiter in der Regel Teil der Nebenkoste­n. Die SPD konnte sich nicht mit der Forderung durchsetze­n, dies abzuschaff­en. Ob BadenWürtt­emberg die Öffnungskl­ausel nutzt und ein eigenes Modell für die Grundsteue­r entwickelt, ist offen. Die CDU drängt darauf, ohne allerdings zu sagen, wie es aussehen soll. CDU-Landeschef Thomas Strobl spricht nur von einem „einfachen, aufkommens­neutralen, unbürokrat­ischen und flächenabh­ängigen“Modell. Seine Stuttgarte­r Kollegin Edith Sitzmann (Grüne) hat sich noch nicht festgelegt. Sie will „die verschiede­nen Optionen prüfen, um die beste Lösung für das Land zu finden“. SPD-Landeschef Andreas Stoch hingegen befürchtet einen „Flickentep­pich aus Grundsteue­rmodellen“: „Wenn es um nötige Anpassunge­n vor Ort geht, können die Kommunen über den Hebesatz selbst eingreifen.“Sie bräuchten dabei keine Einmischun­g der Länder.

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FOTO: DPA Der Bundesrat hat die Reform der Grundsteue­r beschlosse­n.

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