Der Kampf um die Grundsteuer ist vorbei
Lange wurde gestritten, jetzt ist die Reform der Abgabe beschlossen – Was auf Hausbesitzer und Mieter zukommt
- Sang- und klanglos hat die Reform der Grundsteuer die vorletzte Hürde genommen: Ohne große Diskussionen winkte der Bundesrat am Freitag das Gesetz durch. Alle Beteiligten sind nach dem monatelangen Streit über das beste Modell ermattet. Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten, dann kann die Reform zum Jahreswechsel in Kraft treten. Gerade noch rechtzeitig: Das Bundesverfassungsgericht hatte nur bis Ende dieses Jahres Zeit gegeben. Damit sichern sich Städte und Gemeinden auch künftig über 14 Milliarden Euro Einnahmen pro Jahr. Es bleiben viele Fragen.
Was ändert sich?
Der Wert von bundesweit rund 35 Millionen Grundstücken und Gebäuden muss neu ermittelt werden. Im Prinzip bleibt es beim bisherigen dreistufigen Verfahren: Erst wird der Wert der Immobilie berechnet. Weil die Grundsteuer ein jährlicher Beitrag zu den Ausgaben der Gemeinde sein soll, wird er mit einem kleinen Promillesatz multipliziert. Das Ergebnis kann sie mit dem Hebesatz malnehmen, den sie selbst weitgehend selbständig festlegen darf.
Wie wird der Wert ermittelt?
Um das bei Wohnungen und Häusern möglichst einfach zu machen, erfolgt es nach dem Bundesmodell recht pauschal, aber immer noch aufwendig: Die Nettokaltmiete wird aufgrund statistischer Daten ermittelt. Ähnlich sieht es beim Wert des Grundstücks aus. Zudem werden neben der Größe von Wohnung und Grundstück die Art der Immobilie und das Alter des Gebäudes berücksichtigt. Voraussichtlich ist eine Steuererklärung nötig, bei der maximal acht statt bisher mehr als 30 Faktoren angegeben werden müssen.
Gibt es auch andere Bewertungsmethoden?
Ja. Bayern hat eine Öffnungsklausel durchgesetzt: Jedes Bundesland kann eine andere Bewertungsmethode beschließen. Der Freistaat will nur die Fläche des Grundstücks berücksichtigen, aber keine Werte. Auch andere Länder denken über Abweichungen nach.
Steigt die Grundsteuerbelastung?
Das Gesamtaufkommen soll unverändert bleiben, wenn sich die Kommunen
an ihr Versprechen halten, die Reform nicht zu höheren Einnahmen zu missbrauchen. Steuern können sie dies über die Höhe des Hebesatzes, der heute schon zwischen einem und 1000 Prozent schwankt. Aber es wird Gewinner und Verlierer geben. Nach einer Modellrechnung für Hamburg werden ältere Gebäude und Einfamilienhäuser teilweise deutlich stärker belastet. Bei Mehrfamilienhäusern fällt das Ergebnis recht unterschiedlich aus.
Ab wann zahle ich die neue Grundsteuer?
Ab dem 1.1.2025, egal ob nach dem Bundes- oder einem Ländermodell. Vorher muss das Finanzamt
einen Bescheid über den Wert der Immobilie verschicken und die Gemeinde über die Höhe der Steuer.
Müssen die Mieter die Grundsteuer auch künftig zahlen?
Ja, sie ist weiter in der Regel Teil der Nebenkosten. Die SPD konnte sich nicht mit der Forderung durchsetzen, dies abzuschaffen. Ob BadenWürttemberg die Öffnungsklausel nutzt und ein eigenes Modell für die Grundsteuer entwickelt, ist offen. Die CDU drängt darauf, ohne allerdings zu sagen, wie es aussehen soll. CDU-Landeschef Thomas Strobl spricht nur von einem „einfachen, aufkommensneutralen, unbürokratischen und flächenabhängigen“Modell. Seine Stuttgarter Kollegin Edith Sitzmann (Grüne) hat sich noch nicht festgelegt. Sie will „die verschiedenen Optionen prüfen, um die beste Lösung für das Land zu finden“. SPD-Landeschef Andreas Stoch hingegen befürchtet einen „Flickenteppich aus Grundsteuermodellen“: „Wenn es um nötige Anpassungen vor Ort geht, können die Kommunen über den Hebesatz selbst eingreifen.“Sie bräuchten dabei keine Einmischung der Länder.