Clan-Boss soll wieder abgeschoben werden
Verurteilter Straftäter reiste illegal erneut nach Deutschland ein, um Asyl zu beantragen – Anwalt will Rechtsmittel einlegen
BREMEN - Nur neun Tage nach der illegalen Wiedereinreise des im Juli abgeschobenen Bremer Clan-Mitglieds Ibrahim Miri hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) seinen Asylantrag am Freitag als „offensichtlich unbegründet“abgelehnt. Das teilten Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Berlin und Miris Anwalt Albert Timmer in Bremen mit. Zugleich drohte das Bamf dem 46-Jährigen die neuerliche Abschiebung an. Anwalt Timmer kündigte sofort Rechtsmittel an.
Seehofer sagte, die schnelle und richtige Entscheidung zeige, dass der Rechtsstaat handlungsfähig sei. „Wir werden auch in der Zukunft alles tun, damit unser Asylsystem nicht von Kriminellen missbraucht werden kann.“Der Innenminister kündigte für die kommende Woche einen Gesetzgebungsvorschlag an. Personen mit Einreiseverbot sollten dadurch während ihres Verfahrens ohne weitere Voraussetzung in Haft genommen werden können, wenn sie nicht abgewiesen wurden.
Der mehrfach vorbestrafte Ibrahim Miri, der zu einem teilweise kriminell gewordenen kurdisch-libanesischen Clan gehört, war im Juli aus Bremen in den Libanon abgeschoben worden, aber am 30. Oktober illegal zurückgekehrt, um Asyl zu beantragen. Zur Begründung erklärte sein Anwalt, im Libanon sei er mit dem Tode bedroht worden - aus Kreisen der Hisbollah-Milizen wegen eines alten „Blutrachekonflikts“. Der Ablehnungsbescheid sei ihm am Freitag von einem Bamf-Boten in die Kanzlei gebracht worden, berichtete Timmer.
Die Rückkehr des Mannes sorgte bundesweit für Aufsehen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums gab es gegen den Kriminellen eine Wiedereinreisesperre für das gesamte Schengen-Gebiet, die in der dafür vorgesehenen europäischen Datenbank gespeichert war.
Der Anwalt will jetzt gegen die Ablehnung klagen, was bei einem „offensichtlich unbegründeten“Asylantrag aber keine aufschiebende Wirkung hat. Deshalb versucht er zusätzlich, per Eilantrag beim Verwaltungsgericht zu verhindern, dass Miri schon vor einem Asylurteil abgeschoben wird.
Außerdem hat Timmer nach eigenen Angaben am Freitag Beschwerde gegen die am 30. Oktober verhängte Abschiebehaft eingelegt. Miri wolle sich auch bei einer Freilassung dem Behördenverfahren stellen. Notfalls sei er auch bereit, eine elektronische Fußfessel zu tragen, „um deutlich zu machen, dass er nicht untertauchen wird“, wie der Anwalt mitteilte.
Miri gehört zur kurdisch-libanesischen Minderheit der Mhallamiye, die teils in der Türkei, teils im Libanon lebt. Als Dreizehnjähriger floh er 1986 mit seiner Familie vor dem libanesischen Bürgerkrieg nach Deutschland. Ein erster Asylantrag wurde 1987 abgelehnt. Weil er als staatenlos galt, konnte er nicht ohne Weiteres abgeschoben werden.
Jahrelang fiel dieser Personenkreis unter ein Arbeitsverbot für nur geduldete Flüchtlinge. Mehrfach wurde Miri als Straftäter verurteilt, zuletzt 2014 zu sechs Jahren Haft wegen bandenmäßigen Drogenhandels. Außerdem war er Anführer einer 2011 verbotenen Rockergruppe. 2019 erklärte sich der Libanon überraschend bereit, ihn aufzunehmen. Daraufhin wurde Miri am 10. Juli nachts von Spezialkräften der Polizei aus dem Bett geholt und abgeschoben.
Nur wenige Monate zuvor hatten zunächst das Landgericht und dann auch das Oberlandesgericht Bremen ihm eine positive Sozialprognose bescheinigt und ihn daher vorzeitig auf Bewährung aus der Haft entlassen.
Nach Angaben seines Anwalts wollte Miri zusammen mit seiner von ihm gepflegten Mutter zu seiner deutschen Lebensgefährtin in ein anderes Bundesland umziehen; sie habe einen gemeinsamen Sohn mit ihm und erwarte im Dezember ein weiteres Kind. Mit seinem Arbeitgeber sei vereinbart worden, dass er sein mittlerweile existierendes unbefristetes Arbeitsverhältnis auch dort fortsetzen könne. „Herr Miri wollte das bisherige soziale Milieu verlassen, seiner Arbeit nachgehen und für seine Frau und Kinder da sein“, so der Anwalt. Dann aber sei die Abschiebung als „Nacht- und Nebelaktion“dazwischengekommen.