Wie E-Autokäufer an die Prämie kommen
Der Weg zur Förderung führt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesregierung und Industrie wollen im Dienste des Klimaschutzes den Absatz von Elektroautos und Plug-in-Hybriden ankurbeln. Deshalb erhöhen sie die seit einigen Jahren bestehenden Kaufprämien um bis zu 50 Prozent und verlängern diese bis 2025. Doch wie kommen Interessenten an das Geld? Die wichtigsten Fragen und Antworten für Käufer im Überblick:
● Welche Autos werden gefördert?
Das Wunschmodell muss sich auf der Liste der förderungsfähigen Autos des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) befinden. Autos mit Elektroantrieb oder Brennstoffzelle werden nach Angaben der Bundesregierung künftig bis zu einem Nettolistenpreis von 40 000 Euro mit 6000 Euro (bisher 4000 Euro) Prämie gefördert. Bis 65 000 Euro sind es 5000 Euro. Auch die Prämie für mit Stecker aufladbare Hybridmodelle soll steigen: In der Preisklasse unter 40 000 Euro sind 4500 Euro vorgesehen (bislang 3000 Euro). Die Preisklasse über 40 000 Euro soll mit 4000 Euro gefördert werden. Damit ein Plug-in-Hybrid auf die Liste der förderfähigen Autos kommt, darf er im Normtest nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, erklärt der ADAC. Bislang gab es die Förderung nur für Neufahrzeuge. Die Bundesregierung prüft nach eigenen Angaben allerdings, wie künftig auch „junge Gebrauchte“gefördert werden können.
● Wer zahlt was?
Zur Hälfte wird der Umweltbonus durch die Automobilhersteller getragen. Kritiker befürchten allerdings, dass sie die Prämie mit bisherigen Rabatten verrechnen könnten. Die andere Hälfte schießt der Bund zu. Die Hersteller ziehen ihre Hälfte der Prämie bereits direkt im Kaufoder Leasingvertrag ab. Dann müssen die Käufer einen Antrag stellen.
● Wo müssen E-Auto-Käufer den Antrag stellen?
Den Antrag müssen Käufer an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) richten. Das geht nach dessen Angaben nur elektronisch auf der Bafa-Homepage.
● Wer kann einen Antrag stellen?
Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine können den Antrag stellen.
● Welche wichtigen Unterlagen werden benötigt?
Im Onlineportal müssen Antragsteller den Kauf- beziehungsweise Leasingvertrag zusammen mit der verbindlichen Bestellung einreichen. Das wird anschließend mit einer EMail bestätigt.
● Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Wird der Antrag positiv beschieden, folgt der Zuwendungsbescheid. Käufer müssen das Auto spätestens neun
Monate nach dessen Zugang zulassen. Das ist mit dem sogenannten Verwendungsnachweis bis spätestens zehn Monate nach Ausstellungsdatum des Zuwendungsbescheides zu dokumentieren. Dazu müssen Kunden – etwa bei einem Kauf – die Rechnung und die Zulassungsbescheinigung Teil I und II elektronisch einreichen. Die Daten werden zu einer Erklärung zusammengefügt. Die ist auszudrucken, zu unterschreiben und muss dann wieder hochgeladen werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Bundesanteil vom Umweltbonus auf das Konto des Käufers überwiesen.