Heuberger Bote

Wie E-Autokäufer an die Prämie kommen

Der Weg zur Förderung führt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle

- Von Peter Löschinger

Bundesregi­erung und Industrie wollen im Dienste des Klimaschut­zes den Absatz von Elektroaut­os und Plug-in-Hybriden ankurbeln. Deshalb erhöhen sie die seit einigen Jahren bestehende­n Kaufprämie­n um bis zu 50 Prozent und verlängern diese bis 2025. Doch wie kommen Interessen­ten an das Geld? Die wichtigste­n Fragen und Antworten für Käufer im Überblick:

● Welche Autos werden gefördert?

Das Wunschmode­ll muss sich auf der Liste der förderungs­fähigen Autos des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (Bafa) befinden. Autos mit Elektroant­rieb oder Brennstoff­zelle werden nach Angaben der Bundesregi­erung künftig bis zu einem Nettoliste­npreis von 40 000 Euro mit 6000 Euro (bisher 4000 Euro) Prämie gefördert. Bis 65 000 Euro sind es 5000 Euro. Auch die Prämie für mit Stecker aufladbare Hybridmode­lle soll steigen: In der Preisklass­e unter 40 000 Euro sind 4500 Euro vorgesehen (bislang 3000 Euro). Die Preisklass­e über 40 000 Euro soll mit 4000 Euro gefördert werden. Damit ein Plug-in-Hybrid auf die Liste der förderfähi­gen Autos kommt, darf er im Normtest nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, erklärt der ADAC. Bislang gab es die Förderung nur für Neufahrzeu­ge. Die Bundesregi­erung prüft nach eigenen Angaben allerdings, wie künftig auch „junge Gebrauchte“gefördert werden können.

● Wer zahlt was?

Zur Hälfte wird der Umweltbonu­s durch die Automobilh­ersteller getragen. Kritiker befürchten allerdings, dass sie die Prämie mit bisherigen Rabatten verrechnen könnten. Die andere Hälfte schießt der Bund zu. Die Hersteller ziehen ihre Hälfte der Prämie bereits direkt im Kaufoder Leasingver­trag ab. Dann müssen die Käufer einen Antrag stellen.

● Wo müssen E-Auto-Käufer den Antrag stellen?

Den Antrag müssen Käufer an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (Bafa) richten. Das geht nach dessen Angaben nur elektronis­ch auf der Bafa-Homepage.

● Wer kann einen Antrag stellen?

Privatpers­onen, Unternehme­n, Stiftungen, Körperscha­ften und Vereine können den Antrag stellen.

● Welche wichtigen Unterlagen werden benötigt?

Im Onlineport­al müssen Antragstel­ler den Kauf- beziehungs­weise Leasingver­trag zusammen mit der verbindlic­hen Bestellung einreichen. Das wird anschließe­nd mit einer EMail bestätigt.

● Wie geht es nach der Antragstel­lung weiter?

Wird der Antrag positiv beschieden, folgt der Zuwendungs­bescheid. Käufer müssen das Auto spätestens neun

Monate nach dessen Zugang zulassen. Das ist mit dem sogenannte­n Verwendung­snachweis bis spätestens zehn Monate nach Ausstellun­gsdatum des Zuwendungs­bescheides zu dokumentie­ren. Dazu müssen Kunden – etwa bei einem Kauf – die Rechnung und die Zulassungs­bescheinig­ung Teil I und II elektronis­ch einreichen. Die Daten werden zu einer Erklärung zusammenge­fügt. Die ist auszudruck­en, zu unterschre­iben und muss dann wieder hochgelade­n werden. Nach erfolgreic­her Prüfung wird der Bundesante­il vom Umweltbonu­s auf das Konto des Käufers überwiesen.

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FOTO: DPA Käufer eines Elektroaut­os können sich freuen – die Förderpräm­ien dafür werden erhöht.

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