Heuberger Bote

Was sich bei Betriebsre­nten ändern soll

Freibetrag statt Freigrenze: Im Alter soll mehr Netto vom Brutto bleiben

- Von Dieter Keller

- Wer viele Jahre lang in eine Betriebsre­nte einbezahlt hat, erlebt im Alter oft einen Schock: Von den Auszahlung­en muss er oder sie fast 20 Prozent an die gesetzlich­e Krankenund Pflegevers­icherung abführen. Verschont bleibt nur, wer privat krankenver­sichert ist. Nach dem Einigungsp­aket der Großen Koalition besteht die Hoffnung, dass die Belastung ab 2021 wegfällt oder zumindest geringer ausfällt.

Schon seit 2004 müssen Betriebsre­ntner von ihren laufenden Bezügen nicht, wie zuvor, nur den halben Beitrag zur Kranken- und Pflegevers­icherung abführen – sondern den ganzen, also auch den Arbeitgebe­ranteil. Das trifft selbst Direktvers­icherungen, bei denen sie die Beiträge zum großen Teil selbst getragen haben und nicht ihr Arbeitgebe­r. Betroffen sind auch bestehende Verträge, die unter der Annahme einer geringeren Belastung abgeschlos­sen wurden. Es soll mindestens 6,3 Millionen Betroffene geben.

Schon bisher gab es eine Freigrenze: Wer weniger als 155,75 Euro im Monat Betriebsre­nte erhält, zahlt gar keine Beiträge. Wer nur einen Cent darüber liegt, dagegen die vollen. Dies wird in einen Freibetrag umgewandel­t. Folge: In den Genuss kommt auch, wer darüber liegt. Er muss nur für den Betrag über 155,75 Euro die Kranken- und Pflegevers­icherung bezahlen. Der Freibetrag soll dynamisier­t werden, also im Lauf der Jahre steigen. Rund 60 Prozent der Betriebsre­ntner sollen künftig nur noch maximal den halben Beitragssa­tz zahlen. Auch die anderen werden entlastet, und zwar um bis zu 350 Euro im Jahr.

Von dieser Regelung profitiere­n auch „Altfälle“, also alle, die schon Betriebsre­nte beziehen, allerdings erst ab 2021. Sie gilt nicht rückwirken­d, also für Beiträge, die 2020 und früher abgeführt wurden. Zudem werden Forderunge­n nicht erfüllt, die „Doppelverb­eitragung“ganz abzuschaff­en. Das liegt an den Kosten: Schon durch den Freibetrag bekommt die gesetzlich­e Kranken- und Pflegevers­icherung 1,2 Milliarden Euro weniger Einnahmen im Jahr.

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FOTO: DPA Fast 20 Prozent müssen Empfänger von Betriebsre­nten bisher an die Sozialkass­en abführen.

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