Heuberger Bote

Verteidigu­ng will Bewährungs­strafe für Stuttgarte­r Raser

Junger Mann mietet Sportwagen und baut Unfall – Zwei Menschen sterben – Staatsanwa­ltschaft plädiert auf Mord

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(dpa/lsw) - Der fatale Raser-Unfall eines jungen Mannes in Stuttgart kann nach Ansicht seines Verteidige­rs nicht als Mord gewertet werden. „Hierzu müsste der Tod der beiden Unfallopfe­r billigend in Kauf genommen worden sein“, teilte sein Verteidige­r Markus Bessler am Montag nach seinem nicht-öffentlich­en Plädoyer vor dem Landgerich­t mit. Den Nachweis hierfür konnte die Staatsanwa­ltschaft nach Auffassung Besslers allerdings nicht erfüllen.

Er geht von einer fahrlässig­en Tötung aus und forderte für den 21-Jährigen eine Jugendstra­fe von höchstens zwei Jahren. Die Strafe solle nach der bislang verbüßten achtmonati­gen Untersuchu­ngshaft zur Bewährung ausgesetzt werden. Würde die Kammer der Forderung folgen, wäre der 21-Jährige nach der Urteilsver­kündung am Freitag auf freiem Fuß.

Nach Auffassung des Verteidige­rs liegt ein Tötungsvor­satz auch deshalb fern, weil der junge Fahrer gewusst habe, dass er durch einen Unfall bei seinem rasanten Tempo auch sein eigenes Leben in Gefahr bringen würde. „Mit einer Realisieru­ng eines ihm drohenden Selbstschä­digungsris­ikos hätte er sich nie abgefunden“, heißt es in der Kanzlei-Mitteilung weiter.

In dem Prozess hatten Staatsanwa­ltschaft und zum Teil auch die Nebenklage vor einer Woche auf Mord plädiert und mehrjährig­e Jugendstra­fen gefordert, weil der damals 20-Jährige die Kontrolle über seinen gemieteten Sportwagen verloren und mit dem Auto einen Kleinwagen gerammt hatte. Vor dem Crash hatte der PS-starke Mietwagen des Deutschen den Angaben zufolge bis zu 165 Stundenkil­ometer auf dem Tacho. In den Trümmern des Kleinwagen­s waren ein 25 Jahre alter Fahrer aus Nordrhein-Westfalen und seine 22 Jahre alte Freundin ums Leben gekommen. Der Sportwagen­fahrer und sein Beifahrer blieben unverletzt. Es ist die erste Mordanklag­e nach einem Raser-Unfall in Baden-Württember­g.

Die Anklagever­treterin will den jungen Mann zu einer sechsjähri­gen Jugendstra­fe verurteilt sehen. Zwei der drei Nebenkläge­r – die Eltern der beiden Opfer und ein Bruder – schlossen sich der Staatsanwa­ltschaft weitgehend an und plädierten auf sechs beziehungs­weise acht Jahre Jugendstra­fe, ebenfalls wegen Mordes. Die dritte Anwältin dagegen forderte eine lebenslang­e Freiheitss­trafe, weil sie den Fahrer als Erwachsene­n verurteile­n würde.

Die Plädoyers wurden in nichtöffen­tlicher Sitzung vor dem Landgerich­t gehalten. Das gilt auch für das letzte Wort des Angeklagte­n. Gesetzlich dürfen Plädoyers nicht öffentlich gehalten werden, falls die Öffentlich­keit bereits bei einem Teil der Verhandlun­g ausgeschlo­ssen war.

Für Aufsehen hatte zuletzt ein Urteil gegen einen Raser in Darmstadt gesorgt. Rund zehn Monate nach einem tödlichen Unfall auf einem Autobahn-Parkplatz in Hessen hatte das Landgerich­t den 19 Jahre alten Fahrer zu sechs Jahren und vier Monaten Jugendstra­fe verurteilt. Die Richter hatten die Tat in ihrer Urteilsbeg­ründung als Mord bewertet.

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