Heuberger Bote

Baden-Württember­g will Ausnahmen von der Schuldenbr­emse

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(lsw) - Trotz der Schuldenbr­emse soll das Land bei Naturkatas­trophen und Notsituati­onen Kredite aufnehmen können. Voraussetz­ung dafür soll sein, dass die Finanzlage des Landes erheblich beeinträch­tigt wird und das Land die Lage nicht ohne Kredite in den Griff bekommt. Das letzte Wort dazu, ob die Voraussetz­ungen für Kredite vorliegen, soll der Landtag haben. Auch in außergewöh­nlichen konjunktur­ellen Schwächeph­asen sollen Kreditaufn­ahmen möglich sein. Die vier Fraktionen Grüne, CDU, SPD und FDP einigten sich nach Mitteilung vom Dienstag auf eine Änderung der Landesverf­assung, für die eine Zweidritte­lmehrheit nötig ist.

Die Schuldenbr­emse im Grundgeset­z gilt vom Jahr 2020 an. Sie sieht vor, dass die Bundesländ­er grundsätzl­ich keine neuen Schulden machen dürfen. Die Länder können die Schuldenbr­emse aber in ihre Verfassung­en aufnehmen und selbst

Regeln für bestimmte Ausnahmen festlegen. Das hat Baden-Württember­g jetzt vor. Das Land ist derzeit mit rund 45 Milliarden Euro am Kreditmark­t verschulde­t.

Damit das Land Kredite bei einer Naturkatas­trophe aufnehmen kann, muss der Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder zustimmen. Zur Feststellu­ng einer außergewöh­nlichen Notsituati­on ist die Hürde höher – hier ist eine Zweidritte­lmehrheit nötig. Dabei muss auch geregelt werden, wann und wie die Kredite zurückgeza­hlt werden.

Die AfD, die größte Opposition­sfraktion im Landtag, war nicht an den Gesprächen beteiligt. FDPFraktio­nschef Hans-Ulrich Rülke begründete dies damit, dass die AfD eine Partei sei, die auch Verfassung­sfeinde in ihren Reihen habe. Grünen-Fraktionsc­hef Andreas Schwarz sagte, er habe von der AfD in den letzten drei Jahren auch keine überlegens­werten Vorschläge in der Finanzpoli­tik gehört.

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