Baden-Württemberg will Ausnahmen von der Schuldenbremse
(lsw) - Trotz der Schuldenbremse soll das Land bei Naturkatastrophen und Notsituationen Kredite aufnehmen können. Voraussetzung dafür soll sein, dass die Finanzlage des Landes erheblich beeinträchtigt wird und das Land die Lage nicht ohne Kredite in den Griff bekommt. Das letzte Wort dazu, ob die Voraussetzungen für Kredite vorliegen, soll der Landtag haben. Auch in außergewöhnlichen konjunkturellen Schwächephasen sollen Kreditaufnahmen möglich sein. Die vier Fraktionen Grüne, CDU, SPD und FDP einigten sich nach Mitteilung vom Dienstag auf eine Änderung der Landesverfassung, für die eine Zweidrittelmehrheit nötig ist.
Die Schuldenbremse im Grundgesetz gilt vom Jahr 2020 an. Sie sieht vor, dass die Bundesländer grundsätzlich keine neuen Schulden machen dürfen. Die Länder können die Schuldenbremse aber in ihre Verfassungen aufnehmen und selbst
Regeln für bestimmte Ausnahmen festlegen. Das hat Baden-Württemberg jetzt vor. Das Land ist derzeit mit rund 45 Milliarden Euro am Kreditmarkt verschuldet.
Damit das Land Kredite bei einer Naturkatastrophe aufnehmen kann, muss der Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder zustimmen. Zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation ist die Hürde höher – hier ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Dabei muss auch geregelt werden, wann und wie die Kredite zurückgezahlt werden.
Die AfD, die größte Oppositionsfraktion im Landtag, war nicht an den Gesprächen beteiligt. FDPFraktionschef Hans-Ulrich Rülke begründete dies damit, dass die AfD eine Partei sei, die auch Verfassungsfeinde in ihren Reihen habe. Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz sagte, er habe von der AfD in den letzten drei Jahren auch keine überlegenswerten Vorschläge in der Finanzpolitik gehört.