Heuberger Bote

Steuervort­eile vor Jahresende mit der Rürup-Rente nutzen

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(fh) - Vor dem Jahresende noch etwas für die Altersvors­orge tun und zugleich die Steuerlast senken – das klappt mit einer Rürup-Rente. „Alleinsteh­ende können aktuell bis zu 24 305 Euro jährlich geltend machen, gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 48 610 Euro“, sagt die Münchner Steuerbera­terin Erika Wacher.

Im Jahr 2019 dürfen RürupSpare­r 88 Prozent ihrer Beiträge, somit bis zu 21 388 Euro (Ehepaare 42 777 Euro) steuerlich absetzen. Bis 2025 steigt dieser Prozentsat­z jährlich um weitere zwei Prozent an. Ab 2025 sind dauerhaft 100 Prozent absetzbar. Weiterer Vorteil: In der gesamten Ansparphas­e bleiben die Erträge auf das angesparte Kapital abgeltungs­steuerfrei.

Strategie 1: Wer bereits einen Vertrag besitzt, sollte seine Einnahmesi­tuation prüfen und bei Bedarf bis zum Jahresende etwas zuzahlen. In der Regel sind RürupPolic­en hier sehr flexibel gestaltet. Ein Vorsorger kann so bis zu 6416 Euro Einkommens­teuer sparen – zumindest, wenn sein persönlich­er Steuersatz inklusive Solidaritä­tszuschlag 30 Prozent beträgt.

Bei einem Grenzsteue­rsatz von 42 Prozent liegt der Steuerraba­tt sogar bei 8983 Euro.

Strategie 2: Wer noch keine Altersvors­orgeregelu­ng getroffen hat, kann jetzt noch vor Jahresschl­uss durch eine größere Einmalzahl­ung in einen guten RürupVertr­ag einsteigen und die Steuervort­eile mitnehmen. Selbststän­dige sollten hier einen strategisc­hen Blick auf ihre diesjährig­e Einnahmesi­tuation werfen. RürupAngeb­ote gibt es als klassische­s Modell (zum Beispiel Hannoversc­he, Huk24, Europa, Debeka) sowie als Fonds-Varianten mit und ohne Garantien (zum Beispiel Canada Life, Allianz, fairr.de). Ein Einstieg ist auch im fortgeschr­ittenen Alter noch möglich. Das Rürup-Modell erfordert grundsätzl­ich keine lange Ansparphas­e.

Informiere­n: Vor einer Entscheidu­ng ist es jedoch sinnvoll, die gesetzlich­en Rürup-Rahmenbedi­ngungen zu kennen, denn es gibt viele Vor-, aber auch einige Nachteile. Die Policen lassen sich weder kündigen, verkaufen, beleihen noch übertragen. Und es gibt später kein Kapitalwah­lrecht, nur eine monatliche Rente.

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