Steuervorteile vor Jahresende mit der Rürup-Rente nutzen
(fh) - Vor dem Jahresende noch etwas für die Altersvorsorge tun und zugleich die Steuerlast senken – das klappt mit einer Rürup-Rente. „Alleinstehende können aktuell bis zu 24 305 Euro jährlich geltend machen, gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 48 610 Euro“, sagt die Münchner Steuerberaterin Erika Wacher.
Im Jahr 2019 dürfen RürupSparer 88 Prozent ihrer Beiträge, somit bis zu 21 388 Euro (Ehepaare 42 777 Euro) steuerlich absetzen. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um weitere zwei Prozent an. Ab 2025 sind dauerhaft 100 Prozent absetzbar. Weiterer Vorteil: In der gesamten Ansparphase bleiben die Erträge auf das angesparte Kapital abgeltungssteuerfrei.
Strategie 1: Wer bereits einen Vertrag besitzt, sollte seine Einnahmesituation prüfen und bei Bedarf bis zum Jahresende etwas zuzahlen. In der Regel sind RürupPolicen hier sehr flexibel gestaltet. Ein Vorsorger kann so bis zu 6416 Euro Einkommensteuer sparen – zumindest, wenn sein persönlicher Steuersatz inklusive Solidaritätszuschlag 30 Prozent beträgt.
Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent liegt der Steuerrabatt sogar bei 8983 Euro.
Strategie 2: Wer noch keine Altersvorsorgeregelung getroffen hat, kann jetzt noch vor Jahresschluss durch eine größere Einmalzahlung in einen guten RürupVertrag einsteigen und die Steuervorteile mitnehmen. Selbstständige sollten hier einen strategischen Blick auf ihre diesjährige Einnahmesituation werfen. RürupAngebote gibt es als klassisches Modell (zum Beispiel Hannoversche, Huk24, Europa, Debeka) sowie als Fonds-Varianten mit und ohne Garantien (zum Beispiel Canada Life, Allianz, fairr.de). Ein Einstieg ist auch im fortgeschrittenen Alter noch möglich. Das Rürup-Modell erfordert grundsätzlich keine lange Ansparphase.
Informieren: Vor einer Entscheidung ist es jedoch sinnvoll, die gesetzlichen Rürup-Rahmenbedingungen zu kennen, denn es gibt viele Vor-, aber auch einige Nachteile. Die Policen lassen sich weder kündigen, verkaufen, beleihen noch übertragen. Und es gibt später kein Kapitalwahlrecht, nur eine monatliche Rente.