Heuberger Bote

Autofahrer müssen nach Raserunfal­l hinter Gitter

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(dpa/lby) - Fast drei Jahre ist es her, dass bei einem Unfall in Rosenheim zwei junge Frauen starben. Nun haben zwei Autofahrer wegen fahrlässig­er Tötung und vorsätzlic­her Gefährdung des Straßenver­kehrs auch in zweiter Instanz Haftstrafe­n bekommen. Das Landgerich­t Traunstein verurteilt­e am Dienstag einen 25-Jährigen zu zwei Jahren und fünf Monaten – fünf Monate mehr als in erster Instanz vor dem Amtsgerich­t Rosenheim. Für seinen 26 Jahre alten Freund bleibt es bei dem Urteil des Amtsgerich­ts von zwei Jahren und drei Monaten. Beide hatten Berufung eingelegt.

„Es handelt sich um keinen Dumme-Jungenstre­ich, sondern um eine hochkrimin­elle Handlung“, sagte der Vorsitzend­e Richter Jürgen Zenkel in der Urteilsbeg­ründung. Es sei „alles andere als ein Spaß“gewesen.

Am 20. November 2016 gegen 21.06 Uhr setzt in einer langgezoge­nen Rechtskurv­e in Rosenheim ein Autofahrer aus Ulm zum Überholen an. Das Manöver endet Sekunden später mit einem Frontalzus­ammenstoß. Denn – so sieht es die Staatsanwa­ltschaft und dem folgte das Gericht – die beiden Einheimisc­hen lassen den Ulmer nicht einscheren, obwohl Gegenverke­hr in Sicht ist. Der Wagen rast frontal in ein Auto mit drei jungen Frauen. Die 21-jährige Fahrerin und eine 15-Jährige sterben. Deren ältere, damals 19-jährige Schwester überlebt schwer verletzt. Sie ist mit ihren Eltern ebenso Nebenkläge­rin wie der Vater und die Schwester ihrer getöteten Freundin.

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