Autofahrer müssen nach Raserunfall hinter Gitter
(dpa/lby) - Fast drei Jahre ist es her, dass bei einem Unfall in Rosenheim zwei junge Frauen starben. Nun haben zwei Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs auch in zweiter Instanz Haftstrafen bekommen. Das Landgericht Traunstein verurteilte am Dienstag einen 25-Jährigen zu zwei Jahren und fünf Monaten – fünf Monate mehr als in erster Instanz vor dem Amtsgericht Rosenheim. Für seinen 26 Jahre alten Freund bleibt es bei dem Urteil des Amtsgerichts von zwei Jahren und drei Monaten. Beide hatten Berufung eingelegt.
„Es handelt sich um keinen Dumme-Jungenstreich, sondern um eine hochkriminelle Handlung“, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Zenkel in der Urteilsbegründung. Es sei „alles andere als ein Spaß“gewesen.
Am 20. November 2016 gegen 21.06 Uhr setzt in einer langgezogenen Rechtskurve in Rosenheim ein Autofahrer aus Ulm zum Überholen an. Das Manöver endet Sekunden später mit einem Frontalzusammenstoß. Denn – so sieht es die Staatsanwaltschaft und dem folgte das Gericht – die beiden Einheimischen lassen den Ulmer nicht einscheren, obwohl Gegenverkehr in Sicht ist. Der Wagen rast frontal in ein Auto mit drei jungen Frauen. Die 21-jährige Fahrerin und eine 15-Jährige sterben. Deren ältere, damals 19-jährige Schwester überlebt schwer verletzt. Sie ist mit ihren Eltern ebenso Nebenklägerin wie der Vater und die Schwester ihrer getöteten Freundin.