Imbiss-Überfall: Täter erhalten Bewährungsstrafen
Im März dringen zwei 20-Jährige mit einer Schreckschusspistole bewaffnet in ein Lokal in Pfullendorf ein
- Zwei junge Männer haben im März dieses Jahres einen Imbiss in Pfullendorf mit einer Schreckschusswaffe überfallen. Die Beschuldigten sind nun am Donnerstag wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung von der großen Jugendstrafkammer am Landgericht Hechingen verurteilt worden. Die Täter erhielten jeweils eine zweijährige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung für drei Jahre ausgesetzt wurde und verschiedene Auflagen beinhaltet. Für den einen der 20-jährigen Angeklagten, der damals vom Sohn des Imbiss-Betreibers gestellt wurde, kam noch der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung hinzu, da er sich eine Rangelei mit dem Sohn lieferte und diesen verletzte. Der 20-Jährige muss innerhalb von sechs Monaten 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, zudem wird ihm ein Bewährungshelfer gestellt. Zu seinen Gunsten wurde die Untersuchungshaft von knapp drei Monaten angerechnet.
Der Vorsitzende Richter Hannes Breucker fand in der Sitzung allerdings deutliche Worte für die Angeklagten: Es sei ein „Kaltstart“gewesen, bei dem zwei völlig friedliebenden Menschen ein großes Unrecht widerfahren sei. Diese Tat sei selbst für Erwachsene als schwer einzustufen, mahnte Breucker an. „Sie hätten es aus unserer Sicht verdient, ins Gefängnis zu gehen“, verdeutlichte Breucker an den zweiten Beschuldigten gewandt, der es geschafft hatte zu fliehen. Dennoch wäre aus Sicht der Schöffen und Richter eine Haftstrafe für alle Angeklagten kontraproduktiv, da sie sich bemühten, wieder in geordneten Bahnen zu leben.
Der 21-Jährige, der das Fluchtfahrzeug fuhr, ist wegen Beihilfe zur versuchten schweren räuberischen Erpressung verurteilt worden. Beantragt waren von der Staatsanwaltschaft ein Jahr und neun Monate nach dem Erwachsenenstrafrecht. Die Tat sei allgemein nicht jugendtypisch, denn sie musste geplant werden. Richter Breucker erklärte in der
Urteilsbegründung, dass die Unwissenheit des 21-Jährigen angezweifelt werde. Als Ideengeber haben die Richter und Schöffen durchaus einen der 20Jährigen gesehen, allerdings sei auch sein Freund, der aus finanzieller Sicht einen Überfall nicht nötig hatte, auf den Vorschlag eingegangen. Gemeinsam haben sie vor der Tat dunkle Kleidung angezogen, alle Gegenstände, durch die sie identifiziert werden könnten, in der Wohnung des Angeklagten
gelassen, die sich in einer anderen Stadt im Verbreitungsgebiet befindet, und nahmen zudem eine Schreckschusswaffe sowie Sturmmasken mit.
Vor diese Wohnung habe man wohl auch den 21-Jährigen bestellt, der den Wechsel der Kleidung bemerkt haben müsse, da die drei Männer zuvor gemeinsam in einem Club gewesen seien. Zudem gab er zu, die Waffe auf der Fahrt nach Pfullendorf gesehen zu haben. Das alles seien klare Anzeichen gewesen. „Es wäre lebensfremd gewesen, zu glauben, sie hätten nichts gemerkt“, sagte Richter Breucker. Allerdings habe das eher defensive Verhalten des Beschuldigten während der Verhandlung und das Gutachten von Jugendhelfer Wolfgang Renn das Gericht bewogen, eine Jugendstrafe zu verhängen. Der 21-jährige Angeklagte ist vom Gericht für schuldig befunden worden und soll nach Paragraf 27 Jugendgerichtsgesetz (JGG) in den kommenden 18 Monaten daraufhin überprüft werden, ob schädliche Neigungen vorliegen. Hinzu kam eine Geldstrafe von 400 Euro, die an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen ist.
Außerdem müsse er damit rechnen, dass ihm wegen der Tat noch der Führerschein entzogen werde, klärte Richter Breucker auf.
Dem Angeklagten, der den Imbiss überfallen hatte und danach fliehen konnte, wurde ebenfalls ein Bewährungshelfer gestellt. Er muss insgesamt 1000 Euro Schmerzensgeld an den Betreiber des Lokals und seinen Sohn zahlen und sich innerhalb eines Jahres dreimal einem Drogentest unterziehen. Alle Verurteilten haben auf Rechtsmittel verzichtet, somit ist das Urteil zumindest für die Haupttäter rechtskräftig, denn die Staatsanwaltschaft behält sich vor, beim für Beihilfe Angeklagten Rechtsmittel einzulegen.
„Es wäre lebensfremd gewesen, zu glauben, sie hätten nichts bemerkt“, sagt Hannes Breucker, Vorsitzender Richter.