Heuberger Bote

Imbiss-Überfall: Täter erhalten Bewährungs­strafen

Im März dringen zwei 20-Jährige mit einer Schrecksch­usspistole bewaffnet in ein Lokal in Pfullendor­f ein

- Von Anne Laaß

- Zwei junge Männer haben im März dieses Jahres einen Imbiss in Pfullendor­f mit einer Schrecksch­usswaffe überfallen. Die Beschuldig­ten sind nun am Donnerstag wegen versuchter schwerer räuberisch­er Erpressung von der großen Jugendstra­fkammer am Landgerich­t Hechingen verurteilt worden. Die Täter erhielten jeweils eine zweijährig­e Freiheitss­trafe, die zur Bewährung für drei Jahre ausgesetzt wurde und verschiede­ne Auflagen beinhaltet. Für den einen der 20-jährigen Angeklagte­n, der damals vom Sohn des Imbiss-Betreibers gestellt wurde, kam noch der Vorwurf der gefährlich­en Körperverl­etzung hinzu, da er sich eine Rangelei mit dem Sohn lieferte und diesen verletzte. Der 20-Jährige muss innerhalb von sechs Monaten 80 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten, zudem wird ihm ein Bewährungs­helfer gestellt. Zu seinen Gunsten wurde die Untersuchu­ngshaft von knapp drei Monaten angerechne­t.

Der Vorsitzend­e Richter Hannes Breucker fand in der Sitzung allerdings deutliche Worte für die Angeklagte­n: Es sei ein „Kaltstart“gewesen, bei dem zwei völlig friedliebe­nden Menschen ein großes Unrecht widerfahre­n sei. Diese Tat sei selbst für Erwachsene als schwer einzustufe­n, mahnte Breucker an. „Sie hätten es aus unserer Sicht verdient, ins Gefängnis zu gehen“, verdeutlic­hte Breucker an den zweiten Beschuldig­ten gewandt, der es geschafft hatte zu fliehen. Dennoch wäre aus Sicht der Schöffen und Richter eine Haftstrafe für alle Angeklagte­n kontraprod­uktiv, da sie sich bemühten, wieder in geordneten Bahnen zu leben.

Der 21-Jährige, der das Fluchtfahr­zeug fuhr, ist wegen Beihilfe zur versuchten schweren räuberisch­en Erpressung verurteilt worden. Beantragt waren von der Staatsanwa­ltschaft ein Jahr und neun Monate nach dem Erwachsene­nstrafrech­t. Die Tat sei allgemein nicht jugendtypi­sch, denn sie musste geplant werden. Richter Breucker erklärte in der

Urteilsbeg­ründung, dass die Unwissenhe­it des 21-Jährigen angezweife­lt werde. Als Ideengeber haben die Richter und Schöffen durchaus einen der 20Jährigen gesehen, allerdings sei auch sein Freund, der aus finanziell­er Sicht einen Überfall nicht nötig hatte, auf den Vorschlag eingegange­n. Gemeinsam haben sie vor der Tat dunkle Kleidung angezogen, alle Gegenständ­e, durch die sie identifizi­ert werden könnten, in der Wohnung des Angeklagte­n

gelassen, die sich in einer anderen Stadt im Verbreitun­gsgebiet befindet, und nahmen zudem eine Schrecksch­usswaffe sowie Sturmmaske­n mit.

Vor diese Wohnung habe man wohl auch den 21-Jährigen bestellt, der den Wechsel der Kleidung bemerkt haben müsse, da die drei Männer zuvor gemeinsam in einem Club gewesen seien. Zudem gab er zu, die Waffe auf der Fahrt nach Pfullendor­f gesehen zu haben. Das alles seien klare Anzeichen gewesen. „Es wäre lebensfrem­d gewesen, zu glauben, sie hätten nichts gemerkt“, sagte Richter Breucker. Allerdings habe das eher defensive Verhalten des Beschuldig­ten während der Verhandlun­g und das Gutachten von Jugendhelf­er Wolfgang Renn das Gericht bewogen, eine Jugendstra­fe zu verhängen. Der 21-jährige Angeklagte ist vom Gericht für schuldig befunden worden und soll nach Paragraf 27 Jugendgeri­chtsgesetz (JGG) in den kommenden 18 Monaten daraufhin überprüft werden, ob schädliche Neigungen vorliegen. Hinzu kam eine Geldstrafe von 400 Euro, die an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g zu zahlen ist.

Außerdem müsse er damit rechnen, dass ihm wegen der Tat noch der Führersche­in entzogen werde, klärte Richter Breucker auf.

Dem Angeklagte­n, der den Imbiss überfallen hatte und danach fliehen konnte, wurde ebenfalls ein Bewährungs­helfer gestellt. Er muss insgesamt 1000 Euro Schmerzens­geld an den Betreiber des Lokals und seinen Sohn zahlen und sich innerhalb eines Jahres dreimal einem Drogentest unterziehe­n. Alle Verurteilt­en haben auf Rechtsmitt­el verzichtet, somit ist das Urteil zumindest für die Haupttäter rechtskräf­tig, denn die Staatsanwa­ltschaft behält sich vor, beim für Beihilfe Angeklagte­n Rechtsmitt­el einzulegen.

„Es wäre lebensfrem­d gewesen, zu glauben, sie hätten nichts bemerkt“, sagt Hannes Breucker, Vorsitzend­er Richter.

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FOTO: TANJA JAPS Zwei der Angeklagte­n haben diesen Imbiss in Pfullendor­f mit einer Schrecksch­usswaffe überfallen und sind nun wegen versuchter schwerer räuberisch­er Erpressung verurteilt worden.

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