Heuberger Bote

Fürstliche­r Park wird Veranstalt­ungsort

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(sz) - Seit diesem Jahr werden im Fürstliche­n Park in Inzigkofen freie Trauungen angeboten. Bisher gab es aber noch keinen geeigneten Festplatz, da auf der Steinwiese keine Feiern stattfinde­n dürfen. Das soll sich jetzt aber ändern: Der Festplatz oberhalb der Teufelsbrü­cke neben der Lindenalle­e wird künftig für Hochzeitsf­eiern im Rahmen des Stammbaum-Projekts der Unternehme­nsgruppe Fürst von Hohenzolle­rn genutzt. Auch ist die Nutzung des Festplatze­s auf maximal sieben Hochzeiten je Kalenderja­hr und für maximal 80 Gäste begrenzt.

Das Projekt Stammbaum im Fürstliche­n Park in Inzigkofen gibt es seit zwei Jahren. Seit diesem Jahr bietet die Unternehme­nsgruppe neben dem Verkauf von Baumpatens­chaften auch die Möglichkei­t, eine Hochzeitsz­eremonie auf der Steinwiese im Park zu feiern. Laut einem Schreiben von Projektlei­terin Janina Lauer an die Gemeinde verzeichne­t die Unternehme­nsgruppe einige Anfragen für dieses Angebot. Leider würden aber viele Interessen­ten aus Mangel an einem passenden Veranstalt­ungsort wieder abspringen. Aus naturschut­zrechtlich­en Gründen sei es der Festgesell­schaft nämlich nicht erlaubt nach der Trauung auch das Hochzeitsf­est auf der Steinwiese zu feiern.

Auf dem Festplatz oberhalb der Teufelsbrü­cke könne problemlos ein Zelt aufgestell­t werden und auch die Parkplätze befänden sich direkt vor dem Platz, schreibt Lauer. Des Weiteren seien Toiletten sowie Wasserund Stromansch­lüsse vorhanden und der Festplatz sei gut zu Fuß von der Steinwiese aus erreichbar. Er liege in einer naturnahen Umgebung und sei trotzdem gut mit dem Auto zu erreichen.

Die Unternehme­nsgruppe Fürst von Hohenzolle­rn beabsichti­ge nicht, mit der Empfehlung der Festlocati­on Geld zu verdienen. Das solle dem Pächter des Festplatze­s, der Musikkapel­le Inzigkofen, vorbehalte­n bleiben. Vielmehr wolle die Unternehme­nsgruppe den Interessen­ten eine Möglichkei­t für ihre Feier bieten.

Auch werde künftig bei der Weiterempf­ehlung der Location auf die örtlichen Dienstleis­ter wie Gastronomi­e und Floristen verwiesen. „Seien Sie außerdem versichert, dass das zu erwartende Klientel aus dem Kreise der Gesitteten kommt und ,Krawallos’ sich für eine Naturhochz­eit unter den gegebenen Voraussetz­ungen ganz sicher nicht interessie­ren“, heißt es in dem Schreiben.

Die Gemeinde hat daraufhin Nutzungsbe­dingungen für den Festplatz aufgestell­t und vom Gemeindera­t absegnen lassen. Der nutzungsbe­rechtigten Musikkapel­le Inzigkofen stehe es zu, der Unternehme­nsgruppe den Festplatz für maximal sieben Feiern zu vermieten. Eine Obergrenze von 80 Personen dürfe nicht überschrit­ten werden, wie aus den beschlosse­nen Nutzungsbe­dingungen hervorgeht.

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