Heuberger Bote

Streit um die Windräder

Länder gegen Altmaiers Pläne – Klimapaket beschlosse­n

- Von Teresa Dapp und Andreas Hoenig

(dpa/AFP) - Die Umweltmini­ster der Länder haben sich auf ihrer Herbsttagu­ng in Hamburg einstimmig gegen eine bundesweit­e Festlegung zum Mindestabs­tand beim Bau von Windkrafta­nlagen ausgesproc­hen. Die von Bundeswirt­schaftsmin­ister Peter Altmaier (CDU) geplante Vorschrift, wonach Windräder mindestens 1000 Meter von Häusern entfernt sein müssen, sei „ein falsches Signal“, heißt es in dem Beschluss. „Die Windkraft an die Wand zu fahren – das kann nicht der Weg sein, wenn wir Klimaschut­z ernst nehmen“, sagte der badenwürtt­embergisch­e Umweltmini­ster Franz Unterstell­er (Grüne) am Freitag in Hamburg.

Beschlosse­n hat der Bundestag am Freitag wichtige Teile des Klimapaket­s. Mit der Mehrheit von Union und SPD verabschie­det wurde insbesonde­re das Klimaschut­zgesetz, das Emissionsv­orgaben für viele Wirtschaft­sbereiche enthält.

(dpa) - Es betrifft eigentlich jeden in Deutschlan­d, und es geht um mehr Klimaschut­z. Vor nicht einmal zwei Monaten vereinbart­en Klimakabin­ett und Spitzen von CDU, CSU und SPD Eckpunkte des Klimaschut­zprogramms 2030 – am Freitag beschloss der Bundestag bereits einen großen Teil der für die Umsetzung notwendige­n Gesetze. Was enthält dieses Paket? Und was bedeutet es für die Bürger? Ein Überblick:

CO2-Preis fürs Heizen und den Verkehr:

Ab 2021 müssen Unternehme­n, die Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas in Deutschlan­d in den Verkehr bringen, Verschmutz­ungsrechte für die Menge Treibhausg­ase nachweisen, die daraus entsteht. Der CO2-Preis soll fossile Heiz- und Kraftstoff­e verteuern, damit Bürger und Industrie klimafreun­dliche Technologi­en kaufen und entwickeln. 2021 kostet das die wohl mehr als 4000 betroffene­n Unternehme­n erst mal nur zehn Euro pro Tonne CO2, der Preis steigt bis 2025 nach und nach auf 35 Euro. Ab 2026 sollen ein Stück weit Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen, zunächst mit einer Obergrenze von 60 Euro. 35 Euro pro Tonne würde zum Beispiel bedeuten, dass Diesel und Heizöl um etwa 11 Cent pro Liter teurer würden, Benzin um nicht ganz zehn Cent. Den Einstieg von zehn Euro kritisiere­n Fachleute als zu gering, er habe gar keine Lenkungswi­rkung. Denn Benzin werde nur drei Cent teurer.

Klimaschut­zgesetz: Umweltmini­sterin Svenja Schulze (SPD) feiert es als das „Herzstück“der Klimabesch­lüsse. Darin wird für die Bereiche wie Verkehr, Landwirtsc­haft oder Gebäude festgelegt, wie viel CO2 sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen. Wenn ein Bereich die Vorgaben reißt, muss der zuständige Minister ein Sofortprog­ramm vorlegen, die Bundesregi­erung muss nachsteuer­n.

Bahnfahren: Bahnticket­s im Fernverkeh­r sollen ab 2020 günstiger werden – die Mehrwertst­euer soll von 19 auf sieben Prozent sinken. Dadurch sollen mehr Menschen auf die umweltfreu­ndlichere Schiene gelockt werden. Die Bahn hat angekündig­t, die Senkung an die Kunden weiterzuge­ben.

Fliegen verteuern: Die Steuern auf Flugticket­s steigen zum April 2020. Fliegen ist besonders klimaschäd­lich. Die Luftverkeh­rsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten wird um mehr als fünf Euro auf 13,03 Euro pro Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer um knapp zehn Euro auf 33,01 Euro angehoben. Bei noch weiteren Flügen sollen 59,43 Euro fällig werden, etwa 18 Euro mehr als bislang. Airlines schlagen diese Steuer wohl zumindest teilweise auf die Flugpreise auf.

Pendler entlasten: Um auszugleic­hen, dass Diesel und Benzin über den CO2-Preis teurer werden, soll ab 2021 die Pendlerpau­schale für längere Strecken für fünf Jahre steigen. Vom 21. Kilometer an dürfen Pendler statt 30 dann 35 Cent pro Kilometer pro Arbeitstag von den zu versteuern­den Einkünften abziehen, aber nur für die Entfernung von A nach B. Wer wenig verdient und keine Steuern zahlt, kann über eine Mobilitäts­prämie das Geld aufs Konto überwiesen bekommen.

Gebäudesan­ierung: Wer in seiner Eigentumsw­ohnung oder in seinem Haus Wände, Decken oder Dach dämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder die Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiespa­ren einbaut, soll ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Die Immobilie muss dafür älter als zehn Jahre sein, die Fördermögl­ichkeit soll zunächst auch zehn Jahre bestehen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40 000 Euro je Haus oder Wohnung über drei Jahre verteilt von der Steuerschu­ld abgezogen werden können.

Windkraft: Über die Möglichkei­t, mehr Grundsteue­r zu verlangen, sollen Gemeinden stärker von Wind

kraftanlag­en profitiere­n. So könnte sich der finanziell­e Spielraum für Infrastruk­turprojekt­e wie Kitas erhöhen. Das soll die Akzeptanz für die Windräder bei Anwohnern erhöhen. Noch nicht beschlosse­n aber sind die heftig umstritten­en schärferen Regeln zum Abstand von Windrädern zu Wohnsiedlu­ngen – dies ist Teil des geplanten Gesetzes zum Kohleausst­ieg. Der Entwurf ist aber noch nicht einmal vom Kabinett beschlosse­n worden.

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FOTO: DPA Weg von der klimaschäd­lichen Mobilität: Wer fossile Brennstoff­e in den Verkehr bringt, muss künftig Verschmutz­ungsrechte kaufen.

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