Streit um die Windräder
Länder gegen Altmaiers Pläne – Klimapaket beschlossen
(dpa/AFP) - Die Umweltminister der Länder haben sich auf ihrer Herbsttagung in Hamburg einstimmig gegen eine bundesweite Festlegung zum Mindestabstand beim Bau von Windkraftanlagen ausgesprochen. Die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) geplante Vorschrift, wonach Windräder mindestens 1000 Meter von Häusern entfernt sein müssen, sei „ein falsches Signal“, heißt es in dem Beschluss. „Die Windkraft an die Wand zu fahren – das kann nicht der Weg sein, wenn wir Klimaschutz ernst nehmen“, sagte der badenwürttembergische Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) am Freitag in Hamburg.
Beschlossen hat der Bundestag am Freitag wichtige Teile des Klimapakets. Mit der Mehrheit von Union und SPD verabschiedet wurde insbesondere das Klimaschutzgesetz, das Emissionsvorgaben für viele Wirtschaftsbereiche enthält.
(dpa) - Es betrifft eigentlich jeden in Deutschland, und es geht um mehr Klimaschutz. Vor nicht einmal zwei Monaten vereinbarten Klimakabinett und Spitzen von CDU, CSU und SPD Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 – am Freitag beschloss der Bundestag bereits einen großen Teil der für die Umsetzung notwendigen Gesetze. Was enthält dieses Paket? Und was bedeutet es für die Bürger? Ein Überblick:
CO2-Preis fürs Heizen und den Verkehr:
Ab 2021 müssen Unternehmen, die Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas in Deutschland in den Verkehr bringen, Verschmutzungsrechte für die Menge Treibhausgase nachweisen, die daraus entsteht. Der CO2-Preis soll fossile Heiz- und Kraftstoffe verteuern, damit Bürger und Industrie klimafreundliche Technologien kaufen und entwickeln. 2021 kostet das die wohl mehr als 4000 betroffenen Unternehmen erst mal nur zehn Euro pro Tonne CO2, der Preis steigt bis 2025 nach und nach auf 35 Euro. Ab 2026 sollen ein Stück weit Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen, zunächst mit einer Obergrenze von 60 Euro. 35 Euro pro Tonne würde zum Beispiel bedeuten, dass Diesel und Heizöl um etwa 11 Cent pro Liter teurer würden, Benzin um nicht ganz zehn Cent. Den Einstieg von zehn Euro kritisieren Fachleute als zu gering, er habe gar keine Lenkungswirkung. Denn Benzin werde nur drei Cent teurer.
Klimaschutzgesetz: Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) feiert es als das „Herzstück“der Klimabeschlüsse. Darin wird für die Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude festgelegt, wie viel CO2 sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen. Wenn ein Bereich die Vorgaben reißt, muss der zuständige Minister ein Sofortprogramm vorlegen, die Bundesregierung muss nachsteuern.
Bahnfahren: Bahntickets im Fernverkehr sollen ab 2020 günstiger werden – die Mehrwertsteuer soll von 19 auf sieben Prozent sinken. Dadurch sollen mehr Menschen auf die umweltfreundlichere Schiene gelockt werden. Die Bahn hat angekündigt, die Senkung an die Kunden weiterzugeben.
Fliegen verteuern: Die Steuern auf Flugtickets steigen zum April 2020. Fliegen ist besonders klimaschädlich. Die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten wird um mehr als fünf Euro auf 13,03 Euro pro Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer um knapp zehn Euro auf 33,01 Euro angehoben. Bei noch weiteren Flügen sollen 59,43 Euro fällig werden, etwa 18 Euro mehr als bislang. Airlines schlagen diese Steuer wohl zumindest teilweise auf die Flugpreise auf.
Pendler entlasten: Um auszugleichen, dass Diesel und Benzin über den CO2-Preis teurer werden, soll ab 2021 die Pendlerpauschale für längere Strecken für fünf Jahre steigen. Vom 21. Kilometer an dürfen Pendler statt 30 dann 35 Cent pro Kilometer pro Arbeitstag von den zu versteuernden Einkünften abziehen, aber nur für die Entfernung von A nach B. Wer wenig verdient und keine Steuern zahlt, kann über eine Mobilitätsprämie das Geld aufs Konto überwiesen bekommen.
Gebäudesanierung: Wer in seiner Eigentumswohnung oder in seinem Haus Wände, Decken oder Dach dämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder die Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiesparen einbaut, soll ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Die Immobilie muss dafür älter als zehn Jahre sein, die Fördermöglichkeit soll zunächst auch zehn Jahre bestehen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40 000 Euro je Haus oder Wohnung über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können.
Windkraft: Über die Möglichkeit, mehr Grundsteuer zu verlangen, sollen Gemeinden stärker von Wind
kraftanlagen profitieren. So könnte sich der finanzielle Spielraum für Infrastrukturprojekte wie Kitas erhöhen. Das soll die Akzeptanz für die Windräder bei Anwohnern erhöhen. Noch nicht beschlossen aber sind die heftig umstrittenen schärferen Regeln zum Abstand von Windrädern zu Wohnsiedlungen – dies ist Teil des geplanten Gesetzes zum Kohleausstieg. Der Entwurf ist aber noch nicht einmal vom Kabinett beschlossen worden.