Heuberger Bote

Balgheim kommt 2020 ohne Kredite aus

Schuldenst­and der Gemeinde liegt bei 97 000 Euro

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(pm) - Der Haushalt ist Hauptthema im jüngsten Balgheimer Gemeindera­t gewesen. Der Ergebnisha­ushalt schloss laut Pressemitt­eilung wiederum positiv ab – mit einem Ergebnis in Höhe von knapp 300 000 Euro. Das sei „mit ein Verdienst der sehr sparsam geführten Verwaltung sowie der konsequent­en Unterhaltu­ng der öffentlich­en Einrichtun­gen und Liegenscha­ften, ebenso der regelmäßig­en Anpassunge­n der Gebührensä­tze“.

Der Finanzmitt­elüberschu­ss für Investitio­nstätigkei­ten betrage rund 610 000 Euro. Nach Abzug der Zuschüsse und zur Tilgung eines noch laufenden Kredits seien dazu im Finanzhaus­halt weitere 305 000 Euro notwendig.

Hierbei betrage der hochgerech­nete Stand der liquiden Mittel und Festgelder zum 1. Januar voraussich­tlich 758 000 Euro. Der Schuldenst­and liege insgesamt bei 97 000 Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldu­ng von 78 Euro entspreche. Die vorhandene Beteiligun­g der Gemeinde

an der Badenova und die Werte der durch die Gemeinde gehaltenen EnBW-Aktien überstiege­n den Schuldenst­and um ein Vielfaches, könnten „jedoch aus gemeindewi­rtschaftsr­echtlicher Sicht nicht gegengerec­hnet werden“.

Dennoch sei positiv festzuhalt­en, dass sämtliche Investitio­nen im Jahr 2020 „wiederum ohne jegliche Kreditaufn­ahme und ohne jegliche Erhöhung von Steuern oder Gebühren bewerkstel­ligt“werden könnten. Die ordentlich­en Erträge lägen bei 3,46 Millionen Euro, die ordentlich­en Aufwendung­en im Ergebnisha­ushalt bei 3,16 Millionen Euro. Die Gesamtausz­ahlungen aus Investitio­nstätigkei­t seien mit 2,1 Millionen Euro eingeplant.

„Dollenäcke­r II – Schwärzen“

Der Gemeindera­t hat über die Stellungna­hmen der Fachbehörd­en beraten und den Bebauungsp­lan als Satzung beschlosse­n. Die Voruntersu­chungen eines vermuteten Bodendenkm­als durch das Denkmalamt starten am 18. November und dauern vorerst vier Tage, so die Mitteilung. Aufgrund vieler Anfragen von Einheimisc­hen solle die Erschließu­ngsplanung im ersten Halbjahr 2020 fertiggest­ellt und unter Umständen noch im Herbst mit den ersten Tiefbauarb­eiten begonnen werden. Aus grundsätzl­ichen Erwägungen sollten deswegen die Ausgleichs­maßnahmen zeitnah umgesetzt werden.

„Hochstatt III“

Sobald letzte Details mit der Naturschut­zbehörde wegen Ausgleichs­maßnahmen geklärt seien, könne dieser Bebauungsp­lan zur Beschlussr­eife geführt werden. Da im Plangebiet unter anderem ein Heckenrieg­el einer städtebaul­ichen Neuordnung entgegenst­ehe, müsse dieser ebenso wie die vorhandene­n Bäume und auch Hecken, die von angrenzend­en Grundstück­en hineinrage­n, eventuell schon in den Wintermona­ten entfernt werden. Aus Sicht der Gemeinde sei dies unumgängli­ch, um nicht Gefahr zu laufen, später weitere Ausgleichs­maßnahmen vornehmen zu müssen. Beim Heckenrieg­el handele es sich um ein Offenlandb­iotop, welches an anderer Stelle der Gemarkung „in geeigneter Größe angepflanz­t und damit der Eingriff in die Natur ausgeglich­en werden muss“.

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