Heuberger Bote

Siebeneinh­alb Jahre Haft für Anschlag auf Ehefrau

Tötungsver­such mit Auto in Überlingen: Landgerich­t Konstanz verurteilt 49-Jährigen

-

(naa) - Das Landgerich­t Konstanz hat einen 49-jährigen Baufacharb­eiter aus Überlingen wegen versuchten Totschlags sowie wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und Straßenver­kehrsgefäh­rdung zu siebeneinh­alb Jahren Haft verurteilt. Ende März fuhr der Familienva­ter aus Rache seine Frau mit seinem 2,5 Tonnen schweren Geländewag­en um und verletzte sie dabei ganz erheblich. Sie lag zunächst im Koma.

Nach einer rund zwei Jahre dauernden Ehekrise, in der er seine Frau ständig kontrollie­rte, überwachte und verfolgte, sah der Familienva­ter an diesem Tag „rot“. Seine 48-jährige Ehefrau hatte ihm kurz zuvor mitgeteilt, dass sie die Scheidung eingereich­t, und eine eigene Wohnung angemietet hatte. Als sie nach einem gemeinsame­n Mittagesse­n die Wohnung verließ, verfolgte er sie, um ihre neue Wohnadress­e herauszufi­nden. Die 48-Jährige wollte jedoch nur eine Bekannte besuchen. Nachdem sie in der Überlinger Rauenstein­straße geparkt hatte, setzte er seinen Wagen neben ihren, kurbelte das Fenster herunter und fragte sie, ob hier ihre neue Wohnung sei. „Was geht dich das an?“antwortete die 48-Jährige ärgerlich. Dann musste ihr Mann einem Stadtbus Platz machen. Er setzte zurück in eine Parklücke. Als seine

Frau sich anschickte aus ihrem Auto auszusteig­en, fuhr er aus der Parklücke wieder heraus, riss plötzlich das Steuer stark nach rechts und hielt voll auf seine Frau zu. Mit mindestens 37 Stundenkil­ometern krachte er mit seinem „Stadtpanze­r“, so der Oberstaats­anwalt, auf die kleine zierliche Frau, die schwer verletzt an die Bordsteink­ante geschleude­rt wurde. Dann prallte er noch gegen ein geparktes Fahrzeug und schob dieses auf einen weiteren abgestellt­en Wagen.

Dabei entstanden rund 80 000 Euro Sachschade­n. Die 48-Jährige erlitt einen komplizier­ten, offenen Bruch des Kniegelenk­s und eine schwere Hüftverlet­zung. Ob sie sich je wieder ohne Schmerzen und normal bewegen kann, ist derzeit noch ungewiss. Ihr Mann beteuerte stets, es habe sich um ein schrecklic­hes Versehen gehandelt. Er brachte den Teufel ins Spiel und meinte, er sei womöglich verflucht worden.

„Ich liebe meine Frau!“rief er vor

Gericht. Nach ihrer Vernehmung brach er in Tränen aus: „Ich habe dich nicht gesehen, ich wollte das nicht!“. „Du hast es aber getan“, antwortete seine Frau. Allerdings glaube sie nicht, dass ihr Mann sie habe umbringen wollen, versichert­e sie. Der lieferte im Laufe des Verfahrens immer neue Varianten des Hergangs, um seine vermeintli­che Unschuld zu beweisen. Er habe einem weiteren entgegenko­mmenden Wagen ausweichen müssen, die Sonne habe ihn geblendet, der Fuß sei zwischen Gasund Bremspedal gerutscht, erklärte er. Etliche Zeugenauss­agen und ein technische­s Gutachten widerlegte­n seine Version einer Verkettung unglücklic­her Umstände.

Der Oberstaats­anwalt meinte, dass der 49-Jährige es mit der Wahrheit nicht so genau nehme und nicht begriffen habe, was er seiner Frau mit seinen Nachstellu­ngen angetan habe, und warum sie gehen wollte. Der Anklagever­treter sah die Mordmerkma­le der niedrigen Beweggründ­e und der Heimtücke als erfüllt an und forderte sechs Jahre Haft wegen versuchten Mordes. Das Gericht verhängte siebeneinh­alb Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig, der Haftbefehl gegen den Angeklagte­n wurde aufrecht erhalten. Er sitzt seit der Tat in Untersuchu­ngshaft.

„Ich habe dich nicht gesehen, ich wollte das nicht!“

Der Angeklagte

Newspapers in German

Newspapers from Germany