Siebeneinhalb Jahre Haft für Anschlag auf Ehefrau
Tötungsversuch mit Auto in Überlingen: Landgericht Konstanz verurteilt 49-Jährigen
(naa) - Das Landgericht Konstanz hat einen 49-jährigen Baufacharbeiter aus Überlingen wegen versuchten Totschlags sowie wegen gefährlicher Körperverletzung und Straßenverkehrsgefährdung zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Ende März fuhr der Familienvater aus Rache seine Frau mit seinem 2,5 Tonnen schweren Geländewagen um und verletzte sie dabei ganz erheblich. Sie lag zunächst im Koma.
Nach einer rund zwei Jahre dauernden Ehekrise, in der er seine Frau ständig kontrollierte, überwachte und verfolgte, sah der Familienvater an diesem Tag „rot“. Seine 48-jährige Ehefrau hatte ihm kurz zuvor mitgeteilt, dass sie die Scheidung eingereicht, und eine eigene Wohnung angemietet hatte. Als sie nach einem gemeinsamen Mittagessen die Wohnung verließ, verfolgte er sie, um ihre neue Wohnadresse herauszufinden. Die 48-Jährige wollte jedoch nur eine Bekannte besuchen. Nachdem sie in der Überlinger Rauensteinstraße geparkt hatte, setzte er seinen Wagen neben ihren, kurbelte das Fenster herunter und fragte sie, ob hier ihre neue Wohnung sei. „Was geht dich das an?“antwortete die 48-Jährige ärgerlich. Dann musste ihr Mann einem Stadtbus Platz machen. Er setzte zurück in eine Parklücke. Als seine
Frau sich anschickte aus ihrem Auto auszusteigen, fuhr er aus der Parklücke wieder heraus, riss plötzlich das Steuer stark nach rechts und hielt voll auf seine Frau zu. Mit mindestens 37 Stundenkilometern krachte er mit seinem „Stadtpanzer“, so der Oberstaatsanwalt, auf die kleine zierliche Frau, die schwer verletzt an die Bordsteinkante geschleudert wurde. Dann prallte er noch gegen ein geparktes Fahrzeug und schob dieses auf einen weiteren abgestellten Wagen.
Dabei entstanden rund 80 000 Euro Sachschaden. Die 48-Jährige erlitt einen komplizierten, offenen Bruch des Kniegelenks und eine schwere Hüftverletzung. Ob sie sich je wieder ohne Schmerzen und normal bewegen kann, ist derzeit noch ungewiss. Ihr Mann beteuerte stets, es habe sich um ein schreckliches Versehen gehandelt. Er brachte den Teufel ins Spiel und meinte, er sei womöglich verflucht worden.
„Ich liebe meine Frau!“rief er vor
Gericht. Nach ihrer Vernehmung brach er in Tränen aus: „Ich habe dich nicht gesehen, ich wollte das nicht!“. „Du hast es aber getan“, antwortete seine Frau. Allerdings glaube sie nicht, dass ihr Mann sie habe umbringen wollen, versicherte sie. Der lieferte im Laufe des Verfahrens immer neue Varianten des Hergangs, um seine vermeintliche Unschuld zu beweisen. Er habe einem weiteren entgegenkommenden Wagen ausweichen müssen, die Sonne habe ihn geblendet, der Fuß sei zwischen Gasund Bremspedal gerutscht, erklärte er. Etliche Zeugenaussagen und ein technisches Gutachten widerlegten seine Version einer Verkettung unglücklicher Umstände.
Der Oberstaatsanwalt meinte, dass der 49-Jährige es mit der Wahrheit nicht so genau nehme und nicht begriffen habe, was er seiner Frau mit seinen Nachstellungen angetan habe, und warum sie gehen wollte. Der Anklagevertreter sah die Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe und der Heimtücke als erfüllt an und forderte sechs Jahre Haft wegen versuchten Mordes. Das Gericht verhängte siebeneinhalb Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Haftbefehl gegen den Angeklagten wurde aufrecht erhalten. Er sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft.
„Ich habe dich nicht gesehen, ich wollte das nicht!“
Der Angeklagte