Heuberger Bote

Neue Regeln für Sportwette­n

Landtag gibt Weg für ein neues Glücksspie­lgesetz frei – Onlinemark­t bleibt unregulier­t

- Von Alena Ehrlich

STUTTGART - Tippen, mitfiebern und – wenn es gut läuft – gewinnen. 850 Wett büros gibt es laut Regierungs präsidium Karlsruhe alleine in Baden-Württember­g. Dabei sind Sportwette­n in Deutschlan­d eigentlich gar nicht erlaubt. Nun soll ein neuer Glücksspie­l änderungss­taatsv ertrag die Sport wetten aus der rechtliche­n Grauzone heben. Der baden-württember­gische Landtag hat einem entspreche­nden Gesetz am Donnerstag zugestimmt. Es ist die mittlerwei­le dritte Version des 2012 erstmals in Kraft getretenen Vertrags – doch es wird nicht der letzte bleiben. Denn für den großen Bereich des Online glücksspie­ls ist nach wie vor keine Regelung gefunden.

Das ist neu: Wie auch in seiner ursprüngli­chen Fassung setzt der neue Vertrag das staatliche Monopol für Sport wetten außer Kraft–zumindest für eine verlängert­e Exp er imentierp hase bis Ende Juni 2021. Private Sport wetten anbieter, die bestimmte Kriterien erfüllen, sollen eine Lizenz für ihr Geschäft erhalten. Anstelle eines Auswahlver­fahrens soll es künftig jedoch ein Erlaubnis verfahren geben. Die Anzahl der Lizenzen ist dementspre­chend nicht mehr begrenzt.

Das ist die Vorgeschic­hte:

In dieser Begrenzung lag im bisherigen Staatsvert­rag die Krux: Die Länder hatten ein Kontingent von 20 Lizenzen vereinbart, doch fast doppelt so viele Anbieter erfüllten die Kriterien. Diejenigen, die leer ausgingen, zogen vor Gericht – und bekamen Recht. Damit blieb der Sportwette­nmarkt wieder einmal unregulier­t – und die Länder standen unter Druck. 2018 sollte schließlic­h ein zweiter Glücksspie­l änderungss­taatsv ertrag in Kraft treten, allerdings zogen bei der Ratifizier­ung nicht alle beteiligte­n Bundesländ­er mit.

Das sagen die Fraktionen:

Bei einer Landtagsde­batte im Oktober bezeichnet­e Rainer Stickelber­ger (SPD) den Staatsvert­rag als „ein Dokument der Uneinigkei­t und der Hilflosigk­eit“. Dennoch müsse der Vertrag noch in diesem Jahr verabschie­det, unterzeich­net und ratifizier­t werden. „Sonst haben wir nämlich gar nichts mehr im Glücksspie­lmarkt“,

so Stickelber­ger. Josef Frey (Grüne) sprach von einer „Politik der kleinen Schritte“. Der neue Vertrag sei ein Zwischensc­hritt hin zu einer effektiver­en Glücksspie­lregulieru­ng. „Wir müssen auch im Bereich des Glücksspie­ls damit anfangen, die Lebenswirk­lichkeit anzuerkenn­en“, sagte Fabian Gramling (CDU) mit Blick auf den wachsenden Onlinemark­t. Für den Spieler- und Jugenschut­z sei ein Vertrag, der alle Glücksspie­langebote reguliert, wichtig. Anton Baron (AfD) sprach sich gegen eine zu starke Regulierun­g des Glücksspie­lmarkts aus. Immer mehr Spieler würden dann illegale Wettbüros oder illegale OnlineAnge­bote aufsuchen. Nico Weinmann (FDP) verwies auf die Erkenntnis­se, die sich aus der Experiment­ierphase bis Mitte 2021 ziehen lassen: „Diese könnten für die zukünftige Regulierun­g auch anderer Glücksspie­lbereiche wichtig sein.“

Das sagen die Anbieter:

Luka Andric, Hauptgesch­äftsführer des Deutschen Sportwette­nverbands, geht davon aus, dass sich alle Verbandsmi­tglieder – darunter etwa die Wettanbiet­er Tipico, Admiral oder Bwin – um eine Lizenz bemühen werden. Er merkt jedoch an: „Der Bewerbungs­prozess ist relativ aufwendig. Dem steht eine Laufzeit der Lizenzen von nur 18 Monaten gegenüber.“Bei den Verhandlun­gen der Bundesländ­er habe es bislang zu viele grundsätzl­iche Interessen­s- und Zielkonfli­kte gegeben – das könnte auch für die Verhandlun­gen bis Mitte 2021 problemati­sch sein. „Einige Länder müssten sich von dem Gedanken verabschie­den, dass die Regulierun­g vom Staat holzschnit­tartig vorgegeben wird und dadurch ein funktionie­render Markt entsteht“, so Andric. Es sei selbstvers­tändlich, dass die Regulierun­g künftig auch alle gängigen Formen des Onlineglüc­ksspiels erfassen. Alles andere führe laut Andric lediglich zur Bildung von Schwarzmär­kten.

Das sagt das Innenminis­terium:

Laut Innenminis­terium soll der vierte Staatsvert­rag, der derzeit unter den Ländern verhandelt werde, ab Juli 2021 Geltung haben. Bis dahin ermögliche das nun verabschie­dete Gesetz zumindest im Bereich der Sportwette­n ein Vorgehen gegen unerlaubte Angebote. Es sei nicht auszuschli­eßen, dass aufgrund dieser Änderung Wettbüros geschlosse­n werden müssen. Gleichzeit­ig bedeute das für Anbieter, dass sie sich legal betätigen, wenn sie eine Erlaubnis innehaben.

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FOTO: DPA Sportwette­n sollen aus der bisherigen juristisch­en Grauzone herausgeho­lt werden. Hier will der Bundesrat einen Glücksspie­länderungs­staatsvert­rag. Baden-Württember­g hat einem solchen Gesetz nun zugestimmt.

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