Heuberger Bote

Innenminis­terium: Mietendeck­el verstößt gegen Grundgeset­z

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(dpa) - Der geplante Mietendeck­el des Berliner Senats verstößt nach Einschätzu­ng des Bundesinne­nministeri­ums gegen das Grundgeset­z. Das Land Berlin sei „kompetenzr­echtlich gehindert“Gesetze zur Mietenbegr­enzung zu erlassen, schreibt das Innenminis­terium in einer Mail an den Berliner CDU-Bundestags­abgeordnet­en Kai Wegner, die die Berliner CDU am Samstag veröffentl­ichte. Der Grund: Die Mietpreisb­egrenzung sei bereits durch den Bund „umfassend und abschließe­nd geregelt“worden.

Weiter heißt es demnach aus Horst Seehofers (CSU) Ministeriu­m: Solche Entscheidu­ngen des zuständige­n Bundesgese­tzgebers dürften nicht durch Einzelents­cheidungen eines Landes „verfälscht werden“. Die „Gesetzgebu­ngskompete­nz der Länder“sei daher „gesperrt“.

Die Berliner Senatsverw­altung für Stadtentwi­cklung und Wohnen teilte mit: „Allen Beteiligte­n war von Anfang an bewusst, dass sie juristisch­es Neuland betreten. Am Ende wird ein Gericht entscheide­n, ob der Mietendeck­el Bestand hat.“

Die Co-Vorsitzend­e der Linken, Katja Kipping, kritisiert­e Seehofer scharf. Sein Ministeriu­m falle dem

Bundesland „in den Rücken, das gerade konsequent­en Mieterschu­tz betreibt“, sagte sie. Sie forderte Finanzmini­ster und Vizekanzle­r Olaf Scholz (SPD) auf, Horst Seehofer „mal eine Ansage“zu machen und damit der rot-rot-grünen Berliner Mietenpoli­tik den Rücken stärken.

Die Juristen im Bundesinne­nministeri­um halten auch einzelne Punkte des geplanten Berliner Mietendeck­el-Gesetzes für problemati­sch. Der Gesetzentw­urf greife in die Eigentumsf­reiheit der Wohnungsei­gentümer ein, heißt es in der Mail, die bereits am 31. Oktober verschickt wurde. Vom geplanten Mietenstop­p würden zudem alle Vermieter ohne Unterschie­d erfasst. Auch würden steigende Preise der Instandhal­tung nicht berücksich­tigt.

Die rot-rot-grüne Berliner Koalition will bis Anfang kommenden Jahres ein bundesweit bisher einmaliges Mietendeck­el-Gesetz beschließe­n. Geplant ist, die Mieten für fünf Jahre einzufrier­en und für Neuvermiet­ungen Obergrenze­n je nach Alter und Ausstattun­g der Wohnung festzulege­n. In bestimmten Fällen sollen auch Mietsenkun­gen möglich sein.

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FOTO: DPA Eigentlich soll der Berliner Mietendeck­el Anfang 2020 In Kraft treten. Doch das Bundesinne­nministeri­um könnte nun einen Stich durch die Rechung machen.

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