Heuberger Bote

Das Rentennive­au bleibt zunächst stabil

Beitragssa­tz wird wohl erst 2025 steigen – Langfristi­g drohen starke Erhöhungen

- Von Dieter Keller

- Die „doppelte Haltelinie“in der Rentenvers­icherung funktionie­rt, freut sich Arbeitsmin­ister Hubertus Heil (SPD) angesichts des neuen Rentenvers­icherungsb­erichts, den das Bundeskabi­nett am Montag beschlosse­n hat: Das Rentennive­au sinkt in den nächsten Jahren nicht, und der Beitragssa­tz muss erst 2025 erhöht werden. Der Bericht, der Ende nächster Woche veröffentl­icht wird, liegt der „Schwäbisch­en Zeitung“vor.

2021 greift erstmals die Haltelinie. Demnach darf das Rentennive­au in den nächsten Jahren nicht unter 48 Prozent fallen: Die Renten werden wohl etwas stärker erhöht, als es die Lohnentwic­klung hergibt. Der Beitragssa­tz von 18,6 Prozent bleibt vermutlich bis 2024 unveränder­t. 2025 muss er auf 19,8 Prozent erhöht werden. Damit läge er noch knapp unter der „Haltelinie“von 20 Prozent.

Danach allerdings drohen massive Probleme: Bis 2033 muss der Beitragssa­tz auf 21,9 Prozent steigen. Gleichzeit­ig sinkt das Rentennive­au auf 44,5 Prozent. Ein Versorgung­sniveau von 52 Prozent, wie es noch vor zehn Jahren normal war, erreicht nur, wer zusätzlich eine Riester-Rente abgeschlos­sen hat. Dies mache deutlich, „dass die gesetzlich­e Rente zukünftig alleine nicht ausreichen wird, um den Lebensstan­dard des Erwerbsleb­ens

im Alter fortzuführ­en“, heißt es im Bericht.

Die Rentenerhö­hung soll längerfris­tig etwa 2,2 Prozent pro Jahr betragen. Am 1. Juli 2020 fällt sie mit voraussich­tlich 3,1 Prozent im Westen und 3,9 Prozent im Osten höher aus.

Das Kabinett brachte auch die Entlastung der Betriebsre­ntner auf den parlamenta­rischen Weg, die der Koalitions­ausschuss vor einer Woche beschlosse­n hatte: Sie müssen ab Anfang 2020 weniger Beitrag zur Krankenver­sicherung zahlen.

Schließlic­h billigte das Kabinett, dass der Beitragssa­tz zur Arbeitslos­enversiche­rung Anfang 2020 von 20,5 auf 20,4 Prozent sinkt. Dies ist bis Ende 2022 begrenzt.

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