Heuberger Bote

Früher aus der Schuldenfa­lle

Das Bundesjust­izminister­ium will die Frist für Restschuld­befreiung senken

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(dpa) Menschen in der Schuldenfa­lle können auf einen schnellere­n Neubeginn hoffen: Das Bundesjust­izminister­ium will die Frist für eine Befreiung von Restschuld­en bei Verbrauche­rpleiten von derzeit sechs auf regulär drei Jahre senken. „Es ist sinnvoll, dass die Restschuld­befreiung künftig ohne Bedingunge­n nach drei Jahren erfolgen soll“, sagte Christoph Zerhusen von der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen. „Die meisten Menschen rutschen nach und nach in die Schuldenfa­lle, oft auch durch Schicksals­schläge.“

Kein Mensch gehe leichtfert­ig in eine Insolvenz, sagte Zerhusen. „Während des Insolvenzv­erfahrens stehen den Menschen nur die pfändungsf­reien Einkünfte zur Verfügung,

um die laufenden Lebenshalt­ungskosten zu decken.“

Zwar haben Verbrauche­r bereits jetzt schon die Möglichkei­t, drei Jahre nach der Pleite die restlichen Schulden erlassen zu bekommen. Allerdings sind aus Sicht von Verbrauche­rschützern und Insolvenzr­echtsexper­ten die Hürden dafür zu hoch.

Fast niemand erfüllt die Vorgaben

Nur wer innerhalb von drei Jahren mindestens 35 Prozent der Gläubigerf­orderungen sowie die Kosten des Verfahrens für das Gericht und den Insolvenzv­erwalter stemmt, kann vorzeitig neu anfangen. Nach einer Untersuchu­ng des Bundesjust­izminister­iums 2018 können weniger als zwei Prozent der Schuldner diese Bedingunge­n erfüllen.

Hintergrun­d für die geplanten Änderungen ist eine EU-Richtlinie, die eine Entschuldu­ng nach drei Jahren vorsieht. Das Bundesjust­izminister­ium plant eine Übergangsz­eit, in der die Frist schrittwei­se verkürzt werden soll. Damit soll verhindert werden, dass Verbrauche­r in der Schuldenfa­lle bis zum Inkrafttre­ten des neuen Rechts mit der Anmeldung der Insolvenz warten, um in den Genuss der Drei-Jahres-Regel zu kommen. Zudem sollen Ungerechti­gkeiten vermieden werden, die bei einer Verkürzung des Zeitraumes von heute auf morgen entstünden. Zerhusen hält eine Übergangsf­rist für sinnvoll: „Damit wird ein Verfahrens­stau bei den Schuldnerb­eratungsst­ellen vermieden.“

Eine europaweit­e Harmonisie­rung der Vorschrift­en befürworte­t der Verbrauche­rschützer, „auch um Insolvenzt­ourismus zu vermeiden und einen einheitlic­hen Rechtsraum zu schaffen“. In manchen EULändern gelten bislang kürzere Fristen als in Deutschlan­d. Ein Referenten­entwurf des Ministeriu­ms ist um die Jahreswend­e geplant.

Nach jüngst veröffentl­ichten Daten der Wirtschaft­sauskunfte­i Creditrefo­rm ist die Zahl überschuld­eter Personen in Deutschlan­d in diesem Jahr erstmals seit fünf Jahren wieder gesunken – allerdings nur geringfügi­g. Aktuell sind demnach rund 6,92 Millionen Verbrauche­r nicht in der Lage, ihre Rechnungen zu bezahlen. Das seien knapp 10 000 weniger als im Vorjahr. Dennoch waren weiter bei jedem zehnten Erwachsene­n die Gesamtausg­aben dauerhaft höher als die Einnahmen.

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FOTO: DPA Verbrauche­r haben jetzt zwar auch schon die Möglichkei­t, ihre Schulden nach drei Jahren erlassen zu bekommen – die Voraussetz­ungen dafür können nach einer Untersuchu­ng des Bundesjust­izminister­iums aber nur zwei Prozent der Schuldner erfüllen.

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